Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte? Praxisplakat der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zum Thema elektronische Gesundheitskarte (eGk): Halbwahrheit oder Lüge?

§ 19 Abs. 3 BMV-Ä lässt … weiter ausdrücklich zu, dass Patienten einen „papiergebundenen Anspruchsnachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen“ beim Arztbesuch vorlegen. Dass dieser Weg im Einzelfall nicht leicht ist, weil die meisten Krankenkassen eGk-Gegner/innen mit Schikanen und Fehlinformationen überziehen, soll nicht verschwiegen werden…Meldung der Datenschützer Rhein-Main vom 10. November 2014 externer Link

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