Handel mit Privatadressen: Behauptete Einwilligung reicht

Einigung beim umstrittenen Meldegesetz: Ämter können Privatdaten künftig nur mit Zustimmung herausgeben – die aber dürfen die Firmen selbst einholen…“ Artikel von Felix Werdermann in der taz online vom 25.02.2013 externer Link. Siehe dazu auch:

  • Erfolg beim Meldegesetz: Vermittlungsausschuss kippt Widerspruchslösung
    Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ begrüßt das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Meldegesetz. Nach dem heutigen Beschluss sollen Meldedaten künftig nur noch mit Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden dürfen. Die Zweckbindung wurde gestärkt. Kritisch beurteilt das Bündnis weiterhin, dass auch Unternehmen Einwilligungen einholen können…“ Meldung von und bei von Digitalcourage vom 26.02.2013 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=27929
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