Elektronische Gesundheitskarte 2015: »Wie bisher gibt es ein Ersatzverfahren«

"Meine Krankenakte gehört mir!"Immer wieder drohen die Krankenkassen, Versicherte müssten sich auf Privatrechnungen der Ärzte gefasst machen, wenn sie nicht die eGK benutzen. Ich kenne allerdings keinen Fall, in dem das jemals so geschehen wäre. Die Kassen verkünden auch, ab Beginn nächsten Jahres gebe es keine Möglichkeit mehr, sich ohne die neue Karte behandeln zu lassen – selbst wenn die alte Versichertenkarte noch lange darüber hinaus gültig ist. Das hatten sie allerdings auch schon für das Jahr 2014 angedroht. Wie bisher gibt es ein Ersatzverfahren. Wer beim Arzt einen Nachweis vorlegt, dass er in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss auch weiterhin behandelt werden. Es kann ein Schreiben der Kasse sein, oder auch die alte Karte, falls sie noch gültig ist.“ Jan Kuhlmann im Gespräch mit Gitta Düperthal, junge Welt vom 10. Dezember 2014 externer Link. Aus dem Text: „Wer jedoch jetzt die Karte schon akzeptiert, verzichtet auf die Möglichkeit, noch Einfluss zu nehmen. Man sollte sich also weiterhin verweigern, wenn man die Übermittlung der eigenen Daten verhindern will. Letztlich muss aber jeder selbst entscheiden, ob er es sich zutraut, Gegenwehr zu leisten.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=71681
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