Cloud Computing und Datenschutz

DossierCloud computing

  • EU-Kommission erläutert „sicheres Cloud-Computing“
    Europa solle die führende „vertrauenswürdige Cloud-Region“ werden, schreibt EU-Kommissarin Neelie Kroes in einer langen Stellungnahme zum Thema „sicheres Cloud-Computing“. Anlass dafür scheint das durch PRISM und weitreichende Internet-Überwachung bedrohte Wachstum der Technik sein…“ Meldung vom 16.10.2013 bei heise news
  • Achtung, Grauzone: Journalistischer Quellenschutz bei staatlichem Zugriff auf Cloud-Speicher; TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V. empfiehlt Journalisten Verschlüsselungslösungen
    Der journalistische Quellenschutz gilt nach Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten nur für Daten, die sich in direktem Gewahrsam von Journalisten befinden, nicht jedoch für in Cloud-Anwendungen gespeicherte Daten. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) hält die Anwendung des Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbotes bei Journalisten auch für Cloud-Daten für zeitgemäß, empfiehlt jedoch in jedem Fall, Verschlüsselungstechnologie zu nutzen…“ Pressemitteilung vom 22.05.2013 externer Link
  • Deutsche Ermittler können Herausgabe von Cloud-Daten aus den USA anfordern und umgekehrt
    Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko und der Fraktion Die Linke geht hervor, dass deutsche Ermittler in US-amerikanischen Cloud-Diensten suchen und Inhalte beschlagnahmen können. Ausländische Ermittler können umgekehrt über das G8 24/7 Netzwerk ebenfalls eine Sicherung und Herausgabe von Cloud-Daten ersuchen…“ Artikel von Andrea Jonjic vom 14.03.2013 bei Netzpolitik externer Link
  • Telekommunikative Privatsphäre statt zunehmende Überwachung von Cloud-Daten!
    Ungeachtet des Trennungsgebots kooperieren das Bundeskriminalamt und der Inlandsgeheimdienst auf mehreren Ebenen, um sich noch leichteren Zugriff auf im Internet abgelegte, private Dateien zu verschaffen. Im ,Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum‘ in Berlin-Treptow ist hierzu ein ,Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation‘ (SFZ TK) eingerichtet, das ein eigenes Projekt unter dem Namen ,CLOUD‘ betreibt“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine entsprechende Kleine Anfrage. Unter dem Titel „Sicherheit, Datenschutz und Überwachung von Cloud-Daten“ hatte sich die Linksfraktion nach Verträgen und Standards zur Ausforschung von Daten erkundigt, die auf externen Servern abgelegt werden können. Derartige Dienste werden von Anbietern wie Amazon, Dropbox, Google, Ubuntu oder Microsoft bereitgestellt. Gegenstand der Anfrage war auch das Auslesen von Mobiltelefonen durch Polizeien und Geheimdienste und die hierfür genutzte Software…“ Pressemitteilung von und bei Andrej Hunko vom 12. März 2013 externer Link. Siehe ebd. die Antwort auf die Kleine Anfrage externer Link „Sicherheit, Datenschutz und Überwachung von Cloud-Daten“
  • Cloud Computing: EU schützt die Daten ihrer Bürger nicht genug
    Im Auftrag des EU-Parlaments haben sechs Autoren die Netzpolitik der EU untersucht. Ihr Urteil: Cloud Computing und staatliche Überwachung machen Bürger nahezu rechtlos.
    Beim Cloud Computing hat der Einzelne keine Kontrolle über seine Daten und was mit ihnen geschieht. Diese Erkenntnis ist nicht neu und Datenschützer warnen schon lange vor den Gefahren dieser Dienste. Doch haben die Warnungen bislang nicht dazu geführt, dass sich die europäische Politik darauf einstellt und versucht, das zu Problem zu lösen. Das schreiben sechs Autoren in einer Studie, die sie im Auftrag des EU-Parlaments verfasst haben…“ Artikel von Kai Biermann in der Zeit online vom 11.01.2013 externer Link
  • Studie: US-Behörden können umfangreich auf Cloud-Daten zugreifen
    US-Gesetze wie der Patriot Act bieten „weitreichende Möglichkeiten“ für Justiz, Polizei oder Geheimdienste der Vereinigten Staaten, um die Herausgabe von Daten in der Cloud zu verlangen und europäische Schutzbestimmungen zu umgehen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Instituts für Informationsrecht der Universität Amsterdam. Für einen direkten Zugriff reiche es aus, wenn ein Anbieter seinen Sitz in den USA habe, wie es bei Amazon, Apple, Google oder Microsoft der Fall ist, oder mit Partnern jenseits des Atlantiks Geschäftsbeziehungen „ständiger oder systematischer Natur“ pflege. Es sei ein Irrglaube, dass Daten dafür direkt auf Servern in den Vereinigten Staaten gelagert werden müssten…“ Artikel von Stefan Krempl bei heise online vom 06.12.2012 externer Link
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