Gefährder-Gesetz: Sorge um Freiheitsrechte von „Normalbürgern“

Vorsicht Überwachung!Zum Statement des bayerischen Beauftragten für Datenschutz: „Darin heißt es schon in der Überschrift, dass das geplante Gesetz „zur Überwachung gefährlicher Personen über das Ziel hinausschießt“. Die Freiheitsrechte von „Normalbürgern“ seien gefährdet, so der promovierte Jurist mit den Forschungsschwerpunkten Verfassungsrecht, Polizeirecht und Rechtsphilosophie, was ihm ganz offensichtlich einen wachen Blick eingetragen hat. Seine Wachsamkeit zeigte er bei seiner kritischen Beurteilung des neuen „Gefährdergesetzes“ angesichts des dort formulierten Vorhabens, die Höchstspeicherfristen für Videoüberwachung zu verlängern. Wie Christiane Schulzki-Haddouti am Freitag bei heise.de berichtete übte Petri „harte Kritik“ an diesem Vorhaben, weil „eine solche Speicherfrist regelmäßig nicht ansatzweise erforderlich“ ist. Nun gehört die Wachsamkeit bei Datenspeicherungen zur klassischen Disziplin eines Datenbeauftragten, Petri aber hat seinen Blick auch darüber hinaus scharf auf Bestimmungen im neuen Gesetzesentwurf gerichtet, wie man es nicht unbedingt von einem Datenschutzbeauftragten erwartet…Beitrag von Thomas Pany vom 25. Februar 2017 bei telepolis externer Link

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