Rote Hilfe e.V. erwirkt einstweilige Anordnung gegen den Verfassungsschutz

Logo: Rote Hilfe„VS-Bericht Bremen 2016 darf in ursprünglicher Form vorerst nicht weiter verbreitet werden. Das Bremer Verwaltungsgericht untersagt mit Beschluss vom 23. Oktober vorerst die weitere Verbreitung des Bremer Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2016 in seiner ursprünglichen Fassung. Geklagt hat die linke Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V., die in dem Bericht als „gewaltorientiert“ bezeichnet wurde. Der Tenor des Beschlusses lautet wie folgt: „Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet (…) es zu unterlassen, den von dem Senator für Inneres herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2016 in digitaler, schriftlicher oder sonstiger Form weiter zu verbreiten, verbreiten zu lassen oder sonst der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit der Antragssteller dort als gewaltorientiert bezeichnet wird“. Das Land Bremen muss ausserdem die Kosten des Verfahrens tragen. Ob die Formulierung gänzlich aus dem Verfassungsschutzbericht Bremen 2016 entfernt werden muss, wird in einem Hauptklageverfahren zu klären sein. Die Behörde reagierte umgehend – und schwärzte den Begriff „gewaltorientiert“…“ Pressemitteilung der Rote Hilfe e.V. vom 30. Oktober 2017 externer Link – wir gratulieren!

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