Jobcenter: Schnüffelei auf privaten Webseiten

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Jobcenter schnüffeln gerne mal Erwerbslosen im Internet hinterher. Das ergab u.a. eine Recherche des „Correctiv Netzwerkes“ bereits 2015. Hierbei beriefen sie sich auf ein jährliches Branchentreffen der kommunalen Jobcenter-Chefs in Berlin. (…) Die Bundesagentur für Arbeit hat dieses verneint und verbietet eine unkoordinierte Spionage durch die Mitarbeiter. Ich selbst werde immer wieder mit ähnlichen Fällen konfrontiert und weite dieses noch aus. Sind nicht nur soziale Netzwerke betroffen, so gibt es auch Jobcenter-Recherchen auf privaten Webseiten von Erwerbslosen. Gerade hier kommt es dann vor, dass durch die Jobcenter die Vermutung angestellt wird, dass die oder der Betroffene eine selbstständige Tätigkeit ausübe und aufgrund dessen aufgefordert wird einen Nachweis über das Einkommen einer selbstständigen (EKS) Tätigkeit vorzulegen. Einfach ausgedrückt stellt diese Internetrecherche nichts anderes dar, als dass die Jobcenter ins Blaue hinein Vermutungen aufstellen und Leistungsberechtigte damit konfrontieren. Leider reicht in diesem Moment deren Recherche nicht weit genug und es wird dabei unterstellt ein Einkommen zu erzielen, was womöglich unterschlagen wird. Eine Mauer des Misstrauens und der Verdächtigungen durch die Jobcenter entsteht. Insbesondere dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Webseite ausschließlich eine Eigenwerbung ist, aber damit keine Selbstständigkeit ausgeübt wird. Der schwarze Peter liegt jedoch in diesem Moment bei den „Verdächtigen“, die gegenüber den Jobcentern nun das Gegenteil beweisen müssen…“ Beitrag vom 6. Nov 2017 von und bei Inge Hannemann externer Link

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