Internet-Zensur: Schäuble bekämpft das Recht auf Anonymität

Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft„… Die Freiheit, sich im Internet anonym äußern zu können, will Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) einschränken. Das von ihm am Wochenende im „Spiegel“ ins Spiel gebrachte „digitale Vermummungsverbot“ ist scharf abzulehnen: Es widerspricht mutmaßlich aktueller Rechtssprechung, es ist in der Praxis kaum umsetzbar und es birgt zahllose Gefahren für Datenschutz und Redefreiheit. Einmal mehr sollen bei diesem Vorgang mit dem Verweis auf angebliche „Hasssprache“ Bürgerrechte beschnitten werden. (…) Andererseits gibt es höchstrichterliche Urteile zum Recht auf Anonymität im Internet, die kaum eindeutiger formuliert sein könnten. So hat der Bundesgerichtshof 2009 in der Sache „VI ZR 196/08“ entschieden: „Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, ist mit Art. 5 Absatz 1 Satz 1 GG nicht vereinbar. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde (…) die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegengewirkt werden.“… „Beitrag von Tobias Riegel vom 21. Mai 2019 bei den NachDenkSeiten externer Link

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