Facebook nutzt Anpassung an Datenschutzgrundverordnung, um Gesichtserkennung auch in Europa zu starten

facebook is a drugIm Rahmen einer Marketingkampagne kündigt Facebook weitere Mechanismen an, mit denen es sich den neuen europäischen Datenschutzregeln unterwerfen will. Tatsächlich aber bleiben die Veränderungen minimal. Mehr noch: Der Datenkonzern will die Gunst der Stunde nutzen und sich auch das Recht zum Einsatz von Gesichtserkennungssoftware einräumen lassen. (…) Im Kern sollen die jetzt angekündigten Schritte die Datenpraxis des Unternehmens in Einklang mit den Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bringen. (…) Dabei zeigt sich allerdings, dass das konkrete Handeln des Unternehmens seine fortwährenden Beteuerungen des guten Willens Lügen straft – wie zuvor schon bei der nebulösen Benachrichtigung der Menschen, deren Daten an Cambridge Analytica geflossen sind. So behaupten die Verantwortlichen in ihrem Blogpost zwar, Facebook würde im Zuge der jetzt anstehenden Änderungen nicht nach neuen Berechtigungen dafür fragen, „Daten auf Facebook zu sammeln, zu nutzen oder zu teilen“. Tatsächlich aber nutzt der Konzern die Gelegenheit, automatisierte Gesichtserkennung nun auch in der EU und Kanada an den Start zu bringen, die in diesen Regionen aufgrund von Protest bislang nicht ausgerollt wurde. Anders als bei dem ersten Anlauf, das biometrische Verfahren hierzulande einzuführen, sollen Nutzer diesmal um ihr Einverständnis gefragt werden. Das ändert jedoch nichts daran, dass Facebook sich eben doch neue Rechte zur Sammlung und Verwendung von Nutzerdaten einräumen lassen will. Schließlich basiert die Gesichtserkennung darauf, dass eine Software Fotos analysiert und für Gesichter individuelle Signaturen auf Basis ihrer Merkmale erstellt. Anhand dieser mathematischen Repräsentationen der Gesichter werden Personen dann auf beliebigen Fotos wiedererkannt. In den Vereinigten Staaten wird derzeit eine milliardenschwere Sammelklage gegen den Einsatz der Technologie verhandelt…“ Beitrag von Ingo Dachwitz vom 18. April 2018 bei Netzpolitik externer Link

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