Mit offenem Visier

Quelle:  Artikel in Neues Deutschland vom 30.11.2012  externer Link

Riskiert seinen Job, wer im Internet, in sozialen Netzwerken wie »Facebook« über die Kolleginnen und Kollegen herzieht? Ein Chef sah es so und kündigte nach entsprechender Tat einem Mitarbeiter fristlos. Das nun bekannt gewordene Urteil des Duisburger Arbeitsgerichts zum Thema ist zu begrüßen, denn es enthält zwei wichtige Komponenten…“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=19877
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