Vorratsdatenspeicherung im Bundestag / Dreimonatige Speicherfrist für IT-Verkehr der Abgeordneten in der Kritik

Trotz jahrelangen Fraktionsstreites um die Vorratsdatenspeicherung praktiziert der Deutsche Bundestag bereits für die Volksvertreter eine bis zu dreimonatige Speicherung des gesamten IT-Verkehrs seiner Abgeordneten. Das berichtet die „Leipziger Volkszeitung“ (Mittwoch-Ausgabe)…“ ots-Meldung vom 19.02.2014 bei Finanznachrichten externer Link

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