Einschränkung der Pressefreiheit durch die Justiz?

Quelle: Artikel von Johannes Hartl vom 10. Januar 2013 bei Publikative externer Link

Bei einem Prozess gegen zwei Neonazis in München sind Journalisten von Anhängern der Angeklagten mehrfach attackiert worden. Als Konsequenz denkt der Amtsgerichtspräsident jetzt darüber nach, Film- und Fotoaufnahmen künftig zu untersagen. Alleine die Idee ist ein Armutszeugnis für den demokratischen Rechtsstaat sowie das Amtsgericht München.
Als vor dem Amtsgericht München gegen die beiden Neonazis Norman Bordin und Philipp G. wegen Belohnung und Billigung von Straftaten verhandelt wurde, spielten sich bisweilen bedrohliche Szenen ab. Mehrfach wurden anwesende Journalisten angegangen und bedrängt – auch Kameras beschmierten die Rechtsextremisten. Die zahlreich eingesetzten Justizbeamten schritten oft erst sehr spät, nur auf Aufforderung – oder aber gleich gar nicht ein. Viele Kollegen – vom a.i.d.a.-Archiv über eine Autorin der Süddeutschen Zeitung – waren schockiert über dieses Verhalten. Der Bayerische Rundfunk prüft derzeit zudem eine Anzeige gegen die entsprechenden Neonazis, die ihre Kameras beschmiert haben. Eigentlich wäre zu erwarten gewesen, dass sich das Amtsgericht München im Nachhinein für dieses Verhalten entschuldigt. Doch weit gefehlt, das Gericht erkennt vielmehr einen anderen Feind: die Pressevertreterinnen und Pressevertreter. In einem Interview mit dem NDR-Medienmagazin „Zapp“ erwägt der Amtsgerichtspräsident Gerhard Zierl nun eine Maßnahme, die nicht mehr als eine Frechheit ist. Anstatt etwa gegen die gewalttätigen Rechtsextremisten in den Zuschauerräumen vorzugehen, soll nämlich die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit eingeschränkt werden
…“

Siehe dazu:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=22500
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