Gerichtsurteil: Foto für elektronische Gesundheitskarte ist Pflicht

"Meine Krankenakte gehört mir!"Das Foto eines Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte ist rechtmäßig und verletzt nicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.Artikel von Detlef Borchers und Andreas Wilkens auf heise online vom 18.11.2014 externer Link – aus dem Text: „Die Richter befanden, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt werde. Die Ausgabe einer eGK sei „in ihrer gegenwärtigen Gestalt und ihren gegenwärtigen wie zukünftigen Pflichtangaben und Pflichtanwendungen“ durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt. Auch die Argumentation des Klägers, dass er nicht kontrollieren könne, ob seine persönlichen Daten auf der Karte sicher seien, wurde vom Gericht verworfen. Seine Daten seien durch das geltende Recht vor Missbrauch gesichert. Die vom Kläger behauptete unzureichende Datensicherheit ist nach Ansicht des Gerichtes derzeit nicht feststellbar, weil sich die Telematik-Infrastruktur noch im Teststadium befindet (AZ B 1 KR 35/13 R externer Link)„. Siehe dazu auch dieDatenschützer Rhein-Main –

aus dem Blogbeitrag vom 18.11.2014 externer Link: „Ein erstes Fazit: Mit dem Urteil des BSG hat die Lobby für eGk und Telematik einen Etappensieg errungen; die Auseinandersetzung um die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die davon ausgehenden Gefahren für die Sicherheit sensibelster Daten von Millionen Menschen wird aber weiter gehen. Das Urteil gibt keine Veranlassung dazu, den Kopf hängen zu lassen oder gar den Kampf gegen die eGk und die dahinter stehenden Strukturen und wirtschaftlichen Interessen aufzugeben.“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=69817
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