Hartz IV-Skandal: Sozialgericht Magdeburg und Jobcenter Harz: Datenschutz-freie Zone? Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt platzt der Kragen

Auf Anfrage der Hartz4-Plattform hatte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt gegenüber der Arbeitsloseninitiative bestätigt, dass das Erzwingen einer ärztlichen Schweigepflicht-Freigabe unter Androhung von Leistungssperre nicht rechtmäßig ist. Ohne von dem Betroffenen selber zur Intervention bei der Hartz IV-Behörde gebeten worden zu sein, hat die Datenschutzbehörde dem Jobcenter Landkreis Harz (KoBa) jetzt von sich aus eine entsprechende Rüge erteilt. Man kann wohl davon ausgehen, dass dem Datenschutzbeauftragten buchstäblich der Kragen geplatzt ist. Immerhin liegt seinem Hause bereits seit Juli diesen Jahres ebenfalls eine Anfrage der Hartz4-Plattform vor wegen des Versuch, bei demselben Jobcenter-„Kunden“ schon einmal mit massivem Druck die Unterschrift unter eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht zu erzwingen…“ Pressemeldung von Brigitte Vallenthin vom 09. Dezember 2013 bei der Hartz4-Plattform externer Link

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