Polizei darf bald in Wohnung einbrechen, um Trojaner zu installieren. Mit den neuen Polizeigesetzen auch ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat

Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes von LabourNet Germany in Bochum am 05. Juli 2005Die Justizminister sprechen von „gesetzlichem Betretungsrecht“, im Volksmund nennt man es Einbruch. In Zukunft soll der Polizei gestattet sein, in Wohnungen heimlich einzudringen, um Staatstrojaner auf Computern oder Handys von Zielpersonen zu installieren. Das hat die Justizministerkonferenz am vergangenen Donnerstag in Eisenach beschlossen. (…) Damit wird jedoch nicht nur die gesetzliche Grundlage für das Einsetzen von Trojanern gelegt: In der Realität bedeutet diese Maßnahme ebenfalls, dass bei dem Einbruch auch die Wohnung durchsucht werden könnte oder neue Gegenstände bzw. Beweise vor Ort „liegen gelassen werden“. Eine vergleichbare Möglichkeit hätte die Polizei auch mit dem Trojaner: Sie darf nicht nur mitlesen, sondern auch Dateien verändern oder hinzufügen. (…) Nun ist die Bundesjustizministerin, Katarina Barley, am Zuge, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Dass dieser mit der „Unverletzlichkeit der Wohnung“ (Grundgesetz Artikel 13) vereinbar sein wird, bleibt fraglich.“ Beitrag vom 12. Juni 2018 bei der Perspektive externer Link

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