Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe setzt weiter auf Fehlinformationen zur Weitergeltung der Krankenversichertenkarten

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hatte sich am 08.01.2014 in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gewandt und ihn aufgefordert, wahrheitswidrige Informationen zur Gültigkeit der Krankenversichertenkarten auf der Homepage seines Ministeriums zu korrigieren. (…) Mit Datum 01.01.2014 hat die KBV auf ihrer Homepage erklärt:  „Telematik – KVK-Daten können weiterhin verarbeitet werden. Ab dem 1. Januar 2014 wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Standard in Deutschland sein. Sollten trotzdem Patienten mit einer alten Krankenversichertenkarte (KVK) in die Praxis kommen, weil sie noch keine eGK erhalten haben, können diese wie gewohnt behandelt werden…“ Meldung der Datenschützer Rhein-Main vom 21. Januar 2014 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=51397
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