Wer? Wie lange? Wie oft? Jobcenter befragt Schwangere unter Strafandrohung nach ihren Sexualkontakten. So will es den Kindesvater ausfindig machen

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Wer Hartz IV benötigt, wird vom Jobcenter durchleuchtet. Die Behörden wollen es genau wissen: Hat der Betroffene verwertbares Vermögen deponiert? Verschweigt er einen Partner, den man zum Unterhalt verdonnern könnte? Das Jobcenter Stade (Niedersachsen) geht noch weiter. Es verlangte nun von einer schwangeren Mandantin der Bremer Rechtsanwaltskanzlei »Rightmart« unter Strafandrohung detaillierte Auskünfte über ihr Intimleben und ihre Sexualpartner. Außerdem nötigte es sie zu eigener Recherche. Ziel sei es, den unterhaltspflichtigen Vater ausfindig zu machen. Das Dokument unter dem Titel »Zusatzfragebogen -ungeborene Kinder- (Kindesvater unbekannt)« veröffentlichte die Kanzlei Ende vergangener Woche. Darin soll die werdende Mutter die Namen und Geburtsdaten der Männer auflisten, mit denen sie »in der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr hatte«. Nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) umfasst letztere 181 bis 300 Tage vor dem errechneten oder tatsächlichen Geburtstermin. Sollte die Betroffene keine Angaben machen können, mahnt das Jobcenter, habe sie dies »ausführlich und nachvollziehbar« zu begründen. Außerdem soll sie darlegen, welche »intensiven Nachforschungen zur Ermittlung des Kindesvaters« sie selbst angestellt habe. Schließlich verlangt ihr das Amt eine Erklärung ab. In dieser soll sie nicht nur versichern, dass ihre Angaben wahr sind. Sie soll sich darüber hinaus verpflichten, jede Erkenntnis zum möglichen Kindesvater umgehend dem Jobcenter mitzuteilen. Ferner soll sie bekunden: »Ich wurde hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich eine strafbare Handlung begehe, wenn ich den Kindesvater absichtlich verschweige oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht habe.«… „ Artikel von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 25. Oktober 2016 externer Link, siehe dazu auch:

  • Fragebogen wird nach Protest zurückgezogen
    Nach neuesten Meldungen (Artikel von Elsa Koester im ND vom 25.10.2016 externer Link) wurde der Fragebogen nach Protesten zurückgezogen. Dort auch: „… Der Anwalt der betroffenen Antragsstellerin, Jan F. Strasmann, sagte gegenüber »nd«, seine Mandantin habe den Fragebogen nicht ausgefüllt und die Leistungen trotzdem vollständig bewilligt bekommen. Er hatte zunächst juristische Schritte angekündigt. »Die Frage nach dem Kindesvater liegt im Kompetenzbereich des Jugendamtes, nicht des Jobcenters«, so Strasmann. Die konkreten Nachfragen gingen zudem über eine Kompetenzüberschreitung weit hinaus, sie verletzten das Grundgesetz. »Es gibt zwar keinen Parapraphen ‘Frag nicht nach Sexpartnern’«, so Strasmann, »aber die Fragen stellten einen klaren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und Intimsphäre der Mandantin dar«. Da die persönlichen Daten der Sexualpartnern bekannt gegeben werden sollen, seien auch deren Rechte missachtet worden…“
  • die Info der RA-Kanzlei Rightmart vom 19. Oktober 2016 externer Link: Jobcenter verlangt Informationen über Sexleben
    Eigentlich rechnet man bei der täglichen Anwaltsarbeit im Bereich Sozialrecht nicht unbedingt mit skandalträchtigen Storys. Was einer Mandantin von uns jetzt widerfahren ist, kann getrost als Skandal bezeichnet werden. Die Überschreitung der eigenen Kompetenzen wäre eigentlich schon Grund genug für einen handfesten Eklat, in diesem Fall wird es allerdings noch besser: Das Jobcenter forderte unsere Mandantin auf, detailliert über ihr Sexleben zu informieren. Aber lest selbst…
    Wir haben in unserer Praxis schon einiges gesehen. Häufig verlangt das Jobcenter von unseren Mandanten Auskünfte, die wohl nicht notwendig sind um die Höhe der Leistungen zu bestimmen. Aber ein aktueller Fall macht uns sprachlos. Das Jobcenter Stade verlange von unserer Mandantin detaillierte Informationen über Ihr Sexleben. Und was am aller meisten schockiert ist, es hat dafür sogar einen Standard-Fragebogen (siehe anbei)...“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=106145
nach oben