Satirefreiheit und Majestätsbeleidigung

Dossier

Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien GesellschaftFrank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), fordert die Bundesregierung auf, dem Ersuchen der türkischen Regierung nach Strafverfolgung des Satirikers Jan Böhmermann nicht nachzugeben. „Die Bundesregierung muss an dieser Stelle glaubwürdig die Meinungs- und Pressefreiheit verteidigen. Jan Böhmermann hat kein Schmähgedicht verfasst, sondern durch eine vorangestellte Erklärung auf subtile Art und Weise die Mechanismen von Satire und bedrohter Pressefreiheit dargestellt. Die Menschen in Deutschland erwarten, dass die Bundesregierung demokratische Grundrechte wie die uneingeschränkte Meinungs- und Kunstfreiheit ohne Wenn und Aber verteidigt. Auch und vor allem angesichts des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei“, sagte Werneke. Er kritisierte auch, dass das ZDF das Gedicht von Böhmermann aus der Sendung Neo Magazin Royal „in voraus eilendem Gehorsam“ aus dem Netz genommen habe…“ dju-Pressemitteilung vom 11.04.2016 externer Link zum Fall Böhmermann: Bundesregierung soll keine Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen. Ähnlich djv, siehe auch Beiträge zum Straftatbestand der Majestätsbeleidigung, aber auch Kritik an Absicht und Wirkung des Böhmermann-Gedichts und – Achtung: Zeitreise – ein augenscheinlich immer noch aktueller Beitrag aus der Zensur-Debatte im Schriftstellerverband der DDR in unserer kleinen grundrechtlichen Materialsammlung:

  • „Kunst darf an die Grenzen gehen, bis es schmerzt“ – ver.di-Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht zur „Schmähkritik“ von Böhmermann New
    „In einer heute veröffentlichten Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einen als „Schmähgedicht“ überschriebenen Vortrag von Jan Böhmermann im ZDF als „von der Kunstfreiheit gedeckt“ bezeichnet. „Eine demokratische Gesellschaft muss aushalten können, dass Künstler*innen in künstlerischer Form an Grenzen gehen, bis es schmerzt“, erläuterte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz. „Die Satire aus dem Jahr 2016 ging möglicherweise in Teilen über Grenzen hinaus. Genau das hat der Künstler jedoch mit seinem Gesamtwerk beabsichtigt und künstlerisch konzeptionell umgesetzt. Das Gesamtkunstwerk aus Einleitung und Vortrag ist damit von der Kunstfreiheit gedeckt.“ (…) Ihrer Einschätzung zu den mit der Entscheidung des Gerichts verbundenen Weichenstellungen und potentiellen Auswirkungen auf das Arbeiten und Schaffen von Künstler*innen hat ver.di ein Kurzgutachten des Verfassungsrechtlers und Künstlers Prof. Dr. Bernhard Schlink zur Seite gestellt. In seiner Bewertung kommt dieser zu dem Ergebnis, dass der Künstler durch die angegriffenen Entscheidungen unverhältnismäßig in seiner Kunstfreiheit beschränkt wurde und die Verfassungsbeschwerde von Jan Böhmermann damit begründet ist.“ ver.di-Pressemitteilung vom 26. Juli 2021 externer Link zur 9-seitigen gutachtlichen Stellungnahme von Bernhard Schlink externer Link
  • Handwerklich mangelhafter Willkürakt: Wie sich das Landgericht Hamburg mit seinem Böhmermann-Urteil blamiert
    Das Landgericht Hamburg verbietet es Jan Böhmermann, sein Schmähgedicht zu wiederholen. Obwohl sich die Pressekammer nach Erlass der einstweiligen Verfügung in Teilen korrigierte, hat sie am Ergebnis nichts geändert. Das Gericht stellt sich gegen die Rechtsauffassung der Staatsanwälte und die Freiheit der Kunst – das Urteil ist ein juristischer Willkürakt mit gravierenden handwerklichen Mängeln. (…) Der Fehler im aktuellen Fall liegt darin, dass das Gericht trotz der berechtigten Hinweise auf den künstlerischen Rahmen, die „Neo Magazin Royale“-Sendung vom 31. März 2016, die Kunstfreiheit nicht hinreichend gewürdigt hat. Es hat sie in ihrer Urteilsverkündung sogar ausgeklammert und lediglich darauf verwiesen, dass eine Würdigung unter Aspekten der Kunstfreiheit am Ergebnis nichts geändert hätte. (…) Der Großteil des Gedichtes, 18 von 24 Zeilen, wird nach Ansicht des Gerichtes also nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Das Resultat ist eine faktische Zensur, der ein merkwürdiges Kunstverständnis zugrunde liegt…Kommentar von Marvin Schade vom 10.02.2017 bei Meedia externer Link
  • Entscheidung in der Causa Böhmermann: Reaktionen in der Türkei gespalten
    „In der Türkei wird das Ja der Bundesregierung zu den Ermittlungen gegen Böhmermann als „folgerichtiger Schritt“ begrüßt – zumindest von der von Präsident Erdogan mitgegründeten Partei AKP. Unter Journalisten schürt die Entscheidung die Sorge vor mehr Unterdrückung…“Beitrag von Oliver Mayer-Rüth, ARD Istanbul, vom 15.04.2016 bei tagesschau.de externer Link
  • Fall Böhmermann: Enttäuschung über Einknicken der Bundesregierung
    „Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die Entscheidung der Bundesregierung für fatal, dem Ersuchen der türkischen Regierung nach Strafverfolgung des Satirikers Jan Böhmermann nachzugeben. „Wir sind tief enttäuscht, dass die Bundesregierung unter Führung von Kanzlerin Angela Merkel eingeknickt ist. Diese Form der außenpolitischen Rücksichtnahme ist ein absolut falsches Signal. Satire-, Kunst- und Medienfreiheit dürfen nicht verhandelbar sein“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke, der auch Mitglied im ZDF-Fernsehrat ist. ver.di ist die größte Gewerkschaft für Kultur- und Medienschaffende in Deutschland. Die Entscheidung der Bundesregierung wiege umso schwerer, da die Meinungsfreiheit in der Türkei immer stärker eingeschränkt werde…“ ver-di-Pressemitteilung vom 15. April 2016 externer Link
  • Böhmermann-Schmähgedicht: Bundesregierung lässt Strafverfolgung zu
    Die Bundesregierung wird die strafrechtliche Verfolgung des Satirikers Böhmermann ermöglichen. Dies erklärte Bundeskanzlerin Merkel in Berlin. In einem Rechtsstaat wie Deutschland sei es Sache der Gerichte, Persönlichkeitsrechte und Belange der Pressefreiheit gegeneinander abzuwägen. Das Statement der Kanzlerin im Wortlaut: (…) Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, dass unabhängig von diesem konkreten Verfahren die Bundesregierung der Auffassung ist, dass § 103 StGB als Strafnorm zum Schutz der persönlichen Ehre für die Zukunft entbehrlich ist. Wir werden deshalb einen Gesetzentwurf zu seiner Auflehnung vorlegen. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden und 2018 in Kraft treten.“ Regierungsmitteilung vom 15.04.2016 externer Link
  • Protest gegen eigenen Sender: ZDF-Mitarbeiter wollen Böhmermanns Erdogan-Gedicht wieder in Mediathek stellen
    Das Schreiben wurde per Hauspost verteilt: ZDF-Mitarbeiter protestieren gegen die Löschung von Jan Böhmermanns Satire über den türkischen Präsidenten Erdogan. Der Beitrag soll wieder in die Mediathek des Senders, fordern sie…“ Artikel von Isabell Hülsen vom 14.04.2016 beim Spiegel online externer Link. Siehe dazu:

    • ZDF-Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Mainz
      Das ZDF hat heute von der durch die Staatsanwaltschaft Mainz eingeräumten Möglichkeit einer Stellungnahme in dem Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann Gebrauch gemacht. Die Stellungnahme stützt sich auf eine Expertise der Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die in Rede stehende Sequenz einschließlich des so genannten „Schmähgedichts“ rechtlich zulässig war und daher die Grenzen zur Strafbarkeit nicht überschritten worden sind. Die grundgesetzlich garantierte Satirefreiheit umfasse gerade im Zusammenhang mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse auch den Einsatz grober Stilmittel, unabhängig davon, ob sie persönlichen oder allgemeinen geschmacklichen Vorstellungen entsprechen. (…) Das ZDF hatte am Tag nach der Ausstrahlung entschieden, das umstrittene „Schmähgedicht“ nicht mehr zu verbreiten, weil die Passage nicht den Qualitätsansprüchen und Regularien des ZDF entspricht. Dies ist jedoch von der strafrechtlichen Bewertung der in Rede stehenden Sequenz klar zu trennen.“ Pressemitteilung vom 14.04.2016 externer Link
  • Satire mit Kollateralschaden
    „… Am heutigen Dienstagabend (12.4.16) rief mich ein in Istanbul lebender Deutschtürke an, der von sich sagte, dass er „traurig und entsetzt“ über Böhmermanns Text und dessen mediale Verteidigung in Deutschland sei, weil er sich damit auch persönlich beleidigt fühlte. Er sagte: „Was Böhmermann sagt, hat wohl jeder Türke in Deutschland schon zu hören bekommen. Nur öffentlich traut sich keiner, das zu sagen. Ich glaube, der Mann hat einfach ausgesprochen, was viele über uns Türken denken. Warum er das macht, würde ich gern wissen. Was ist nur los in Deutschland?“ …“ Aus dem auch ansonsten für die Einschätzung lesenswerten Beitrag „Satire mit Kollateralschaden“ von und bei Frank Nordmann vom 12. April 2016 externer Link
  • Fall Böhmermann: Satirefreiheit nicht verhandelbar
    Der Deutsche Journalisten-Verband warnt davor, die Satirefreiheit aufgrund diplomatischer Verstrickungen einzuschränken. DJV-Pressemitteilung vom 11. April 2016 externer Link
  • Zensur und Wirklichkeit
    … Die Zensur ist paradox, denn sie bewirkt stets das Gegenteil ihrer erklärten Absicht. Das zensierte Objekt verschwindet nicht, sondern wird unübersehbar, wird selbst dann zum Politikum aufgeblasen, wenn Buch und Autor dafür untauglich sind und alles andere zu erwarten und zu erhoffen hatten. Die Zensur erscheint dann lediglich als ein umsatzsteigernder Einfall der Werbeabteilung…“ Christoph Hein, Arbeitsgruppe Literatur und Wirkung beim 10. Schriftstellerkongress der DDR im November 1987 (zit. nach: X. Schriftstellerverband der DDR: Schriftstellerkongreß der DDR – Arbeitsgruppen, 24.-26. November 1987. Aufbau-Verlag, Berlin/Weimar 1988, S. 225)

Speziell zum Thema „Majestätsbeleidigung“ – Paragraf 103 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Paragraf 103: „Majestätsbeleidigung“ wird abgeschafft
    Der Paragraf 103 des Strafgesetzbuches war zuletzt im Zusammenhang mit der Böhmermann-Affäre in den Blick der Öffentlichkeit gerückt. In der Geschichte der Bundesrepublik spielte der Majestätsbeleidigungs-Paragraf vor 40 Jahren das letzte Mal eine Rolle. Nun soll er aus dem Gesetzbuch verschwinden…“  Beitrag vom 25. Januar 2017 bei mdr.de externer Link
  • Bundesrat beschließt Lex Böhmermann
    Antrag zur Streichung des »Beleidigungsparagrafens« gegen ausländische Staatsoberhäupter beschlossen: Der Bundesrat tritt für eine umgehende Streichung des Gesetzes zur Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter ein. Die Länderkammer beschloss am Freitag (16.12.16) einen Gesetzentwurf des Strafrechtsparagrafen 103, wegen dem gegen den TV-Moderator Jan Böhmermann ermittelt worden war. Der Straftatbestand der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten stelle ein Sonderstrafrecht dar, dass die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter und anderer Regierungsvertreter gesondert sanktioniere…Meldung beim ND online vom 16. Dezember 2016 externer Link
  • Majestätsbeleidigung: Paragraf wird schneller abgeschafft
    „… Der umstrittene Strafrechtsparagraf wegen »Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten« soll offenbar viel schneller fallen als von Angela Merkel im Fall des ZDF-Moderators Jan Böhmermann angekündigt. Wie die »Rheinische Post« unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, arbeitet Justizminister Heiko Maas von der SPD bereits an einem Gesetzentwurf, der die sofortige Abschaffung des Paragraf vorsieht. Dies könnte auch Böhmermann zugute kommen, da bei einem möglichen Wegfall des Paragrafen die Regel zieht, dass »das mildeste Gesetz anzuwenden« ist, »wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert«…“ Beitrag in neues Deutschland online vom 21. April 2016 externer Link
  • Plan der Grünen: Gesetz gegen das Gesetz gegen Majestätsbeleidigung
    Die Grünen haben einen Entwurf vorgelegt, der den Tatbestand der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter aus dem Strafgesetzbuch streichen soll. Doch das Vorhaben ist selbst in den eigenen Reihen umstritten…“ Artikel von Melanie Amann vom 14.04.2016 beim Spiegel online externer Link. Gleiches fordert nun auch die FPD, aber die zählt noch weniger, wie bald wohl auch die SPD, deren Fraktionschef Thomas Oppermann ebenfalls für dessen Abschaffung ist
  • Viel gelernt durch Böhmermann. Der „Erdogan-Paragraf“ gehört abgeschafft
    Die SPD hat gefordert, den Paragrafen 103 abzuschaffen. Nach diesem Paragrafen hat die Türkei die Bundesrepublik ersucht, die Staatsanwaltschaft zu ermächtigen, gegen Jan Böhmermann wegen seines Schmähgedichts über den türkischen Präsidenten Erdogan zu ermitteln. Klingt kompliziert – ist es auch. Das ist aber noch nicht einmal das Hauptproblem. Fraktionschef Thomas Oppermann sagte, besagter Paragraf 103 sei antiquiert. Damit hat er vollkommen recht. Er sollte abgeschafft werden, bevor daraus ein Erdogan- oder Böhmermann-Paragraf wird…“ Kommentar von Nora Schareika vom 13. April 2016 bei N-TV externer Link
  • Oder, um Erich Mühsam zu zitieren: „Majestät ist ein anderes Wort für Arschloch

Siehe zuletzt: Erdowahn: von Satire und Realsatire

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=96495
nach oben