Foto auf Gesundheitskarte: Krankenkasse muss Daten löschen

"Meine Krankenakte gehört mir!"Darf eine Krankenkasse das Foto eines Versicherten dauerhaft speichern? Ein Kläger beruft sich auf den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung – und siegt vor Gericht. Eine gesetzliche Krankenkasse muss das Foto eines Versicherten nach der Erfassung seiner Daten löschen. Das entschied das Sozialgericht Mainz am Dienstag (Az. S 14 KR 477/15). Der Mann hatte gegen die dauerhafte Speicherung seines Bildes geklagt und sich auf den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung berufen. „Ich habe 30 Jahre lang in der IT gearbeitet“, sagte er. „Ich weiß, was man mit Daten alles machen kann.“ Die Krankenkasse hatte sich geweigert, das Bild aus ihrer Datenbank zu nehmen – für den Fall, dass die Versichertenkarte verloren ginge oder zerstört würde…Beitrag von Axel Kannenberg bei heise online vom 1. Dezember 2015 externer Link

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