Vom Anfangsverdacht, der Hausdurchsuchung – und überraschenden Rücksichtnahmen

Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes von LabourNet Germany in Bochum am 05. Juli 2005Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird immer mehr zur Farce. Artikel von Twister (Bettina Hammer) in telepolis vom 24.02.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Der Hausdurchsuchung ist letzten Endes ein Euphemismus. Die Unverletzlichkeit der Wohnung (immerhin ein Grundrecht im Sinne des Grundgesetzes) sollte, so die Theorie, nur dann verletzt werden, wenn es unumgänglich (bzw. dringend notwendig) erscheint. Und Richter sollten im Zuge des „Richtervorbehaltes“ dafür sorgen, dass allzu salopper Umgang mit dem Werkzeug „Hausdurchsuchung“ nicht möglich ist. Die Realität ist derzeit eine andere. (…) Die Beispiele zeigen, wie schnell die Unverletzlichkeit der Wohnung zur Farce, die Zerstörung von Karriere und Leben eines Menschen akzeptiert wird. Dass die Staatsanwaltschaft Hannover im Fall Edathy sagte, sie habe sich Zeit gelassen zu entscheiden, ob sie tatsächlich „Leben und Karriere eines Politikers“ zerstören wolle, könnte erfreulich sein – würden da nicht weitere Ungereimtheiten sowie das bittere Gefühl bleiben, dass eine solche Rücksichtnahme bei „Otto Normalverbraucher“ kaum zu erwarten ist. Die Tatsache, dass ein Schaden, der durch eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung entsteht, nicht erstattungsfähig ist, lässt diese Praxis besonders bitter erscheinen.“ Siehe auch zur Problematik der Hausdurchsuchungen:

  • Justizposse um illegale Razzia: Kein Geld für niemand
    Diese Geschichte könnte kaum absurder sein: Ermittler filzen die Wohnung eines Berliner Autonomen und beschlagnahmen seine Handys. Zu Unrecht, stellt der Bundesgerichtshof fest. Der Mann verlangt eine Entschädigung – und geht leer aus. Einen Ausgleich gibt es nämlich nur bei rechtmäßigen Razzien…“ Artikel von Michael Sontheimer vom 05.09.2010 bei Spiegel online externer Link
  • Mehrere tausend Hausdurchsuchungen pro Jahr sind rechtswidrig
    Vertrauen in den Rechtsstaat hat man nur noch, wenn man entweder unwissend oder ein kompletter Idiot ist. Selbst bei einer so delikaten Angelegenheit, wie eine Wohnungsdurchsuchung sieht die Polizei das geltende Recht wohl nur als eine Art Empfehlung, oder wie sind sonst mehrere tausend Missbrauchsfälle zu erklären? Einzelfälle oder peinliche Ausrutscher sind das bei der Größenordnung nicht…“ Beitrag aus dem jahr 2009 im Blog Kurokasai externer Link
  • Euphemismus Hausdurchsuchung
    Hausdurchsuchungen sind zur Zeit erneut omnipräsent. Der Richtervorbehalt soll Sicherheit vor Willkür garantieren, ist aber lediglich Makulatur.
    Eine Hausdurchsuchung (HD), wie sie gemäß §§ 102-110 Strafprozessordnung (StPO) vorgenommen werden kann, ist keine Seltenheit. Da ein solcher Eingriff in die gemäß Artikel 13 GG festgeschriebene Unverletzlichkeit der Wohnung eingreift, ist er grundsätzlich an strenge Regeln gebunden
    …“ Artikel von Twister (Bettina Winsemann) in telepolis vom 08.04.2009 externer Link

Und zum originären Interesse des LabourNet Germany am Thema Hausdurchsuchung/Razzia siehe im LabourNet-Archiv: Hausdurchsuchung der Redaktion und des Vorstandes in Bochum am 05. Juli 2005

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=53804
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