EU-Richtlinie: Bundesregierung plant grenzüberschreitenden Austausch von Vorratsdaten

Zeig der Vorratsdatenspeicherung die Rote Karte

„Bis 2017 überführen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie für eine Europäische Ermittlungsanordnung in nationales Recht. Sie dient der Erleichterung des Zugangs und der Sicherstellung von Beweismitteln, darunter auch elektronischen. Deutsche Behörden könnten dann mit all jenen EU-Staaten Telekommunikationsdaten tauschen, die eine nationale Regelung zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt haben. Es handelt sich dabei um einen tiefen Eingriff in die Grundrechte und in die Privatheit der Telekommunikation“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko. Anfang 2014 beschloss das EU-Parlament nach erstaunlich kurzem Verfahren die Richtlinie über die „Europäische Ermittlungsanordnung“ (EEA). Innerhalb von drei Jahren muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Geregelt wird die grenzüberschreitende Anordnung von Zwangsmaßnahmen durch einen „Anordnungsstaat“ in einem „Vollstreckungsstaat“. Justizbehörden können angewiesen werden, bereits erlangte Beweismittel herauszugeben oder weitere Beweise zu erheben. Hierzu gehören die Überwachung der Telekommunikation sowie die Verarbeitung von Verkehrs- und Standortdaten…Pressemitteilung von Andrej Hunko vom 29. Februar 2016 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=94271
nach oben