Elektronische Gesundheitskarte: Ärztetag lehnt Datenabgleich in der Arztpraxis ab

"Meine Krankenakte gehört mir!"Der sogenannte Versicherten-Stammdatenabgleich-Dienst (VSDD) der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hat nach Auffassung des Ärztetages nichts in der Arztpraxis zu suchen. Dieses Verfahren, bei dem die Adress-Daten und der Zuzahlungsstatus der eGK eines Versicherten mittels Lesegerät und VPN-Verbindung online mit den Daten der Krankenkasse verglichen wird, sei eine rein administrative Maßnahme und damit nicht Aufgabe eines Arztes. Überdies sei die Überprüfung geeignet, „die bestehenden Kapazitätsprobleme in der ambulanten Krankenbehandlung empfindlich zu verstärken“, meinte das deutsche „Ärzteparlament“ in seiner Entschließung. Grundsätzlich sei man aber offen „für sinnvolle medizinische Anwendungen in der elektronischen Datenverarbeitung“…Beitrag von Detlef Borchers und Jürgen Kuri bei heise online vom 16. Mai 2015 externer Link

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