„Die Daten gehören den Patienten und nicht der Wirtschaft“ – Landesärztekammer Hessen fordert den Schutz sensibler Patientendaten

elektronische Gesundheitskarte - Merkel durchleuchtet„Die Sicherheit der Patientendaten muss allerhöchste Priorität haben, erläutert Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen (LÄKH), den Standpunkt der hessischen Ärzteschaft zum E-Health-Gesetz, das am 01.01.2016 in Kraft getreten ist. (…) Sensible Patientendaten sind ein potentiell gefährdetes Gut. Sie sind für die Pharmaindustrie, für Krankenkassen, Versicherungsunternehmen oder etwa den Arbeitgeber hoch interessant. Daher müssen höchste Anforderungen an den Datenschutz gestellt werden“, warnt Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsidiumsmitglied der LÄKH und Vorsitzender des Ausschusses Telematik…“ Meldung vom 9. September 2016 von und bei die Datenschützer Rhein Main externer Link und die Pressemitteilung „Die Daten gehören den Patienten und nicht der Wirtschaft“ der Landesärztekammer Hessen vom 8. September 2016 externer Link

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