G20-Gipfel in Hamburg: Polizeigewalt gegen Pressefreiheit

Dossier

G20-Gipfel in Hamburg: RoG zu Polizeigewalt gegen PressefreiheitDie Polizei steht wegen ihres Einsatzes beim G20-Gipfel in Hamburg in der Kritik. Beamte haben mehrfach Pressevertreter verbal und körperlich angegangen und in ihrer Berichterstattung behindert….“ Überblick „Journalistenverbände: Polizeigewalt gegen Reporter auf dem G20“ von Markus Reuter vom 10.07.2017 bei Netzpolitik externer Link. Wir nehmen dies zum Anlass, den Bereich Pressefreiheit aus unserem Dossier zu den Protesten gegen den Gipfel auszuziehen, siehe auch die Category: Pressefreiheit externer Link bei G20 Doku – Der Gipfel der Polizeigewalt und hier dazu:

  • Journalist von G20-Gipfel ausgeschlossen: 1.500 Euro – Polizei sagt „sorry“ New
    Vor dreieinhalb Jahre wurde der Journalist Adil Yiğit vom G20-Gipfel ausgesperrt. Erst jetzt zahlt ihm die Hamburger Polizei eine Entschädigung. Für den Journalisten Adil Yiğit geht das Jahr mit einer Genugtuung zu Ende. Die liegt in Form von 1.500 Euro auf seinem Konto und kommt vom Hamburger Polizeipräsidenten Ralf Martin Meyer. Das Geld soll Yiğits Verdienstausfall kompensieren, dreieinhalb Jahre nachdem ihm beim G20-Gipfel in Hamburg die Akkreditierung vom Bundespresseamt entzogen worden war. Der deutsch-türkische Journalist war am 8. Juli 2017 unter den 32 Medienvertreter*innen, denen der Zutritt zum Pressezentrum wegen plötzlich aufgetauchter Sicherheitsbedenken verwehrt wurde, obwohl sie sich zuvor ordnungsgemäß akkreditiert hatten. Yiğit arbeitet für verschiedene Medien, darunter die taz, und betreibt die regierungskritische türkische Nachrichtenseite „Avrupa Postasi“. Die Zahlung ist der dritte und letzte Schritt, mit dem die Sicherheitsbehörden gegenüber Yiğit eingestehen, ihm Unrecht zugefügt zu haben. Bereits im Oktober 2017, drei Monate nach dem Gipfel, hatte der Journalist einen Brief vom Bundeskriminalamt (BKA) bekommen, das wohl eine Art Entschuldigung sein sollte. Das BKA schrieb darin von einem Missverständnis – Yiğit habe gar nicht auf der Liste der 32 unerwünschten Journalist*innen gestanden, sondern auf einer Liste von 82 Personen, zu denen auch Logistiker*innen, Techniker*innen und Caterer*innen für das G20-Medienzentrum gehörten…“ Artikel von Katharina Schipkowski vom 24.12.2020 in der taz online externer Link
  • Drei Jahre nach G20 Polizei entschuldigt sich bei Hamburger Journalisten
    Es war ein Skandal am Rande des G20-Gipfels: 32 Journalisten, die über die Vorgänge rund um das Treffen der 20 wichtigsten Industrieländer im Juli 2017 berichten wollten, war durch die Hamburger Behörden der Zugang zum Pressezentrum in den Messehallen verweigert worden. Einigen von ihnen wurde eine bereits erteilte Akkreditierung wieder entzogen. Von einem „Verstoß gegen die Pressefreiheit“ war damals die Rede. Jetzt hat sich die Polizei bei einem von ihnen entschuldigt. „Diese Einziehung Ihres ,Ausweises‘ war unberechtigt“, heißt es in dem Schreiben an Adil Yigit, das von Polizeipräsident Ralf Meyer persönlich unterzeichnet ist und das der MOPO vorliegt. Dabei räumt Meyer Fehler durch die am Nachmittag des 8. Juli 2017 in den Messehallen Dienst habenden Polizisten ein. Zitat: „Es handelte sich dabei um eine im Ergebnis fehlerhafte Umsetzung von vermeintlichen Entscheidungen des Bundespresseamtes durch Einsatzkräfte, deren Verhalten der Polizei Hamburg zuzurechnen ist“, schreibt der Polizeipräsident. In der Kommunikation mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundespresseamt sei es zu Missverständnissen gekommen. Dafür bitte er, Meyer, „um Entschuldigung für das unbeabsichtigte Fehlverhalten der eingesetzten Polizeibediensteten“. Adil Yigit, der unter anderem für die „taz“ und das türkische Nachrichtenportal „Avrupa Postasi“ schreibt, befindet sich seit drei Jahren im Rechtsstreit mit der Hamburger Polizei. (…) Im Fall von Adil Yigit strebt die Hamburger Polizei einen außergerichtlichen Vergleich an. In seinem Schreiben bietet Polizeipräsident Meyer eine „Ausgleichslösung“ für die entstandenen „Verdienstausfälle“ an. Eine genaue Summe nennt er dabei nicht. Adil Yigit erklärte gegenüber der MOPO: „Es geht mir nicht ums Geld. Es geht um meine Ehre als Journalist.“…“ Artikel von Nina Gessner vom 01.08.20 in der Hamburger Morgenpost online externer Link
  • G20 in Hamburg: Darum wurden die Akkreditierungen von Journalisten:innen entzogen 
    „Die Bundesregierung entzog beim G20-Gipfel 32 Journalist:innen die Akkreditierung – mindestens teilweise rechtswidrig. (…) Interne Unterlagen des BPA, die wir nach einer Informationsfreiheitsanfrage veröffentlichen, zeigen jetzt, dass es einen weiteren Grund dafür gab, dass das Amt den Journalist:innen so plötzlich ihre bereits erteilten Akkreditierungen zum Gipfel wieder entzog. Offenbar war das Amt schon vor dem Gipfel in Hamburg über die angeblichen Hintergründe der Journalist:innen informiert, die es als „problematische Fälle“ einstufte. Das eigentliche Problem für die Behörde war zu Beginn des Gipfels im Juli 2017, dass ihr ursprünglicher Plan im Umgang mit der Presse fehlgeschlagen war. Eigentlich sollte das Bundeskriminalamt während des Gipfels die Journalist:innen „eng begleiten“, also überwachen, die als problematisch gesehen wurden. Weil die Beamten im BPA wussten, dass eine Verhinderung von Pressearbeit problematisch sein könnte, akkreditierten sie die 32 Personen. Doch dann machte das BPA einen Fehler: Es teilte an die Pressevertreter:innen allgemeine Poolkarten mit Zugangsberechtigungen für den Gipfel aus, die eine Identifizierung der einzelnen Personen nicht mehr auf den ersten Blick möglich machten. Das BKA konnte nicht mehr direkt nachvollziehen, ob ein Journalist als Problemfall zählt. (…) Als das BKA davon erfuhr, empfahl es dem BPA, die Akkreditierungen zurückzunehmen. Das Amt befolgte diesen Rat. Zusätzlich verloren zwei weitere Journalisten aufgrund eines nicht definierten „Bürofehlers“ die Akkreditierung. Schließlich lagen für eine Person Informationen des BfV vor, nach denen es sich bei ihr um einen „Linksextremisten“ und Rädelsführer handeln sollte. Die damalige Staatssekretärin im Innenministerium und jetzige deutsche Botschafterin in den USA, Emily Haber, intervenierte persönlich beim Chef des Bundespresseamts Steffen Seibert, um die Akkreditierung rückgängig zu machen. Drei Jahre nach dem G20-Gipfel wird der Entzug der Akkreditierung von neun Journalisten vor Gericht geklärt. In zwei Fällen bekamen die Pressevertreter:innen bereits Recht. Laut Schriftsätzen aus dem Klageverfahreren hatte das BPA Befürchtungen, dass die Personen Schuhe auf Staatsgäste werfen könnte. Eine Begründung für diese Einschätzung lieferte es nicht. Das Verwaltungsgericht folgte den Ausführungen nicht.“ Exklusivmeldung von Johannes Filter, freier Referent bei FragDenStaat, vom 12. Mai 2020 externer Link
  • Verwaltungsgericht urteilt erneut: Entzug der Akkreditierung beim G20-Gipfel war rechtswidrig
    „Als „weiteren wichtigen Erfolg für die Pressefreiheit“ begrüßt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 17. April, wonach der Entzug der Presseakkreditierung durch das Bundespresseamt während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg in einem weiteren Fall rechtswidrig war. Die Richter gaben damit der Klage eines Fotografen statt, dem die bereits erteilte Akkreditierung am 7. Juli 2017 entzogen worden war: „Das Gericht hat nun zum dritten Mal entschieden, dass es für diesen historisch bislang einmaligen, gravierenden Eingriff in die Pressefreiheit keine gesetzliche Grundlage gab“, erklärte die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Cornelia Berger. Die dju in ver.di hatte für acht ihrer Mitglieder nach dem G20-Gipfel im August 2017 eine Fortsetzungsfeststellungsklage angestrengt. Über die erste davon war im November 2019 entschieden worden: „Im Fall zweier weiterer von dem Entzug betroffener Kollegen hatte die Bundesregierung dem Gericht schon damals keinerlei Tatsachen präsentiert, die den Widerruf der bereits erteilten Akkreditierungen gerechtfertigt hätten. Dass dieser drastische Schritt unrechtmäßig war, wurde nun bestätigt“, sagte Berger. Äußerst kritisch hinterfragen müsse man indes weiterhin die fragwürdige Praxis hinter den angeblichen Erkenntnissen des Verfassungsschutzes, auf die sich das Bundespressamt beim Entzug der Akkreditierungen berufen habe. „Es kann nicht sein, dass immer wieder personenbezogene Daten von Medienschaffenden in Datenbanken der Sicherheitsbehörden landen, auf deren Grundlage Journalistinnen und Journalisten dann als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, obwohl sie lediglich ihrer grundgesetzlich geschützten Arbeit nachgehen. Hier besteht noch immer dringender Klärungsbedarf“, machte Berger deutlich.“ Pressemitteilung der dju in ver.di vom 23. April 2020 externer Link
  • »Hätte höchstens Kaffeeautomaten bewerfen können«. Grundrechte eingeschränkt: Entzug der Akkreditierung von Journalisten beim Hamburger G-20-Gipfel war rechtswidrig 
    Im Gespräch mit Carmela Negrete bei der jungen Welt vom 4. Dezember 2019 antwortet der freie Journalist Sebastian Friedrich externer Link auf die Frage, ob ihn Sie der Entzug der Akkreditierung schockiert hätte: „… Einerseits ja, weil es ein Eingriff in die Grundrechte ist. Andererseits reiht sich der Vorfall in die zunehmend autoritäre Politik seitens des Staates in den vergangenen Jahren ein. Ich denke hier etwa an die bereits in Kraft getretenen oder geplanten Polizeigesetze in einigen Bundesländern, die Sicherheitsbehörden immer mehr Eingriffsrechte ermöglichen und die Rechte der Bevölkerung einschränken. Gleichzeitig werden Asylrechte weiter verschärft oder Arbeitskämpfe erschwert, etwa durch das Tarifeinheitsgesetz, das vor drei Jahren beschlossen wurde. Das alles hängt miteinander zusammen, weshalb es wichtig ist, gegen weitere Einschränkungen bürgerlicher Rechte vorzugehen. (…) Ich bin es eher gewöhnt, dass ich in anderen Fällen gar keine bekomme, etwa wenn ich mich für Parteitage der AfD anmelde. Ich beschäftige mich seit Jahren kritisch mit dieser Partei, weshalb ich da offenbar als Feind angesehen werde. Aber dass ich bei einem offiziellen Anlass von der Bundesregierung ausgeschlossen werde, war neu. (…) Mir hat das Landesamt für Verfassungsschutz bisher lediglich zwei Sätze mitgeteilt, aus denen hervorgeht, ich habe eine Nähe zu linken Gruppen. Das ist natürlich keine Überraschung: Als linker Journalist und Referent halte ich Kontakt mit diversen Gruppen und Initiativen, von der Antifa bis zu christlichen Vereinen. Bis heute ist unklar, worauf der Verfassungsschutz seine Einschätzung stützt. (…) Ich bin nach dem Entzug der Akkreditierung in die Offensive gegangen und habe die äußerst fragwürdige Bewertung des Verfassungsschutzes öffentlich gemacht. Seitdem war ich mehreren Shitstorms und einer konzertierten rechten Kampagne ausgesetzt, was bis zu Mordfantasien reichte. Rechtsradikale bezogen sich unter anderem auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes, um mich als »linksextrem« einzustufen. Das wird wahrscheinlich weitergehen. Und selbst wenn wir jetzt gewonnen haben: Der ganze Prozess hat mich zwei Jahre lang beschäftigt und Hunderte unbezahlte Arbeitsstunden gekostet.“
  • G20-Gipfel: Entzug der Akkreditierung für Fotografen war rechtswidrig. dju: „Schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit ohne gesetzliche Grundlage“ 
    “Als „wichtigen Erfolg für die Pressefreiheit“ begrüßt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) das heutige Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach der Entzug von Presseakkreditierungen durch das Bundespresseamt während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg rechtswidrig war. Das Gericht gab damit den Klagen zweier Fotografen statt, denen die bereits erteilte Akkreditierung am 7. Juli 2017 entzogen worden war: „In der Verhandlung ist ganz deutlich geworden: Für diesen historisch bislang einmaligen, schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit gab es keine gesetzliche Grundlage“, erklärte die Bundesgeschäftsführerin der deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Cornelia Berger. Die dju in ver.di hatte für acht ihrer Mitglieder nach dem G20-Gipfel im August 2017 eine Fortsetzungsfeststellungsklage angestrengt. Über die erste davon wurde heute entschieden: „Die Bundesregierung hat auch vor dem Verwaltungsgericht keine Tatsachen ins Feld führen können, die einen so drastischen Schritt gerechtfertigt hätten. Vielmehr ist erneut deutlich geworden, dass Bundeskriminalamt und Bundespresseamt sich auf Angaben und angebliche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes berufen haben, die mehr als fragwürdig waren“, sagte Berger. Die Frage, wieso immer wieder Journalistinnen und Journalisten in Datenbanken der Sicherheitsbehörden als Sicherheitsrisiko eingestuft würden, obwohl sie nur ihrer grundgesetzlich geschützten journalistischen Arbeit nachgingen, sei eine Frage, die es trotz des positiven Urteils weiter zu stellen gelte: „Personenbezogene Daten von Medienschaffenden landen immer wieder in Datenbanken der Sicherheitsbehörden, wo sie nicht hingehören. Trotzdem kommt man schnell in eine Schublade rein, aber nicht wieder raus. Diesem Skandal werden wir für unsere Mitglieder weiter auf der Spur bleiben“, kündigte Berger an.“ dju-Pressemitteilung vom 20.11.20219 externer Link – siehe zum Urteil auch:

    • VG Berlin zur Pressefreiheit: G20-Akkreditierungen durften nicht widerrufen werden
      „Während des G20-Gipfels wurde einer Reihe von Journalisten nachträglich die Akkreditierung zur Berichterstattung entzogen – ohne die gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten und ermessenfehlerhaft, wie das VG Berlin nun entschied. (…) Das VG Berlin hat den Klagen der beiden Journalisten stattgegeben, weil ihnen die Akkreditierungen rechtswidrig entzogen worden seien. Nach Ansicht der Richter der 27. Kammer lagen die Voraussetzungen nicht vor, einen begünstigenden Verwaltungsakt nach § 49 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zu widerrufen. Dazu ist die Behörde nur berechtigt, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die das öffentliche Interesse ohne den Widerruf gefährden würden. Das Berliner VG erkannte aber weder nachträglich eingetretene Tatsachen, die das Bundespresseamt damals berechtigt hätten, die Akkreditierung nicht zu erlassen. Noch erkannte es drohende schwere Nachteile für das Gemeinwohl ohne den erfolgten Widerruf. Unabhängig davon sei die Widerrufsentscheidung auf Rechtsfolgenseite auch ermessenfehlerhaft, weil eine Interessenabwägung unterblieben sei, so die Kammer. Es ist nach Gerichtsangaben das erste Mal, dass Klagen zu den nachträglich entzogenen Akkreditierungen beim G20-Gipfel verhandelt werden. Insgesamt liegen dem Berliner VG, das wegen des Dienstsitzes des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung zuständig ist, neun Klagen vor. Die Bundesregierung kann gegen die heutige Entscheidung noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg stellen.“ Meldung vom 20. November 2019 von und bei Legal Tribune online externer Link
    • G20-Gipfel in Hamburg: Journalisten gegen Presseamt
      „32 Journalist*innen war beim G20-Gipfel in Hamburg die Akkreditierung entzogen worden. Nun wird die erste Klage dagegen vor Gericht verhandelt. Vieles, was während des G20-Gipfels in Hamburg passiert ist, konnte zweieinhalb Jahre später immer noch nicht aufgeklärt werden. Unzählige Fälle von Polizeigewalt zählen ebenso dazu wie die Abwesenheit der Staatsmacht im Schanzenviertel, während dort Barrikaden brannten. Ein Aspekt, der ebenfalls für viel Kritik und Diskussionen gesorgt hatte, war der Entzug von Akkreditierungen von 32 Pressevertreter*innen durch das Bundespresseamt gewesen. Zumindest hier könnte ein bisschen Aufklärung in Sicht sein: Am Mittwoch steht vor dem Berliner Verwaltungsgericht der erste Prozess von zwei der betroffenen Journalist*innen gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, an. Der freie Journalist und Autor Sebastian Friedrich und der freie Fotograf Rafael Heygster werfen dem Bundespresseamt vor, rechtswidrig gehandelt zu haben. Für Friedrich hat das Vorgehen aber auch eine politische Dimension: „Die zunehmende Einschränkung von Grundrechten ist besorgniserregend“, sagt er der taz. Gerade im Kontext der zunehmenden Verschärfung der Polizeigesetze in fast allen Bundesländern sei diese Entwicklung äußerst fragwürdig…“ Beitrag von Katharina Schipkowski vom 20. November 2019 bei der taz online externer Link
    • Prozess nach G20-Ausschluss: Mit Kameras auf Staatsgäste werfen?
      „… Die 22-seitige Klageerwiderung, die dem WDR vorliegt, zeichnet zunächst ein drastisches Bild von den chaotischen Zuständen am Vorabend des Gipfels. (…) Bei all dem räumt auch das Bundespresseamt ein, dass es zwischen den vier angeblichen Freiburger Aktivisten und den übrigen vom Gipfel ausgeschlossenen Journalisten keinerlei Verbindungen gibt. Für den Entzug der Akkreditierung sei es aber nicht erforderlich gewesen, dass von ihnen eine konkrete Sicherheitsgefährdung ausgegangen sei, heißt es in dem Schriftsatz. Der Anwalt von Heygster wirft der Bundesregierung deshalb „Sippenhaft für Journalisten“ vor, die mit dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht zu vereinbaren sei. Die chronologische Darstellung der Bundesregierung macht im Übrigen deutlich, dass schon der Auslöser für die Entscheidung zum Entzug der Akkreditierung vermutlich fehlerhaft war. Denn der Verfassungsschutz zählt in einem vertraulichen Vermerk, der dem WDR vorliegt, auch den Stuttgarter Fotografen Julian Rettig zu der vierköpfigen linksextremen Gruppe. Der bestreitet allerdings glaubwürdig, den als besonders gewaltbereit beschriebenen angeblichen Freiburger Rädelsführer S.W. überhaupt zu kennen. Im Internet finden sich keinerlei Hinweise auf ein linksextremes Engagement Rettigs. Einträge bei INPOL, die im Zusammenhang mit einem beruflichen Einsatz standen, erwiesen sich bei einer Überprüfung schlicht als falsch und wurden inzwischen gelöscht. Seine Pressefotos erscheinen weiter in vielen Stuttgarter Lokalzeitungen und auch in großen überregionalen Medien. Auch Julian Rettig hat das Bundespresseamt verklagt.“ Beitrag von Arnd Henze vom 20. November 2019 bei tagesschau.de externer Link
  • Datenschutzbeauftragter zum Entzug der Akkreditierung von Journalisten beim G 20 Gipfel: Beim Umgang mit Daten von Journalisten muss man noch vorsichtiger sein 
    „Zwei Tage nach dem der G20 Gipfel in Hamburg durch Hausdurchsuchungen und eine erneute öffentliche Fahndung wieder in das mediale Blickfeld gerückt wurde, hat sich nun am Donnerstag auch der Baden-Württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink noch einmal zum G 20 Gipfel zu Wort gemeldet. In seiner Stellungnahme geht es insbesondere um die verweigerte Akkreditierung von baden-württembergischen Journalisten. Betroffen waren damals auch freie Journalisten, die einen Berichterstattungsauftrag von Radio Dreyeckland für den G20 Gipfel erhalten hatten. Wir sprachen mit Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter für Baden-Württemberg, über die gespeicherten Daten aufgrund derer die Pressefreiheit der Journalisten beschnitten wurde.“ Interview von Thomas Strobl mit Stefan Brink bei Radio Dreyeckland vom 21. September 2018 externer Link Audio Datei (Audiolänge: 10:21 Min.)
  • G20: Datenschützer üben Kritik an der Speicherung von Daten über Journalisten
    „…Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hat umfassende Defizite bei der Speicherung von Daten über Journalisten eingeräumt, denen während des G20-Gipfels in Hamburg im Juli 2017 ihre Akkreditierungen entzogen worden sind. Gegenüber dem Berliner Landeskriminalamt äußerte sie Kritik. Dies geht aus »nd« vorliegenden Briefen hervor, die kürzlich an betroffene Medienschaffende verschickt wurden. Die Behörde führt nach eigener Aussage seit September 2017 eine »übergeordnete Prüfung« zu den Datensammlungen, die mit den Akkreditierungen während des G20-Gipfels in Zusammenhang stehen. Die Untersuchung dauere noch an. Einer der betroffenen Journalisten ist der Berliner Fotograf Po-Ming Cheung. In den Berliner Polizeidatenbanken, die das LKA zur Grundlage seiner Auskunft an das BKA nahm, waren in seinem Fall ein Verfahren wegen »Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz« sowie eines wegen »Beleidigung« gespeichert. Beide Verfahren wurden jedoch längst eingestellt. »Für uns stellt sich derzeit noch die Frage, warum angesichts der Geringfügigkeit der Delikte eine Aufbewahrung der Unterlagen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich war«, heißt es von der Datenschutzbeauftragten. Man habe diesbezüglich noch »keine ausreichende Antwort« des LKA erhalten…“ Beitrag von Sebastian Bähr bei neues Deutschland vom 2. August 2018 externer Link
  • Ein Jahr nach G20 hat die Regierung einen Großteil der Unterlagen zur sogenannten „schwarzen Liste“ gelöscht. Journalisten-Gewerkschaften bezeichnen das Vorgehen des Bundespresseamtes als zynisch und eigentümlich 
    Das Bundespresseamt hatte zum G20-Gipfel in Hamburg eine „schwarze Liste“ mit Journalisten angelegt. Doch ein Großteil der Unterlagen dazu sind ein Jahr später angeblich bereits gelöscht. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage von BuzzFeed News Deutschland hervor, mit der wir herausfinden wollten, wer für das viel kritisierte Vorgehen bei G20 verantwortlich war. Datenschützer waren entsetzt, Journalistengewerkschaften protestierten, auch Reporter ohne Grenzen erwähnte das Vorgehen der Bundesregierung als Negativbeispiel in ihrem Jahresbericht: 32 Journalisten hatte die Bundesregierung während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg wegen angeblicher Sicherheitsbedenken die Akkreditierung entzogen. Die Namen hatte das Bundespresseamt vor Ort an Polizisten verteilt; die Liste war von zahlreichen Menschen offen einzusehen. Für diese sogenannte „schwarze Liste“ war das Bundespresseamt wochenlang kritisiert worden und musste sich auch im Bundestag mehrfach rechtfertigen. Doch bis heute ist ungeklärt, wer diese Entscheidungen getroffen hat…“ Artikel von Daniel Drepper vom 06.07.2018 bei BuzzFeed externer Link
  • G20-Akkreditierungen: Zweifel und Kritik an Polizeidateien 
    „Das polizeiliche Informationssystem INPOL weist offenbar gravierende Mängel auf. (…) Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, hat im Nachgang zum G20-Gipfel gravierende Mängel beim zentralen polizeilichen Informationssystem INPOL festgestellt. In einem vertraulichen Bericht an den Bundestag, der dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vorliegt, moniert Voßhoff, dass bei INPOL in der Regel überhaupt nicht ersichtlich sei, „wie die dort gespeicherten Strafverfahren letztlich ausgegangen sind. Für Freisprüche oder Einstellungen sieht INPOL kein eigenes Verfahren vor.“ Das sei ein „ein erheblicher struktureller Mangel des bisherigen INPOL-Systems.“ Die Datenschutzbeauftragte äußerte zugleich erhebliche Zweifel an der Qualität der gespeicherten Daten…“ Beitrag von Arnd Henze, ARD-Hauptstadtstudio, vom 21. Februar 2018 bei tagesschau.de externer Link
  • G20-Akkreditierungsentzug: Datenschutzaufsicht sieht rechtswidriges Verhalten der Polizei 
    Der Skandal um entzogene Akkreditierungen von Journalisten, die über den G20-Gipfel in Hamburg berichten wollten, zieht eine gründliche Überprüfung nach sich. Ersten Prüfergebnisse zu Folge war das Vorgehen der Polizeibehörden rechtswidrig…“ Artikel von Christiane Schulzki-Haddouti vom 21.12.2017 bei heise news – siehe dazu:

    • dju will klare Regeln für Akkreditierungen von Journalistinnen und Journalisten. Behörden dürfen die Berichterstattung nicht behindern
      Vor dem Sonderausschuss zum G20-Gipfel in Hamburg hat die Bundesgeschäftsführerin der Journalistengewerkschaft dju in ver.di,  Cornelia Haß, heute politische Konsequenzen und eine ernsthafte Aufarbeitung des Umgangs mit den Medien gefordert. (…) Die dju in ver.di setze darauf, dass der Akkreditierungsbeauftragte gemeinsam mit Journalistengewerkschaften, Vertretern der Innenministerkonferenz, des BKA und des Bundesinnenministeriums verbindliche Regeln zum Thema Akkreditierung entwickele.  Journalistinnen und Journalisten müssten ihrer Arbeit nachgehen können, ohne von den Behörden Steine in den Weg gelegt zu bekommen. Ungelöst bleibe unter anderem das Problem des Umgangs mit personenbezogenen Daten…“ dju-Pressemitteilung vom 21.12.2017 externer Link
  • Der Presseselektor. Neue Abteilung soll über Akkreditierungen von Journalisten entscheiden. In »engstem Kontakt« mit BKA, LKA und Geheimdiensten 
    Das Bundespresseamt unter der Leitung des früheren ZDF-Moderators Steffen Seibert führt einen Akkreditierungsbeauftragten ein. Die Stelle wird mit einem Beamten des gehobenen Dienstes besetzt. (…) Doch wofür braucht eine Pressestelle überhaupt weitere Informationen über Journalisten, wenn es doch nur um das Herausfiltern von Terroristen geht? Letztere werden als potentielle Kriminelle verfolgt – und entsprechend behandelt. Ist einer ein Journalist und zugleich Terrorist, wird er als Terrorist verfolgt. Dann braucht es die besondere Überprüfung und Auflistung der Vertreter dieses Berufsstandes nicht. Auf jW-Nachfrage erklärte das BPA am Mittwoch, »Im BPA wird eine Namensaufstellung der Journalistinnen und Journalisten mit Langzeitakkreditierung geführt«, zu einer Auflistung von »Gefährderjournalisten« komme es nicht, zudem seien Löschungen aus der Datei möglich. Die Einführung des Akkreditierungsbeauftragten mutet im Gesamtzusammenhang wie ein zivilisatorischer Rückschritt des bürgerlichen Staates an. Die Aufweichung von Recht und Zuständigkeiten, die Vermengung von Kriminalität und Generalverdacht unter den Umständen permanent moralischer Erregungszustände markieren eine Gesellschaft im verschärften Krisenzustand…“ Artikel von Anselm Lenz in der jungen Welt vom 30.11.2017 externer Link, siehe dazu die Stellungnahme des Bundespresseamtes vom 29.11.2017 externer Link
  • Akkreditierungen bei G20 in Hamburg: Unwissenheit ist keine Ausrede 
    Weil Beamte ein Memo nicht erhielten, beschlagnahmten sie beim G20-Gipfel Pressekarten. Das war rechtswidrig, sagt ein Gericht. Ein Hamburger Gericht hat entschieden, dass die Polizei beim G20-Gipfel im Juli kein Recht hatte, die Akkreditierungskarte eines Klimaexperten zu beschlagnahmen. Und zwar obwohl die Beamten zu diesem Zeitpunkt davon ausgingen, nach Weisung zu handeln. Das steht in einem Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 23. November. Der Beschluss ergeht nach einem Antrag des Greenpeace-Kampagnenleiters Karsten Smid. Der Richter stellt darin fest, dass es nicht darauf ankommt, wie die Beamten zu diesem Zeitpunkt informiert waren. Ansonsten könnten „Informationsversäumnisse innerhalb einer Behörde, wie sie hier offenbar vorlagen, zur Rechtmäßigkeit von an sich rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahmen führen. Das wäre ein geradezu widersinniges Ergebnis.“…“ Bericht von Peter Weissenburger vom 29.11.2017 bei der taz online externer Link zum Urteil AZ 166 Gs 981/17
  • G20-Akkreditierungen: Sperrlisten des Bundeskriminalamtes nicht rechtskonform
    Noch mehr Polizei-Pannen beim G20-Gipfel. Die Listen mit Namen von Journalisten, aber auch Catering-Personal, die das Bundeskriminalamt (BKA) zum Zwecke des Akkreditierungsentzuges verteilte, waren nicht rechtskonform. Das BKA zog die bereits an die Hamburger Polizei übermittelten Listen noch am gleichen Tag zurück, weil diese als Verschlussache eingestuft waren und deshalb Geheimhaltungspflichten unterlagen. Die Polizei Hamburg setzte die Weisung allerdings nicht um…“ Beitrag von Markus Reuter vom 20.10.2017 bei Netzpolitik externer Link
  • Diskreditierte G20-Fotografen machen Ausstellung in Berlin 
    Vom 10.-12. Oktober 2017 stellen elf der 32 Journalisten, denen beim G20-Gipfel die Akkreditierung entzogen wurde, Fotos ihrer Arbeit in Berlin aus. Die Ausstellung beginnt am 10. Oktober um 19:30 Uhr mit einer Podiumsdiskussion. In der Einladung zur Ausstellung heißt es: 32 Journalisten gerieten auf die schwarze Liste des BKA und ihre Akkreditierung für den G20-Gipfel in Hamburg wurde kurzerhand wieder entzogen. Laut ARD-Recherchen beruhten die Entscheidungen auf einem toxischen Gebräu aus falschen und rechtswidrig gespeicherten Daten. 11 der betroffenen Fotojournalisten stellen vom 10.10. – 10.12. im Marmite aus…“ Ankündigung von Markus Reuter vom 05.10.2017 bei Netzpolitik externer Link
  • Affäre um G20-Akkreditierungen: Das große Löschen
    In der Affäre um den Entzug von Presse-Akkreditierungen beim G20-Gipfel entwickelt sich der nächste Skandal. Denn viele der Betroffenen fordern Aufklärung und haben geklagt – doch das LKA Berlin vernichtet Beweismittel. (…) „Wenn Daten gelöscht werden, um zu verhindern, dass die Rechtmäßigkeit ihrer Speicherung überprüft wird, handelt es sich um die Unterdrückung von Beweismitteln“, kritisiert der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar. Auch in der Berliner Datenschutzbehörde ist man alarmiert. Man könne den Vorgang wegen des laufenden Verfahrens allerdings nicht öffentlich kommentieren, heißt es…“ Beitrag von Arnd Henze, ARD-Hauptstadtstudio, vom 03.10.2017 bei der Tagesschau externer Link
  • Warum werden Journalisten erst munter, wenn sie selbst betroffen sind?! 
    Jetzt auf einmal ist die Aufregung groß. Jetzt, wo sich herausstellt, dass Informationen über Journalisten, man stelle sich das vor! JOURNALISTEN!, die Hüter der Bürgerrechte, in polizeilichen Informationssystemen zu Unrecht gespeichert wurden, dass falsche Informationen gespeichert wurden oder ursprünglich einmal richtige Informationen nicht gelöscht wurden. Da erbebt die Szene und berichtet jetzt mit überschwappender Empörung als die große Neuigkeit, dass es einen „Datenskandal“ bei der Polizei gibt und dass offenbar zehntausende Unschuldige gespeichert sind. Mit Verlaub, verehrte Kollegen, sowohl unter den Journalisten als auch aus dem netzpolitischen Lager: Das ist ziemlich scheinheilig! Und was Sie da berichten, ist bei weitem nicht der größte Skandal im Bereich der polizeilichen Informationstechnik! Doch all diese Skandale haben „die Medien“ bisher geflissentlich ignoriert, tot geschwiegen und ausgesessen. Kleine Aufzählung gefällig?! (…) Auf den Zug ausgerechnet dann aufzuspringen, wenn zufällig einmal Journalisten betroffen sind, zeugt von mangelhaftem Respekt gegenüber den – hier stimme ich mit der Einschätzung überein – vermutlich Millionen von betroffenen Bürgern, über die diverse Polizeibehörden falsche, veraltete, längst zu löschende bzw. irrelevante Informationen gespeichert haben und immer noch vorrätig halten...“ Kommentar von Abbe vom 30. August 2017 bei Police-IT externer Link – ist leider was dran…
  • G20-Journalisten: Die sollen gefährlich sein?
    „… Nach und nach bekommen die Betroffenen Antworten auf die Frage, warum sie zwar akkreditiert wurden, aber überraschend nicht in das Pressezentrum hinein durften. Doch was auf dem ersten Blick nach Aufklärung und Transparenz aussieht, wirft bei genauerer Betrachtung nur noch mehr Fragen auf. (…) In mehreren Fällen sind erhebliche Zweifel an der Einschätzung der Betroffenen als „Sicherheitsrisiko“ angebracht. (…) Zwei weitere Fotografen, deren Antwortschreiben ZAPP vorliegen, sind für die vom BKA angeführten Vergehen ihren Angaben zufolge nie verurteilt worden. Wie die Einschätzung als Sicherheitsrisiko zustande kam, ist weiter unklar. Genauso wie die Frage, warum belanglose Informationen wie Aufenthalte bei Demonstrationen überhaupt gespeichert und vermerkt wurden. Das könnte für den BKA in einem Datenschutz-Skandal enden, Bundesjustizminister Maas fordert bereits Aufklärung über fehlerhafte und rechtswidrig gespeicherte Daten…“ Beitrag von Pascal Siggelkow vom 30.08.2017 beim NDR externer Link, darin auch das Video aus der ZAPP-Sendung vom 30.8.2017
  • BKA verunglimpft mit falschen Daten. Sicherheitsbehörden arbeiten offenbar mit einer Fake-Datei
    Das Bundespresseamt entzog 32 Journalisten beim G 20-Gipfel in Hamburg die bereits zugesagte Akkreditierung  (wir berichteten) – unter anderem mir. Lapidare Erklärung: Das BKA (Bundeskriminalamt) habe Sicherheitsbedenken. Jetzt gab das BKA endlich Auskunft über Details. Mit Schreiben vom 22. August teilte es mit, welche Einträge zum Entzug meiner Akkreditierung geführt haben sollen. Auf sechs Seiten listet die Behörde über mich gespeicherte Daten auf. Diese Auflistung könnte auch den Titel „Münchhausen-Datei“ tragen. Von Halbwahrheiten über belanglose Bespitzelungen bis hin zu absoluten Unwahrheiten ist alles vertreten. Nicht auszudenken, wenn die Polizei immer so arbeitet!…“ Artikel von Alfred Denzinger vom 30. August 2017 bei Beobachternews externer Link
  • G-20-Gipfel in Hamburg: Wer hat Journalisten die Akkreditierung entzogen?
    „… Bei der Aufklärung des G-20-Akkreditierungsentzugs von 82 Personen widersprechen sich der Hamburger Senat und die Bundesregierung. Wie eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag ergibt, erstellte nach Kenntnis der Bundesregierung „die Polizei Hamburg in ihrer Verantwortung eine eigene Namensaufstellung für die durch die Landespolizei eingerichteten Kontrollstellen im Vorfeld des Medienzentrums“. Die an den Delegationshotels verteilten Listen indes wurden noch am selben Tag durch das Bundeskriminalamt (BKA) „eingesammelt und vernichtet“. Die Landespolizei Hamburg „wurde angewiesen, elektronisch zugesandte Listen zu löschen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter. In seiner Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bürgerschaftsfraktion wiederum hatte der Hamburger Senat kürzlich geantwortet, dass die Übergabe der Listen mit den Namen der 82 Personen „in Papierform durch das BKA an die eingesetzten Kräfte (…) ohne Vorankündigung direkt an die an den Kontrollstellen eingesetzten Beamten erfolgte“. (…) Folglich müsse sich der am Donnerstag in Hamburg beginnende Sonderausschuss zeitnah damit befassen. „Dabei ist auch die datenschutzrechtliche Bewertung des Vorfalls durch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten mit einzubeziehen“, sagt Treuenfels-Frowein. Zu klären sei ferner, wer aus welchem Grund auf der Liste landete und bis heute keine Erklärung für den Entzug der Akkreditierung habe. Caspar geht derweil davon aus, dass die Antworten auf seine angeordnete Untersuchung bis Ende des Monats vorliegen.“ Beitrag von Jana Werner bei N24 vom 27. August 2017 externer Link
  • Verfassungsschutz entschuldigt sich bei G20-Journalisten 
    „Hamburger Sicherheitsbehörde teilt einem ausgeschlossenen Reporter die Gründe für die Übermittlung falscher Informationen mit (…) Bei dem Journalisten meldete sich inzwischen nicht nur das BKA, auch einen Brief des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz fand Bründel am Donnerstag in seinem Briefkasten. In dem zweiseitigen Schreiben, das »nd« vorliegt, äußert sich der Leiter der Behörde, Torsten Voß, persönlich zu den Gründen für den nachträglichen Entzug der Akkreditierung. Doch was beinahe noch erstaunlicher ist: Verfassungsschutzchef Voß möchte sich »ganz persönlich« bei Bründel entschuldigen, wie es gleich zu Anfang des Briefes heißt. (…) Demnach begründete sich der Akkreditierungsentzug in Bründels Fall auf einem falschen Eintrag in einer Datenbank des Landeskriminalamtes Hamburg. In dem Eintrag hieß es, der Journalist sei, neben anderen Personen, anlässlich der diesjährigen »Revolutionären 1. Mai Demo« durch die Polizei festgenommen worden. Ein Hinweis, dass Bründel als Reporter die Demonstration begleitete, ging aus dem Eintrag nicht hervor. Ohnehin waren die im Datensatz gespeicherten Informationmen völlig falsch: In Wirklichkeit war der Journalist lediglich von Beamten kontrolliert worden. Doch die Fehlinformation löste eine fatale Kettenreaktion aus: Bründel wurde auf Grundlage der LKA-Meldung fortan als »Verdachtsfall« in der Datenbank des Verfassungsschutzes geführt. (…) Zum Schluss seines Briefes betont Voß, aus dem Fehler lernen zu wollen: »Ich habe darüber hinaus Ihren Fall zum Anlass genommen, unsere Qualitätsstandards im Zusammenhang mit der Speicherung und Übermittlung von Informationen zu überprüfen und dazu eine Arbeitsgruppe eingerichtet.«“ Beitrag von Robert D. Meyer bei neues Deutschland vom 24. August 2017 externer Link
  • Untersuchung wegen G20-Akkreditierungsentzug
    Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat wegen möglicher Rechtsverstöße beim Entzug von Journalisten-Akkreditierungen beim G20-Gipfel eine Untersuchung verfügt. (…) „Wenn es künftig ausreichen sollte, durch eine – noch dazu unbegründete – Annahme einer linksextremistischen Gesinnung durch staatliche Behörden die Arbeit von Journalisten zu verhindern, ist eine rote Linie überschritten“, erklärte Caspar. Die Freiheit der Berichterstattung und der freie Zugang zu Informationen seien zentrale Grundrechte…“ NDR-Meldung vom 22.08.2017 externer Link
  • Informationsgenerierung und Erkenntnisgewinnung im polizeilichen Staatsschutz: Wie Journalisten zu Gewalttätern (gemacht) werden
    „… Viel Aufwand wurde im Vorfeld in Datenbanken über angeblich linke Gewalttäter gesteckt. (Falsche) Einträge dort haben bis zu 32 Journalisten den Entzug der Akkreditierung noch während des Gipfels eingebracht. Wir erläutern aus fachlicher und technischer Sicht, wie Informationen im polizeilichen Staatschutz gewonnen bzw. generiert werden und zu welchen Entscheidungen und polizeilichen Aktivitäten solche ‚Erkenntnisse‘ führen. Denn es besteht die Gefahr, dass die Informationen in diesen Datenbanken eine kriminalfachliche Kompetenz und strafprozessuale ‚Beweislage‘ vorgaukeln, die mit den Tatsachen wenig bis gar nichts mehr zu tun hat…“ Beitrag vom 21. August 2017 bei Police-IT externer Link – Polizei und ihre Informationssysteme
  • G20-Akkreditierungen: Versagen und Willkür 
    „netzwerk recherche hat das Versagen des Bundespresseamts, des Bundeskriminalamtes und anderer Sicherheitsbehörden beim Entzug von Presseakkreditierungen während des G20-Gipfels scharf kritisiert: „Sechs Wochen nach dem Gipfel werden Abgründe im Umgang der Sicherheitsbehörden mit den Rechten von Journalisten sichtbar – und ein erstaunliches Maß an Verachtung rechtsstaatlicher Prinzipien“, sagt Julia Stein, Vorsitzende von netzwerk recherche. (…) „Dass sich Bundespresseamt und Bundeskriminalamt bei einem so schwer wiegenden Eingriff in die Arbeit der Journalisten ohne Prüfung auf falsche Angaben berufen, wirft kein gutes Licht auf die Behörden“, so Julia Stein. „Wie kann es angehen, dass Sicherheitsbehörden nicht einmal in der Lage sind, mit Personenangaben korrekt und sorgfältig umzugehen?“ Es sei nicht hinnehmbar, dass sich die Behörden auf Verfahren beziehen, die von Gerichten eindeutig zugunsten der Kollegen entschieden wurden: „In der Konsequenz bedeutet das, dass Journalisten sich nicht mehr gegen unrechtmäßiges Verhalten von Polizisten und Behörden wehren können – weil sie sonst Gefahr laufen, ins Visier der Behörden zu geraten.“…“ Beitrag vom 19. August 2017 von und beim netzwerk recherche externer Link
  • Entzogene G20-Akkreditierungen: Verwechslungen und Jugendsünden 
    Sechs Wochen nach dem G20-Gipfel haben erste Journalisten Bescheid bekommen, warum ihre Akkreditierung entzogen wurde. Was beim Bundeskriminalamt an Daten über sie gespeichert war, erweist sich als toxisches Datengebräu.Die größte Peinlichkeit musste die Bundesregierung schon eine Woche nach dem Gipfel in Hamburg einräumen: Unter den Journalisten, die das BKA als Sicherheitsrisiko erkannt hatte, sei auch ein sogenannter Reichsbürger, hatte der Sprecher des Innenministeriums verbreitet. Dabei hatte sich der angebliche Rechtsextremist zu diesem Zeitpunkt längst geoutet: Der NDR-Journalist Christian Wolf war durch eine schlichte Namensverwechslung auf die Schwarze Liste des BKA geraten. Er war nicht der Einzige, der durch pure Schlamperei von der Berichterstattung ausgeschlossen wurde. Inzwischen haben mindestens zwei weitere Journalisten ein Entschuldigungsschreiben von der Bundesregierung bekommen. (…) Scharfe Kritik kommt auch von der Deutschen Journalistenunion: Es sei ein Skandal, dass mit dem Ruf und der Existenzgrundlage so umgegangen werde, heißt es in einer Erklärung. Für die noch ausstehenden Auskünfte an betroffene Journalisten verheiße das nichts Gutes…“ Beitrag von Arnd Henze, ARD-Hauptstadtstudio, vom 19.08.2017 bei der Tagesschau externer Link
  • G20-Akkreditierungen: BKA teilt [einemn!] Betroffenem Details mit
    „Das Bundeskriminalamt (BKA) hat jetzt einem betroffenen Journalisten mitgeteilt, warum ihm nachträglich die Akkreditierung für den G20-Gipfel in Hamburg entzogen werden sollte. Demnach handelte es sich um einen Fehler der Behörden. (…) Das dreiseitige Einschreiben („Betreff: Datenschutz“) an den Hamburger Polizeireporter Frank Bründel liegt ZAPP vor. Das Bundeskriminalamt habe im Vorfeld des G20-Gipfels bei den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse über die Journalisten angefordert hat, die sich akkreditieren wollten. Zu Frank Bründel habe das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz am 26. Juni 2017 fälschlicherweise folgenden Sachverhalt an das BKA zurückgemeldet: Der Hamburger Polizeireporter Frank Bründel sei als Teilnehmer einer linken Demonstration am 1. Mai festgenommen worden. Es gebe tatsächlich Anhaltspunkte dafür, „dass er einer gewaltbereiten Bewegung angehört oder diese nachdrücklich unterstützt.“ (…) Diese Informationen hat das BKA offenbar nicht weiter überprüft und dem Bundespresseamt empfohlen, Frank Bründel die Akkreditierung wieder zu entziehen. Erst nach dem Gipfel, schreiben die Sachbearbeiter, habe das Bundeskriminalamt noch einmal beim Landeskriminalamt in Hamburg um weitere Informationen gebeten. Die Landesbehörde habe daraufhin mitgeteilt, dass Bründel „entgegen der zunächst übermittelten Erkenntnislage doch nicht Teilnehmer“ der besagten Demonstration gewesen sei…“ Beitrag von Caroline Schmidt vom 18. August 2017 beim NDR online externer Link
  • Neun betroffene Journalisten ziehen jetzt vor Gericht 
    „Die vom Regierungssprecher zugesagte schnelle Bearbeitung der eingezogenen Akkreditierungen zum G20-Gipfel hält der Praxis nicht stand. Neun betroffene Journalisten ziehen jetzt vor Gericht. (…) Kein einziger der betroffenen Journalisten weiß bis heute, also fünf Wochen später, warum seine Akkreditierung eingezogen wurde, warum er als Sicherheitsrisiko eingestuft ist. Neun Kollegen wollen jetzt klagen. Das ist wohl die einzige Möglichkeit, Licht ins Dunkel zu bringen. Das wirft einen dunklen Schatten auf nette Gespräche mit dem Regierungssprecher. Den Termin am 19. Juli hätten wir uns schenken können.“ Kommentar von Hendrik Zörner vom 10. August 2017 beim DJV Blog externer Link
  • Vier Wochen nach G20: Journalisten haben noch immer keine Begründung für Entzug der Akkreditierung
    „Er werde sich „intensiv“ darum kümmern, dass „alle Fragen zügig beantwortet werden“. Das hatte Regierungssprecher Steffen Seibert kurz nach dem G20-Gipfel in Bezug auf den Akkreditierungsentzug für manche Journalisten versprochen. Fast vier Wochen später haben die Betroffenen noch immer keine Antwort – und Seiberts Amt verweist an andere Stellen. (…) Das Vorgehen der Behörden war ein außergewöhnlicher Vorgang, der Betroffene und Beobachter mit vielen Fragen zurückließ. Vor allem mit der Frage nach den Gründen. Die  wollten BKA und Bundespresseamt, die für das Akkreditierungsverfahren zuständig waren, während und auch nach dem G20-Gipfel zunächst nicht beantworten. Erst nachträglich verwies man auf neue, sicherheitsrelevante Erkenntnisse, die man erst spät gewonnen habe. So hätten sich unter den Akkreditierten linksextreme Straftäter befunden, auch ein so genannter „Reichsbürger“ soll für den G20-Gipfel angemeldet gewesen sein. Es war eine sehr pauschale Antwort auf die Frage nach insgesamt 32 individuellen Zurückweisungen, die gewiss nicht auf alle gesperrten Journalisten zutrifft, wie mittlerweile klar ist. (…) Dabei erweisen sich zudem die Kommunikationswege, über die Journalisten Auskunft erhalten sollen, als ziemlich verworren…“ Beitrag von Marvin Schade vom 4. August 2017 bei Meedia externer Link
  • G20-Diskreditierung: »Wir sind gebrandmarkt, wir 32«. Eine nd-Redakteurin zur Entziehung ihrer Akkreditierung für den G20-Gipfel in Hamburg durch das BKA
    „… Dass mich das BKA auf eine Liste mit insgesamt 32 Journalist*innen schreibt, die allesamt dem Generalverdacht unterworfen werden, nicht journalistisch zu arbeiten, ehrt mich also nicht. Diese Liste verletzt nicht nur meinen Stolz, sondern auch meine Berufsfreiheit; ihre Verbreitung verletzt mein Persönlichkeitsrecht. Nur durch meinen Ausweis konnte ich mich frei in Hamburg bewegen, nur er schützte mich vor Einschränkungen und Angriffen seitens der Polizei. Denn, wie mir Kolleg*innen leider berichteten: Der einfache Presseausweis schützte vor all dem in der aufgeladenen Atmosphäre kaum mehr. Der Akkreditierungsausweis garantierte die Pressefreiheit für den Einzelnen. Wir durften uns frei bewegen – weil wir es für unsere Arbeit auch mussten. (…) Also sage ich es hier ganz klar: Diese Liste diskreditiert mich und meine journalistische Arbeit zu Unrecht. Ich werde sie nicht akzeptieren, jetzt nicht und auch in Zukunft nicht.“ Beitrag von Elsa Koester vom 18.07.2017 beim ND online externer Link
  • Ausschluss von Journalisten bei G20-Gipfel: Trau, schau, wem?
    „32 Journalisten wurde beim G20-Gipfel wegen Sicherheitsbedenken die Akkreditierung entzogen. Die Beschattung von Pressevertretern auf Großveranstaltungen zählte offenbar schon seit Langem zur Praxis. (…) In Hamburg waren ursprünglich sämtliche der 5.101 angemeldeten Medienvertreter akkreditiert worden. Mindestens einer von den 32 später ausgelisteten Kollegen war sogar auf das Rollfeld der eintreffenden Airforce One gelassen worden, ohne dass der für seine übergroße Vorsicht bekannte US Secret Service nervös geworden wäre. Bei diesen 32 Medienvertretern hatte das BKA allerdings durchaus „Staatsschutz-Bedenken“ angemeldet, bei vier davon sogar verstärkt. Die Einschätzungen sollen sich laut Regierungssprecher Steffen Seibert ausschließlich auf eigene Erkenntnisse deutscher Behörden gestützt haben. Daher hätte man sich auf den Kompromiss geeinigt, diese Journalisten zwar ins Gipfelinnere zu lassen, sie aber gleichzeitig heimlich zu beschatten. Nach den Ausschreitungen von Donnerstagabend habe man dann – so heißt es in Pressemitteilungen von Bundespresseamt und Bundeskriminalamt – am Freitag eine Neubewertung vorgenommen. Offenbar hielt man auch eine Beschattung als milderes Mittel nicht mehr für praktikabel. Daher habe man 32 Medienvertretern nachträglich die Akkreditierung entzogen. Ähnliches sei außerdem bei Servicekräften wie Caterern geschehen, so dass insgesamt etwa 80 Personen ausgeschlossen wurden…“ Beitrag von Markus Kompa vom 13. Juli 2017 bei Legal Tribune Online externer Link
  • Journalisten werden offenbar seit zehn Jahren beobachtet
    Politische Gipfeltreffen in Deutschland bedeuten Arbeit auch für Tausende Journalisten, egal ob die G 7, die G 20 oder die EU-Spitzen rufen. Seit mehr als zehn Jahren werden bestimmte Journalisten dabei durch deutsche Polizeibeamte beaufsichtigt, heißt es aus Sicherheitskreisen. Das sei nichts Ungewöhnliches, sagt ein Beamter. Sondern schon häufiger vorgekommen. „Mindestens seit Heiligendamm“, also seit dem G-8-Gipfel in dem Ostsee-Badeort im Juni 2007. Das ist eine Neuigkeit. (…) Die 32 Journalisten hätten zu jenen gezählt, die sich bei diesem Gipfeltreffen ohnehin nur in „Begleitung“ durch BKA-Beamte in Sicherheitsbereichen bewegen durften. Von vornherein. So wie es gängige Praxis sei. Und der Sprecher des Bundesinnenministeriums ergänzte: Nein, neue Erkenntnisse über diese 32 Journalisten habe man dann nicht plötzlich erhalten, „sondern über die Verhältnisse“. Das heißt, nur über die organisatorischen Abläufe. Die Räume etwa. Die BKA-Sicherheitsleute hätten einsehen müssen, dass sie die Eins-zu-eins-Überwachung verdächtiger Journalisten nicht würden leisten können, also schloss man diese eben ganz aus. Die Erklärung wirft ihrerseits eher neue Fragen auf. Man habe über die Akkreditierungen „im Sinne eines größtmöglichen Zugangs“ entschieden, erklärte Seibert zur Begründung. Die größte Härte für Journalisten, nämlich keine Akkreditierung zu bekommen, sollte vermieden werden. Deshalb die „Begleitung“ durch BKA-Beamte…“ Artikel von Cerstin Gammelin und Ronen Steinke vom 12. Juli 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • [dju] Entzogene Akkreditierungen beim G-20-Gipfel: ver.di erwartet Aufklärung und Rechenschaft von Bundesdatenschutzbeauftragter, Bundeskriminalamt und Bundespresseamt 
    Wegen des Umgangs des Bundespresseamts und der Polizei mit akkreditierten Journalistinnen und Journalisten im Rahmen des G-20-Gipfels in Hamburg hat die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Bundesdatenschutzbeauftragte, Andrea Voßhoff, per Brief (https://tinyurl.com/yckqbfrg externer Link) um Aufklärung der Vorgänge gebeten. Die Ver-antwortlichen müssten zur Rechenschaft gezogen werden. In weiteren Schreiben an den Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch (https://tinyurl.com/yale8me6 externer Link), und den Chef des Bundespresseamtes, Steffen Seibert (https://tinyurl.com/y86ne4jl externer Link), wird die Rolle der Bundesbehörden hinterfragt. (…) Die dju in ver.di hat für mehrere Journalistinnen und Journalisten, denen die Akkreditierung entzogen wurde, beim BKA und beim Bundespresseamt formell Widerspruch eingelegt und angekündigt, den Vorgang auf dem Rechtsweg vor das Verwaltungsgericht zu bringen.“ Pressemitteilung vom 12.07.2017 externer Link
  • Entzug der G20-Akkreditierungen »langsam ein Krimi«. BKA erklärt Vorgehen gegen Journalisten: Erst »Staatsschutzerkenntnisse«, dann »zusätzliche sicherheitsrelevante« Infos – aber von wem?
    Der Entzug von Akkreditierungen für über 30 Journalisten beim G20-Gipfel »entwickelt sich langsam zum Krimi«. So jedenfalls formuliert es der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Grund: Der Verdacht, dass womöglich Informationen türkischer Sicherheitsbehörden Anlass für die Entscheidungen gegen die Medienvertreter gewesen sein könnten, ist weiterhin nicht vollständig ausgeräumt…“ Newsblog vom 12.07.2017 beim ND online externer Link
  • Unerträgliche Stigmatisierung von Journalisten
    Reporter ohne Grenzen ist entsetzt über den leichtfertigen Umgang der Behörden mit dem Entzug von Presse-Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg. Nach Recherchen des ARD-Hauptstadtstudios kursierte unter den beim Gipfel eingesetzten Polizisten offenbar in größerer Auflage eine „schwarze Liste“ mit den Namen von 32 Journalisten, denen aus Sicherheitsbedenken die bereits erteilten Akkreditierungen aberkannt wurden…“ RoG-Pressemitteilung vom 11.07.2017 externer Link
  • G20-Akkreditierung entzogen. Kritik an Liste mit Journalistennamen
    Ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit, ein beispielloser Verstoß gegen den Datenschutz: 32 Journalisten wurde beim G20-Gipfel nachträglich die Akkreditierung entzogen. Waren Hinweise von ausländischen Geheimdiensten der Grund?...“ Beitrag von Arnd Henze (ARD) vom 11.07.2017 bei der Tagesschau externer Link
  • G20: Kritik an Übergriffen auf Journalisten
    Pfefferspray-Attacken und Schlagstockeinsätze gegen Medienvertreter / Neun Presseakkreditierungen eingezogen, 23 Namen auf ominöser Liste…“ Artikel vom 10.07.2017 beim ND online externer Link
  • Brief an das BKA: DJV fordert Aufklärung
    Der Deutsche Journalisten-Verband fordert vom Bundeskriminalamt Antworten auf Übergriffe von Polizisten auf Berichterstatter im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg…“ Pressemitteilung vom 10. Juli 2017 externer Link
  • G20-Gipfel: ver.di/dju mahnt Einsatzkräfte zur Zurückhaltung – „Journalistinnen und Journalisten dürfen an der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gehindert werden“
    “Im Zusammenhang mit den Protesten und Demonstrationen zum G20-Gipfel in Hamburg mahnt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di die Einsatzkräfte zur Wahrung der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit, die Berichterstattern im öffentlichen Interesse ungehinderte Zugangsrechte gewähre. „Es kann nicht sein, dass Journalistinnen und Journalisten von den Einsatzkräften an der Ausübung ihres Berufs gehindert werden. Die Öffentlichkeit muss sich ein differenziertes Bild von der Situation in Hamburg machen können“, stellte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß am Freitag klar: „Die Freiheit der Berichterstattung muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.“ Es mehren sich Berichte von Journalistinnen und Journalisten, die in den zurückliegenden Stunden wiederholt von Einsatzkräften der Polizei trotz gültigen Presseausweises bei der Arbeit behindert wurden. „Wir erwarten, dass die dem Artikel 5 (Presse- und Informationsfreiheit) entsprechenden Rechte von den Einsatzkräften respektiert und ihrerseits durchgesetzt und der bundeseinheitliche Presseausweis als Legitimation für die professionelle journalistische Arbeit im öffentlichen Interesse anerkannt werden“, betonte Haß…” ver.di-Pressemitteilung vom 7. Juli 2017 externer Link
  • G20: Der Deutsche Journalisten-Verband fordert alle Berichterstatter über den G20-Gipfel in Hamburg zu äußerster Vorsicht auf.
    “Anlass ist die Eskalation der Gewalt in der Hansestadt. Nach Informationen des DJV wird weder von gewalttätigen Demonstranten noch von Einsatzkräften Rücksicht auf Reporter, Fotografen und Kameraleute genommen. „Passen Sie noch besser als sonst auf sich auf“, rät DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall den Journalistinnen und Journalisten. Die verantwortlichen Einsatzleiter fordert Überall auf, den Beamten einzuschärfen, dass Journalisten keine Störenfriede seien, sondern den Auftrag zur freien und ungehinderten Berichterstattung wahrnähmen. Sollten Journalisten an der Berichterstattung gehindert werden, können sie sich an den DJV-Landesverband Hamburg wenden, dessen Mitarbeiter während des G20-Gipfels mobil erreichbar sind unter (0178) 519 71 09 und per Mail an info@djv-hamburg.de…” DJV-Pressemitteilung vom 7. Juli 2017 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=118700
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