Funkzellenabfrage: Die Fussfessel für jederman

Dossier

Funkzellenabfrage: Die Fussfessel für jedermanDie Funkzellenabfrage (FZA) ist eine unter Richtervorbehalt stehende offene Ermittlungsmaßnahme zum Zweck der Strafverfolgung bei Straftaten von erheblicher Bedeutung. Die Behörden fragen dabei Telekommunikationsverbindungsdaten ab, die in einer bestimmten, räumlich bezeichneten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum anfallen. Ziel der Maßnahme ist, die Identität von Tatverdächtigen zu klären oder weitere Anhaltspunkte zur Aufklärung des Sachverhaltes zu erlangen...“ Soweit die Theorie bei Wikipedia – praktisch kann es jede(n) treffen… Siehe dazu das Dossier bei Netzpolitik externer Link und hier:

  • Funkzellenabfrage: Die alltägliche Rasterfahndung unserer Handydaten. Wie wir alle regelmäßig den Behörden ins Netz gehen und wie man immerhin mehr Transparenz schaffen kann New
    Polizei und Geheimdienste sammeln per „Funkzellenabfrage“ Tag für Tag Millionen von Standort-Daten. Netzbetreiber liefern den Behörden regelmäßig Datensätze aller Mobilfunknummern, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in bestimmten Funkzellen waren. Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen erfahren Betroffene nicht davon. Dieser Talk macht deutlich, was diese Form der Massenüberwachung aus bürgerrechtlicher Sicht bedeutet. Danach stellen die Speaker das Berliner Funkzellenabfragen-Transparenz-System vor, das zumindest ein wenig Licht ins Dunkel dieser Überwachungsmaßnahmen bringen kann.“ Zusammenfassung und Audio des Vortrags von Ulf Buermeyer and Andre Meister am 29.12.2018 beim 35. Chaos Communication Congress externer Link
  • Bundesbehörden spähen immer öfter Mobiltelefone aus 
    Die Nutzung von Telefonen als Ortungswanzen nimmt abermals stark zu. Dies betrifft Einsätze von IMSI-Catchern, „stillen SMS“ und Funkzellenauswertungen. Zu den jeweiligen Techniken zeichnet sich eine Aufgabenteilung unter BKA, BfV und Bundespolizei ab. Wichtige Angaben zur Spitzelei des Zolls oder Bundesnachrichtendienst bleiben indes geheim. (…) Die deutlichste Zunahme erfolgte im vergangenen Halbjahr im Bereich der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage. Dabei fragen Behörden bei den Telefonanbietern an, welche Mobiltelefone sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle aufgehalten haben. Während die Zahlen beim Zoll stark zurückgingen und bei der Bundespolizei etwa gleich blieben, nahm das BKA 376 Abfragen von Gerätenummern und Telefonnummern vor. Im ersten Halbjahr 2017 waren es noch 149, in den beiden Halbjahren davor sogar nur eine…“ Artikel von Matthias Monroy vom 24.01.2018  bei Netzpolitik externer Link
  • Der Spion in der Hosentasche: Weiterhin viel Überwachung von Mobiltelefonen durch Bundesbehörden
    „Das BKA hat im ersten Halbjahr fast jeden Tag eine Funkzellenabfrage durchgeführt. Das geht aus einer aktuellen Statistik des Bundesinnenministeriums hervor. Der polizeiliche Einsatz von IMSI-Catchern steigt wieder an. Zahlen zum Bundesverfassungsschutz und dem Zoll werden jedoch verschwiegen. (…) Schließlich bleiben viele Fragen zu den technischen Fähigkeiten ebenfalls geheim oder werden nach intransparenten Erwägungen mal mitgeteilt, mal verschwiegen. Erst in 2015 machte das Bundesinnenministerium bekannt, dass das BKA (wie beispielsweise Hamburg) den Versand von stillen SMS nunmehr „als integrierte Funktion in der TKÜ-Anlage“ selbst durchführt. Bis dahin wurde eine Anlage des Landesamts für zentrale polizeiliche Dienste (LZPD) des Landes Nordrhein-Westfalen genutzt. Bei der Bundespolizei dürfte das Informations- und Kommunikationstechnikzentrum (IKTZ) mit Sitz in Potsdam für die Durchführung zuständig sein. Weiterhin ist nicht bekannt, inwiefern der Bundesnachrichtendienst (BND) stille SMS einsetzt. So hatte der Rechercheverbund aus NDR und Süddeutscher Zeitung berichtet, dass dieser die Maßnahme in Amtshilfe durch andere Behörden nutzt, ohne das Parlament darüber zu informieren. In einem Mailwechsel habe dem Medienbericht zufolge ein BND-Mitarbeiter darum gebeten, dies bei der Beantwortung einer Anfrage nicht zu erwähnen. Die Bundesregierung bestreitet den Sachverhalt…“ Beitrag von Matthias Monroy vom 3. August 2017 bei Netzpolitik.org externer Link
  • Funkzellenabfrage: Innenminister will Handydaten aller Einwohner an die Polizei geben 
    „Das Innenministerium will den Einsatz der umstrittenen Funkzellenabfrage massiv ausweiten. Damit könnten Aufenthaltsort und Handydaten aller Einwohner schon bald jede Woche bei der Polizei landen. Hintergrund ist ein Gesetz zum Wohnungseinbruch, das die Bundesregierung schon nächste Woche beschließen könnte…“ Beitrag von Andre Meister vom 5. Mai 2017 bei Netzpolitik.org externer Link
  • Überwachung per Mobilfunk: Länder nutzen Funkzellenabfrage intensiv
    Das Instrument der Funkzellenabfrage wird von Strafverfolgungsbehörden immer häufiger genutzt, obgleich sie nach Paragraph 100g StPO nur zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität nach einem richterlichen Beschluss eingesetzt werden darf. Neueste Zahlen aus Schleswig-Holstein belegen dies: Während die Polizeibehörden im Jahr 2009 in Schleswig-Holstein 151 nicht-individualisierte Abfragen durchführten, waren es 2016 bereits 866. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Piratenfraktion im Landtag hervor. (…) Aus anderen Bundesländern liegen nur sporadisch Zahlen vor, da es bisher vom Bundesgesetzgeber keine gesetzliche Statistikpflicht gibt. (…) Dort, wo Zahlen vorliegen, entsteht der Eindruck, dass die Funkzellenabfrage längst zu einem gängigen Ermittlungsinstrument geworden ist. Zuletzt überraschte Niedersachsen, wo die Funkzellenabfrage mittlerweile ein Standardinstrument in Ermittlungsverfahren geworden ist…Beitrag von Christiane Schulzki-Haddouti vom 01.03.2017 bei heise online externer Link

  • Sachsen: Zahl der Funkzellenabfragen steigt drastisch
    Anders als noch vor fünf Jahren, als es im Zuge des Demonstrationsgeschehens am 19. Februar in Dresden zu einer deutlichen Kritik an einer durch die Dresdner Staatsanwaltschaft im Nachgang veranlassten massenhaften Funkzellenabfrage (FZA) kam, ist das Instrument mittlerweile zu einer Standardermittlungsmethode der Sächsischen Polizei geworden. Das zumindest geht aus den Antworten des Sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann hervor. Danach wurden allein im vergangenen Jahr in 360 Verfahren die Verkehrsdaten „sämtlicher Kommunikationsvorgänge erfasst, die innerhalb eines konkreten Zeitraums aus einer oder mehreren bestimmten Funkzellen geführt wurden“…Beitrag von Paul bei den alternativen dresden news vom 06.04.16 externer Link. Zu den Zahlen:

    • … Insgesamt wurden im letzten Jahr an ca. 480 Tatorten die Verkehrsdaten aus ca. 19.000 konkret benannten Funkzellen erhoben. Im Ergebnis übermittelten die drei großen Netzbetreiber 2015 rund 19.000 Verkehrsdatendateien an die Ermittlungsbehörden. Dazu kamen noch einmal 1.440 Verkehrsdatendateien, bei denen die in einem zeitlich festgelegten Erhebungszeitraum durchgeführten Telekommunikationsvorgänge gleich mehrere Funkzellen umfassten…
  • Erhebungsmatrix zu Funkzellenabfragen im Saarland: Jeder Bürger mit Handy war letztes Jahr sieben mal verdächtig
    Im Saarland wurden innerhalb eines Jahres 7,5 Millionen Handy-Verbindungsdaten von Polizeibehörden erhoben und gerastert. Das geht aus einer Statistik der Landesregierung hervor, die auf Anfrage der Piratenfraktion erstmals erstellt wurde. Damit wird erneut deutlich, dass die massenhafte Handy-Rasterfahndung zur Routinemaßnahme geworden ist.Beitrag von Andre Meister auf netzpolitik.org vom 9. Januar 2015 externer Link. Aus dem Text:… Die Vollzugspolizei des Saarlandes hat im Erhebungszeitraum 01.09.2013 bis 31.08.2014 in insgesamt 175 Verfahren nichtindividualisierte Funkzellenabfragen vorgenommen… Insgesamt wurden 7.459.326 Datensätze übermittelt. Siebeneinhalb Millionen Verbindungsdaten bei 991.000 Einwohnern macht 7,5 Datensätze pro Bürger in einem Jahr. Das ganze kostete “in Summe 34.342 Euro”, eine Funkzellenabfrage kosten zwischen 85 und 765 Euro, im Schnitt knapp unter 200. Der Abfragezeitraum ging von einer Minute bis knapp unter 46 Stunden, durchschnittlich leicht über sechs Stunden. Bisher gibt es keine sinnvollen und umfassenden Statistiken zum Einsatz der Handy-Rasterfahndung, weil es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Die Vorschriften für die Justizstatistiken zur Telekommunikationsüberwachung unterscheiden nicht zwischen individualisierten (Was hat Person X getan?) und nicht-individualisierten (Was ist an Ort X und Zeit Y passiert, egal von wem?) Abfragen. Das muss geändert werden. Bis dahin bleiben parlamentarische Anfragen dieser Art der einzige Weg, etwas Licht ins Dunkel zu bringen…

  • Funkzellenabfrage in Dresden

    • Landgericht Dresden: Größte Funkzellenabfrage von “Handygate” 2011 war illegal
      Die als “Handygate” bekannt gewordene Funkzellenabfrage in Dresden 2011 war illegal und hätte nicht durchgeführt werden dürfen. Das hat das Landgericht Dresden letzte Woche entschieden. Die Löschung der Daten dürfte jedoch kaum zu überprüfen sein…” Artikel von Andre Meister vom 23.04.2013 in Netzpolitik externer Link

    • Funkzellenabfrage: Amtsgericht Dresden findet Handy-Rasterfahndung Unschuldiger “notwendig und verhältnismäßig”
      Mehr als eine Million Telekommunikationsverbindungen und 60.000 identifizierte Menschen sind verhältnismäßig für eine Polizei-Ermittlung. Dieser Auffassung ist das Amtsgericht Dresden in einem Beschluss zur Funkzellenabfrage, den wir an dieser Stelle exklusiv veröffentlichen. Daraus geht hervor, wie das LKA Sachsen die Rasterfahndung einer ganzen Stadt durchgeführt hat…” Artikel von Andre Meister vom 10.04.2013 bei Netzpolitik externer Link

    • Siehe zum Hintergrund im LabourNet-Archiv: Dresdner Handy-Daten-Skandal

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=115986
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