Open Data: EU öffnet Datensilos des öffentlichen Sektors

Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„Mit der neuen Open-Data-Richtlinie machen die Transparenzbefürworter in der EU einen großen Schritt vorwärts. Daten aus öffentlich finanzierten Diensten werden künftig leichter zugänglich. Es wären aber noch deutlich weitergehende Regelungen möglich gewesen – hätte Deutschland die anderen Mitgliedstaaten nicht gebremst. (…) Ein Kernstück der Reform ist die Einführung des Konzepts von „hochwertigen Datensätzen“, die über kostenlose Programmierschnittstellen zur Verfügung gestellt werden sollen. Darunter fallen alle Datensätze, „deren Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen für Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft verbunden ist“. Aktuell werden im Anhang der Richtlinie sechs Kategorien aufgelistet: Geodaten, Erdbeobachtung und Umwelt, meteorologische Daten, Statistiken, Unternehmensdaten und Mobilität. Die aufgeführte Liste enthält lediglich Beispiele, die konkreten Datensätze werden erst später nach eingehender Beratung und Analyse festgelegt. Der Erfolg der neuen Richtlinie hängt wesentlich davon ab, dass die Kategorienliste ausgeweitet wird. (…) Mit der neuen Vereinbarung wird der Anwendungsbereich der Vorschriften über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors über den öffentlichen Sektor hinaus ausgedehnt und umfasst nun auch öffentliche Unternehmen. Es können aber öffentliche Unternehmen ausgenommen werden, „die direktem Wettbewerb“ ausgesetzt sind. Diese Formulierung ist leider sehr großzügig und widerspricht dem ursprünglichen Ziel des Digital-Single-Market-Ansatzes. Solche Sektoren müssen keine Daten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dies ist nach nationalem oder unionsweitem Recht oder der PSI-Richtlinie selbst vorgeschrieben. Wenn sie sich aber für die Veröffentlichung von Daten entscheiden, müssen sie die gleichen Grundsätze wie öffentliche Einrichtungen einhalten – einschließlich Transparenz, Nichtdiskriminierung und dem Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen wie Fahrplandatenverkauf…“ Gastbeitrag von Walter Palmetshofer vom 12. April 2019 bei Netzpolitik externer Link

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