Verwaltungsgericht: BND darf überwachen. Alles

Wirkstoff: Terrorangst. Digitalcourage verteilt Placebo-Pillen BNDal forte an Parlamentarier*innenTotale Online-überwachung ist in Deutschland nicht nur real, sondern auch offiziell erlaubt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst „Bundesnachrichtendienst“ (BND) weiterhin Daten am Frankfurter Internetknoten abzapfen darf. Erst vor wenigen Tagen hatte der Betreiber des weltgrößten Internetknotens „DE-CIX“ (Deutsche Commercial Internet Exchange) Klage gegen das Bundesinnenministerium eingereicht. Er wolle nicht weiter „Komplize“ im systematischen Grundrechtsbruch sein. (…) Obgleich sich Gerichtsverfahren – gerade wenn ArbeiterInnen versuchen ihre Rechte einzuklagen – normalerweise Monate bis Jahre hinziehen, ging nun alles ganz schnell. Schon am Mittwochabend entschied das Gericht: Der Betreiber DE-CIX könne verpflichtet werden, bei der „strategischen Fernmeldeüberwachung“ durch den BND mitzuwirken. Ebenfalls sei dieser berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen. Wie um zu zeigen, dass es in diesen Fragen keine weitere Diskussion gäbe, ließ das Bundesverwaltungsgericht keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu…“ – aus dem Artikel „Bundesnachrichtendienst darf alles überwachen“ am 01. Juni 2018 bei Perspektive Online externer Link, worin auch noch unterstrichen wird, dass es ein Prozess in absoluter Rekordzeit war – Überwachung darf halt nicht behindert werden… Siehe dazu auch einen Beitrag zum Prozessverlauf:

  • „BND vor dem Bundesverwaltungsgericht: Massenüberwachung am DE-CIX rechtswidrig? (Update: Nein.)“ am 30. Mai 2018 bei netzpolitik externer Link war ein Beitrag vor dem Bekanntwerden des Urteils (der entsprechend ergänzt wurde) – in dem der Verlauf folgendermaßen charakterisiert wurde: „… Die Anhörung drehte sich allerdings vor allem um Fragen rund um die Anordnungen des Bundesinnenministeriums (BMI), mit denen DE-CIX verpflichtet wird, große Mengen Daten seiner Kunden und damit Milliarden Datensätze von Internet-Nutzern an den BND auszuleiten. Neben diesen Anordnungen schreibt der BND noch E-Mails, in denen er die Abhörziele genauer spezifiziert. Sie sind im Grunde die konkrete Arbeitsanweisung. Danach hat DE-CIX die Pflicht zur Umsetzung. Praktisch bedeutet das: Bei den betroffenen Kunden wird die gewünschte Glasfaser gesplittet und damit eine vollständige Datenkopie an den BND geliefert. Dafür hat der Geheimdienst „angemietete Räumlichkeiten“ unter eigener Herrschaft. Damit das Abschnorcheln nicht auffällt, nutzt man normale Wartungsintervalle, um das die Leitung unterbrechende Splitten einzuleiten…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=132967
nach oben