Juristentag spricht sich für Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner aus

Der Deutsche Juristentag hat auf seiner alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlung bessere Möglichkeiten zur Strafverfolgung im Internet gefordert. Telekommunikationsanbieter sollten generell und ­ soweit verfassungsrechtlich zulässig ­ im Rahmen der EU-Vorgaben zu einer mindestens sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden, heißt es in den jetzt veröffentlichten Beschlüssen (PDF-Datei) des am Freitag in München zu Ende gegangenen Kongresses. Ferner sollen „spezielle Herausgabepflichten“ für Verbindungs- und Standortinformationen sowie erweiterte Bestandsdaten geschaffen werden, damit Nutzer im Bedarfsfall „rückverfolgbar bleiben“…“ Artikel von Stefan Krempl vom 23.09.2012 bei heise online externer Link. Siehe dazu:

  • Bürgerrechte im Internet schützen, nicht abbauen
    Das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und der Chaos Computer Club (CCC) lehnen die Vorschläge des Deutschen Juristentages zur Strafverfolgung im Internet ab….“ Gemeinsame Presseerklärung vom 30.9.12 beim RAV externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=11130
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