EuGH-Urteil: Vorratsdatenspeicherung wird eingeschränkt

Der Europäische Gerichtshof hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der EU gekippt – am Beispiel Schwedens und Großbritanniens. Doch das Urteil hat auch erhebliche Auswirkungen auf Deutschland…Beitrag von Gigi Deppe bei tagesschau.de vom 21.12.2016 externer Link. Siehe dazu:

  • Bürgerrechtler-Bündnis begrüßt EuGH-Urteil zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung
    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die gestrige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung und sieht sich in seinem langjährigem Einsatz gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation bestätigt: Eine anlasslose Speicherung von Kommunikations- und Standortdaten ist nicht mit den Grundrechten vereinbar…Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 22. Dezember 2016 externer Link
  • Datenspeicherung: EuGH urteilt dagegen
    Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung „Anlass zur Hoffnung“, wie DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall sagt. „Das gibt uns Auftrieb für unsere Verfassungsbeschwerde.“ Der EuGH hatte zuvor geurteilt, die anlasslose Sammlung elektronischer Kommunikationsdaten lasse „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben“ der Menschen zu (Az. C-203/15). Ausnahmen seien nur bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Straftaten weiter möglich. Die im vergangenen Jahr in Deutschland wieder eingeführte Vorratsdatenspeicherung beschäftigt zurzeit das Bundesverfassungsgericht…Pressemitteilung des DJV vom 21. Dezember 2016 externer Link
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