Redaktionsdurchsuchungen: dju in ver.di kritisiert Durchsuchungen der Berliner Morgenpost als unverhältnismäßig

Als „vollkommen unverhältnismäßig“ und offenbar rechtswidrigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit sowie das Redaktionsgeheimnis, bezeichnete die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Cornelia Haß, die Durchsuchungen des Büros und der Wohnung eines Redakteurs der Berliner Morgenpost: „Anscheinend ist die Berliner Polizei so sehr unter Druck, endlich einen ‚Maulwurf‘ zu präsentieren und damit vielleicht auch von Fehlern in den eigenen Reihen abzulenken, dass sie vollkommen über das Ziel hinaus schießt“, kritisierte Haß. Die Pressefreiheit und der Schutz des Redaktionsgeheimnisses seien hingegen unveräußerbare Rechtsgüter. Nur dadurch könne die Sicherheit von Informanten gewährleistet werden und die Presse ihren Aufgaben frei von Einflussnahme nachgehen. So habe auch das Bundesverfassungsgericht 2007 geurteilt, nachdem die Redaktion des Magazins Cicero nach Beweismitteln durchsucht war. Auch in diesem Fall sei die Durchsuchung unverhältnismäßig gewesen.“ Vollständige Pressemitteilung der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di vom 30.11.2012 externer Link

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