„Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ Wie Anwälte gegen Berichterstattung vorgehen

EU-Richtlinie gegen Whistleblower und Journalismus: Wirtschaft geschützt – Öffentlichkeit vernachlässigt„In den letzten Jahren hat die Zahl der „presserechtlichen Informationsschreiben“ enorm zugenommen – mit diesen Schreiben wollen Anwaltskanzleien Berichterstattung verhindern oder beeinflussen. (…) „Wenn man heute investigativ recherchiert und die Gegner, die man sich dort aussucht, zahlungskräftig sind – Prominente oder Unternehmen – dann muss man damit rechnen, wenn man den Fragenkatalog schickt, dass ein Einschüchterungsversuch kommt“, sagt Daniel Moßbrucker im Dlf – das gehöre heute zum journalistischen Alltag dazu. Gemeinsam mit Tobias Gostomzyk hat Moßbrucker die Studie „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ veröffentlicht, in der sie das präventive Vorgehen von Anwaltskanzleien gegen Medien untersucht haben. Laut dieser Studie lassen sich Journalistinnen und Journalisten, die häufig mit Anwaltsschreiben in Kontakt kommen, mittlerweile nicht mehr davon abschrecken – auch weil auf diese Drohungen häufig nichts folge. Bei denjenigen, die zum ersten Mal ein solches Schreiben erhalten, sähe das allerdings anders aus, so Moßbrucker. Viele hätten erstmal Angst und wüssten nicht, wie sie reagieren sollen. Bei freien Journalistinnen und Journalisten, hinter denen keine Rechtsabteilung einer Redaktion stehe, müssten in diesem Fall die Gewerkschaft einspringen – sonst würden die Einschüchterungsversuche wirken. (…) Mittlerweile hätten einige Anwaltskanzeleien ihre Strategie allerdings geändert und darauf reagiert, dass sich Investigativ-Redaktionen nicht mehr so einfach von Schreiben einschüchtern ließen. Laut Moßbrucker setzen immer mehr Kanzleien deshalb auf subtilere Einflussnahme: „Die Medienkanzleien werden viel freundlicher in den letzten Jahren. Sie bieten Hintergrundgespräche an, sie antworten auf Fragenkataloge deutlich ausführlicher als noch vor drei, vier Jahren.“ (…) Darüber müsse sich die Branche deutlich mehr Gedanken machen als über die harten Methoden, die mittlerweile Normalität seien.“ Daniel Moßbrucker im Gespräch mit Isabelle Klein bei Deutschlandfunk am 8. August 2019 externer Link Audio Datei (Audiolänge: ca. 9:30 Min, abrufbar bis zum 19. Januar 2038) – Lesenswert dazu das OBS-Arbeitsheft 99 „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ Studie zu präventiven Anwaltsstrategien gegenüber Medien“ von Tobias Gostomzyk und Daniel Moßbrucker vom Juni 2019 externer Link (92 Seiten)

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=152904
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