Zuckt sie noch? Vom nahen Ende der Vorratsdatenspeicherung

Protest am 29. Juni 2017 in Berlin: Weg mit Vorratsdatenspeicherung!„Der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Ulf Buermeyer analysiert, was die Entscheidungen der letzten Tage für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bedeuten. (…) Diese Unanwendbarkeit ist eine Besonderheit des Europarechts: Verstößt ein Gesetz gegen das Grundgesetz, so müssen alle Gerichte und Behörden es trotzdem weiter anwenden, bis das Bundesverfassungsgericht das Gesetz gekippt hat in der Rechtswissenschaft spricht man von einem Verwerfungsmonopol des BVerfG. Normen, die mit dem Europarecht nicht vereinbar sind, gelten hingegen von ganz alleine nicht mehr. Sie stehen zwar noch im Gesetz, aber sie entfalten keine rechtliche Wirkung mehr. Und genau diese Rechtsfolge hat das OVG Münster in seinem Beschluss akribisch und fundiert aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs abgeleitet. (…) Allzu leichtfertig haben die Karlsruher Richterinnen und Richter die empirisch europaweit unbelegten Behauptungen der VDS-Lobby übernommen, dass eine solche Maßnahme verhältnismäßig, insbesondere auch wirksam sei. Der EuGH hingegen schaut genauer hin, erkennt die fatalen Folgen einer generellen VDS und weist der Privatsphäre ein höheres Gewicht zu als letztlich leeren Behauptungen. Damit macht der EuGH dem BVerfG, das immerhin Ende 1983 mit seiner bahnbrechenden „Volkszählungs“-Entscheidung das Datenschutz-Grundrecht informationelle Selbstbestimmung erfunden hat, die Rolle des führenden Gerichts für Grundrechtsschutz in Europa streitig…“ Kommentar von Ulf Buermeyer vom 30. Juni 2017 bei heise online externer Link

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