EuGh entscheidet zur Vorratsdatenspeicherung: Unvereinbar mit europäischen Grundrechten!

Vorratsdatenspeicherung: Überwachungsauge vom AK VorratDer Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig
Sie beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt
…“ Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. April 2014 externer Link dokumentiert bei Malte Spitz. Siehe dazu:

  • EuGH-Urteil zur VDS unter der Lupe
    Meinhard Starostik hat mit uns 2010 die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht geführt und gewonnen. Heute nimmt er zum EuGH-Urteil Stellung: Noch am gestrigen Abend forderte einer der obersten Polizisten der Nation, so wie in der Antike der römische Senator Cato jede seiner Reden mit der Forderung eines Krieges zur Zerstörung von Karthago beendete1, die schnellstmöglichste Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung – jenes „unerläßliche Ermittlungswerkzeug, dessen Fehlen die Verfolgung vieler Straftaten unmöglich macht…“ Das wird nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht mehr so einfach…“ Kommentar von Meinhard Starostik vom 08.04.2014 bei Digitalcourage externer Link

  • Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, ein Weckruf zum Umdenken
    Dass der Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinien von Anfang an für ungültig erklären würde und damit außer Kraft setzt, hatte wohl kaum jemand erwartet. (…) Das Gericht sieht allerdings, den Wesensgehalt dieser Grundrechte durch Datenspeicherung dann (noch) nicht tangiert, wenn die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränkt sind. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Regierungsprogramm machte, läuft nun ins Leere. Die Richtlinie existiert nicht mehr. Die Frage ist nicht nur, ob ein deutsches Vorpreschen mit einem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor der Erarbeitung einer neuen Richtlinie auf europäischer Ebene Sinn macht. Das Urteil sollte vielmehr Anlass für ein Umdenken sein, nämlich darüber Aufklärung zu verlangen, ob eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt zu mehr öffentlicher Sicherheit führen kann. Dieser Beweis ist bisher nicht erbracht…“ Artikel von Wolfgang Lieb vom 9. April 2014 bei den Nachdenkseiten externer Link
  • Vorratsdatenspeicherung: Der EuGH setzt neue Maßstäbe
    EU-Bürger und Aktivisten dürfen das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung feiern. Verlierer sind die EU-Kommission und die SPD. Beendet ist das Thema damit aber nicht. Ein Gastbeitrag von Malte Spitz vom 8. April 2014 bei der Zeit online externer Link. Aus dem Text: „… Es ist keine generelle Absage an jegliche Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten, aber ein deutliches Nein zur anlasslosen Speicherung. Damit hat das Gericht klar im Sinne der Europäischen Grundrechtecharta und damit auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entschieden. Es gibt keine Maske und Vorgaben zur Neuumsetzung der Vorratsdatenspeicherung, sondern so hohe und klare Hürden, dass es nicht einfach zu einer Neuumsetzung kommen kann. Was sich das Bundesverfassungsgericht 2010 noch nicht getraut hat, haben jetzt die europäischen Richter geschafft: Sie haben dem Wunsch der Sicherheitsbehörden eine weitreichende Absage erteilt, den digitalen Wandel als Argument zu nutzen, die Unschuldsvermutung aufzugeben, um präventiv gigantische Datenberge anlegen zu lassen…“
  • Das Urteil externer Link (deutsch) dokumentiert bei Malte Spitz
    Die Quintessenz des Urteils lautet: „Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG ist ungültig.“ (Seite 28.f)
  • Bürgerrechtler fordern politische Abkehr von Vorratsdatenspeicherung – Bundesregierung müsse jetzt umdenken
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der die Unvereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit europäischen Grundrechten festgestellt hat, fordern die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) zusammengeschlossenen Bürgerrechtler den endgültigen Verzicht auf diese Form der Massenüberwachung. Als geradezu absurd bezeichnet der AK Vorrat die bekundete Absicht der Bundesregierung, trotz dieses Urteils zügig die Wiedereinführung der Protokollierung der Verbindungsdaten aller Telefonate, Emails und Internetnutzungen anzugehen. „Es gibt jetzt keine Verpflichtung mehr, diese Form der Überwachung in Deutschland wiedereinzuführen,“ sagt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. Werner Hülsmann vom AK Vorrat ergänzt: „Angesichts der nicht nachgewiesenen Wirkung und schädlichen Nebenwirkungen der Vorratsdatenspeicherung, gebieten es die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, die Bürger vor der Totalprotokollierung zu schützen.“…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 08. April 2014 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=56626
nach oben