Die mühsame Anreise durch Datenschutz-Deutschland: Das „Omnibus-Gesetz“

Rette deine Privatsphäre! - Stoppt den "Lobby-Krieg" gegen EU-Datenschutz!Es ist ein Mammut-Regierungsentwurf von über 500 Seiten: Beim Versuch, die europäische Datenschutzgrundverordnung für Deutschland umzusetzen, richtet der Gesetzgeber nun zum zweiten Mal erhebliche Kollateralschäden an. Und wieder nutzt die Bundesregierung die Gelegenheit, um Betroffenenrechte einzuschränken und Datensammlungen anzulegen. Stefan Brink analysiert und bewertet den Entwurf. (…) Er beschreibt einerseits die darin versteckte neue Vorratsdatenspeicherung für Verkehrsdaten sowie Grundrechtseinschränkungen für Minderheiten, andererseits aber die Erfolge von Lobbyisten, um ihre Bußgelder einzuschränken. (…) Mit dieser Vorschrift wird jetzt jeder Parkplatzbetreiber zum Terrorfahnder heraufgestuft und die Arbeit der Aufsichtsbehörden in den Ländern ganz erheblich (und gezielt) erschwert. Zu nennen ist auch die absurde Vorschrift des § 43 Abs. 4 BDSG, wonach Bußgelder bei Datenpannen nur noch verhängt werden können, wenn der Verantwortliche dem zustimmt (!). Auch beim Versuch, die wackeren Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater dem Zugriff der furchtbaren Landesdatenschützer zu entziehen (§ 29 BDSG) leistete der Bundesgesetzgeber ganze Arbeit – die nun vom Europäischen Gerichtshof in mühsamer Kleinarbeit wieder glattgezogen werden muss. Vertragsverletzungsverfahren sind dem deutschen Gesetzgeber schon mal sicher. (…) Materielle Änderungen finden sich im Gesetzentwurf natürlich auch: Wieder nutzt die Bundesregierung die Öffnungsklauseln der DSGVO, um Betroffenenrechte auf Auskunft oder Löschung einzuschränken. (…) Auch mit diesem zweiten Gesetzentwurf steht die Bundesregierung weiter auf der Bremse.“ Gastbeitrag von Stefan Brink vom 14. November 2018 bei Netztpolitik externer Link

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