Gutachten: Kein Spielraum für anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung: Überwachungsauge vom AK VorratDer juristische Dienst des Europäischen Parlaments hat heute sein lang erwartetes Gutachten zur EuGH-Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) hatte das Gutachten nach dem Urteilsspruch vom April 2014 in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen der Entscheidung auf die EU-Gesetzgebung im Bereich der Überwachung zu analysieren…Beitrag von Volker Tripp auf digitalegesellschaft.de vom 8. Januar 2015 externer Link.  Aus dem Text:Die Frage ist von besonderer Relevanz, da auf europäischer Ebene derzeit zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen und Abkommen zur anlasslosen Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten existieren oder in Planung sind. Darunter befinden sich bestehende Abkommen zur Speicherung und Übermittlung von Reisedaten (Passenger Name Record, PNR) oder Finanztransaktionen (Terrorist Finance Tracking Programme, TFTP) mit den USA sowie aktuell laufende Vorhaben wie ein EU-internes PNR und ein PNR-Abkommen mit Kanada. Der juristische Dienst stellt zunächst fest, dass aus der EuGH-Entscheidung unmittelbar nur die Unwirksamkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung folge, während andere Gesetze zur Überwachung grundsätzlich in Kraft blieben. Darüber hinaus gelangt er jedoch zu dem Schluss, dass der EU-Gesetzgeber bei dem Erlass von Vorschriften zur Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten die im EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung entwickelten Grundsätze strikt zu beachten habe; das gesetzgeberische Ermessen sei bei Überwachungsmaßnahmen jeglicher Art daher deutlich reduziert…

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