Nur vage Worte zur Vorratsdatenspeicherung von Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof

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In einer Vorab-Stellungnahme zu nationalen Vorratsdatenspeicherungsgesetzen in Großbritannien und Schweden bleibt ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs vage. Vorratsdatenspeicherung könne kompatibel mit EU-Recht sein, aber im Zweifel müssten nationale Gerichte entscheiden. (…) Um Vorratsdatenspeicherung durchzuführen, müsse sie verhältnismäßig und „absolut notwendig“ sein, um schwere Straftaten zu bekämpfen, es dürfe keine anderen Maßnahmen geben, die genauso effektiv seien oder weniger in Grundrechte eingreifen würden. Neues ist damit nicht gesagt…Beitrag von Anna Biselli bei netzpolitik.org vom 19. Juli 2016 externer Link

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