Baden-Württemberg: Datenschutzbeauftragter kritisiert grün-schwarzes Anti-Terror-Paket

Vorsicht Überwachung!Die grün-schwarze Landesregierung berät über eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands. Wegen unbestimmter Formulierungen erlaubt es die präventive Telekommunikationsüberwachung und den Einsatz von Staatstrojanern auch bei Allgemeinkriminalität. Der oberste Datenschützer aus dem Ländle hält manche Regelungen für verfassungsrechtlich nicht haltbar und beklagt einen Verlust an Freiheit. Am Dienstag wird im baden-württembergischen Landtag erstmals das Anti-Terror-Paket (PDF) beraten. Das Gesetzespaket enthält eine Ausweitung der Video- und Telekommunikationsüberwachung, die Einführung des Staatstrojaners sowie der elektronischen Fußfessel und ein Kontaktverbot für „Gefährder“. Darüber hinaus darf die Polizei in Zukunft auch den Genuss von Alkohol auf öffentlichen Plätzen verbieten...“ Beitrag von Markus Reuter vom 10.10.2017 bei Netzpolitik externer Link, siehe dazu:

  • Harsche Kritik an grün-schwarzen Überwachungsplänen New
    Die baden-württembergische Landesregierung will laut einem Gesetzentwurf der Polizei erlauben, künftig „intelligente“ Videoüberwachung einzusetzen – es werde damit nicht intensiver eingegriffen. Dem widerspricht der baden-württembergische Landesdatenschützer Stefan Brink in einer heise online vorliegenden Stellungnahme und verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 518/02) zur Rasterfahndung: Demnach könnten automatisierte Operationen herkömmliche Verfahren mit „einer bislang unbekannten Durchschlagskraft versehen“. Die Aussage der Landesregierung, Verhaltensmuster wie etwa Bewegungsabläufe oder Gruppenbildung, würden nicht anhand personenbezogener Merkmale automatisiert ausgewertet, hält Brink für „schlichtweg nicht nachvollziehbar“. Denn die Verhaltensweisen einer Person gehörten zu den persönlichen Verhältnissen einer Person – und das Erkennen von Verhaltensmustern sei ja das Ziel der intelligenten Videoüberwachung…“ Beitrag von Christiane Schulzki-Haddouti vom 12. Oktober 2017 bei heise news externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=122694
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