Gericht: „Störungsmelder“ ist ein Organ der Presse

Pressefreiheit auch in Bochum!Haben unsere Störungsmelder-Blogger die gleichen Auskunftsrechte wie andere Journalisten? Das höchste Verwaltungsgericht in Bayern sagt jetzt: ja. Der Autor Sebastian Lipp bekommt wie gefordert eine Übersicht über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren gegen mutmaßliche Rechtsextreme. Das Gericht erkannte an, dass das ZEIT-ONLINE-Neonazi-Watchblog Störungsmelder ein „Organ der Presse“ ist, die Blogger damit besondere Auskunftsrechte haben…Beitrag von Christoph Dowe vom 14. Februar 2017 beim Störungsmelder der Zeit online externer Link. LabourNet Germany gratuliert – bei uns bedurfte es einer rechtswidrigen Razzia, um vom Landesgericht Bochum den Status als Presse bestätigt zu bekommen – siehe die Doku des Falles im LabourNet Archiv: Razzia beim LabourNet Germany im Juli 2005

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=111911
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