Tag des Grundgesetzes: Auf Schritt und Tritt überwacht?

Haben wir bislang falsch über die Vorratsdatenspeicherung diskutiert?

Digitalcourage veröffentlicht zum Tag des Grundgesetzes am Montag, 23. Mai 2016 eine Materialsammlung zur Gesamtrechnung der Überwachungsmaßnahmen in Deutschland. Diese ist Grundlage für die Verfassungsbeschwerde gegen das neue Vorratsdatenspeicherungsgesetz, die von Digitalcourage vorbereitet wird. 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Urteil fordert, dass Überwachungsgesetze nicht nur einzeln betrachtet, sondern im Kontext aller anderen Überwachungsmaßnahmen bewertet werden müssen. Denn wenn diese so zahlreich geworden sind, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf Schritt und Tritt überwacht fühlen, ist das mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht mehr vereinbar. Digitalcourage ist überzeugt, dass dies der Fall ist und daher das neue „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ verfassungswidrig ist. Der von Digitalcourage beauftragte Berliner Rechtsanwalt Starostik geht davon aus, dass das Gesetz darüber hinaus gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt…“ Infomail von Digitalcourage vom 19. Mai 2016.  Siehe dazu

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=98545
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