Zusatzeinnahmen aus Internetgeschäften: Hartz-IV-Empfänger sollen systematisch überwacht werden

Die Bundesagentur für Arbeit strebt eine Gesetzesänderung zur besseren Aufdeckung von Einkünften aus ebay und anderem E-Commerce an…“ Artikel von Thomas Pany in telepolis vom 14.11.2013 externer Link. Aus dem Text: „… um Portfolio der „Rechtsvereinfachung“, die anscheinend auf die Abschaffung von datenschutzrechtlichen Hemmnissen für größere rechtlich legitimierte Überwachungsmöglichkeiten abzielt, gehört demnach auch eine optimierte Vernetzung der Daten unter den Behörden: eine „Ausweitung des Datenabgleichs mit anderen Behörden“. Konkret wird aus dem Arbeitsgruppen-Bericht der Vorschlag des BA zitiert, „dass künftig auch die Daten von Hartz IV-Beziehern über deren Vermögensanlagen bei Versicherungen und Daten der Grundbuchämter an Jobcenter übermittelt werden sollen“. Ergänzung: Dabei geht es „nicht mehr nur die Daten des Empfängers selbst“, sauch die Daten „sämtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft“ sollen bei anderen Sozialbehörden und Einrichtungen abgerufen werden dürfen, heißt es.“ Siehe dazu:

  • „Rechtsvereinfachung“ im SGB II, Teil II: BA mutiert zur NSA – Die BA-Wunschliste zur Bespitzelung von Erwerbslosen im Internet
    Die letzten Tage ist es massiv durch die Medien gegangen, dass die Bundesagentur für Arbeit die Ausweitung von Überwachung von Hartz IV-Empfängern ins Internet will. In einem Papier vom 8. April 2013 werden die Änderungsvorschläge der BA bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ über 46 Seiten konkretisiert. Die BA fordert insbesondere die „Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Daten im Internet“ zur „Aufdeckung von Einkünften aus E-Commerce“ um so Nebeneinkünfte beispielsweise als Ebay- oder Amazon-Händler aufdecken. Daneben will fordert die BA Zugriff auf: Vermögensanlagen bei Versicherungen, Daten der Grundbuchämter, die Vermögensdaten nicht nur des jeweiligen beantragenden SGB II-Empfängers, sondern „sämtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft“, die Datenabgleiche sollen zudem monatlich und nicht mehr quartalsweise erfolgen.“ Aus dem Thomé Newsletter vom 17.11.2013 – siehe das BA-Papier vom 08. April 2013 bei Harald Thomé externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=48295
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