Grundgesetzwidrig

Geheimdienst macht vor Anwälten und Journalisten nicht Halt: Zur Bespitzelung reichen »Bezüge« mutmaßlich extremistischer Art. Harsche Kritik von ver.di und Linksfraktion…“ Artikel von Markus Bernhardt in junge Welt vom 06.02.2014 externer Link

  • Aus dem Text: „… Bemerkenswert ist vor diesem Hintergrund, daß inzwischen keineswegs mehr ausgeschlossen werden kann, daß der Verfassungsschutz zunehmend auch Berufsgruppen ins Visier nimmt, die – wie etwa Journalisten, Mediziner und Rechtsanwälte – unter besonderem Schutz stehen. Tief blicken läßt die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Martina Renner (Die Linke). Darin wollte Renner Mitte Januar wissen, inwiefern auch Journalisten durch den Geheimdienst beobachtet würden. Zwar stellte das Bundesinnenministerium in seiner Antwort klar, daß weder das BfV noch der Bundesnachrichtendienst (BND) »Personen gezielt wegen ihrer beruflichen Tätigkeit als Journalist« erfasse. Jedoch würden sie »im BfV und BND erfaßt, wenn sie in Erfüllung des jeweiligen gesetzlichen Auftrags«, also »aufgrund extremistischer, terroristischer oder nachrichtendienstlicher Bezüge beobachtungswürdig« seien…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=52448
nach oben