Über Projektförderung entscheidet: Der Geheimdienst. Was nun auch in einem juristischen Gutachten abgelehnt wird

Verfassungsschutz-Klausel gefährdet gemeinnützige OrganisationenIm Mai war durch eine Anfrage der Linken im Bundestag bekanntgeworden, dass die Bundesregierung Projektträger des Programms „Demokratie leben!“ mit Hilfe des Verfassungsschutzes überprüft hatte. Die Regierung teilte mit, 51 Träger seien „auf mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ untersucht worden. Dabei sei es um fünf Organisationen gegangen, die bereits gefördert worden seien, sowie um 46, die Interesse an der Förderung gezeigt hatten. „Die Modellprojekte der überprüften Träger arbeiten in den Themenbereichen Antisemitismus, Islamistischer Extremismus, Rassismus, Rechtsextremismus sowie Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft“, hieß es in der Antwort der Regierung. Auch die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen hat eine Verfassungsschutzüberprüfung bei Präventionsprojekten auf den Weg gebracht. (…) In beiden Fällen allerdings hält die Gutachterin die Überprüfungen nicht für verhältnismäßig, da sie mit zu weit gehenden Einschnitten in Grundrechte verbunden seien. Dabei gehe es um die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, auf Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Berufsfreiheit und um den Gleichheitsgrundsatz. Der Verfassungsschutz erachte „ein weites Feld völlig rechtskonformer Grundrechts-Betätigungsformen“ als speicherungswürdig. Wer daher nicht gespeichert werden wolle, um in der Projektarbeit tätig sein zu können, enthalte sich wahrscheinlich „bestimmter politischer Handlungen“. Dadurch wären „Betroffene in der freien Ausübung ihrer Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit beschränkt“, so Luczak“ – aus dem Beitrag „Widerstand gegen Geheimdienst-Check2 von Pitt von Bebenburg am 19. Juni 2018 in der FR Online externer Link – eine Darstellung des Gutachtens von Anna Luczak, das von dem Bundesverband Mobile Beratung, dem Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung sowie Trägern aus Hessen wie der Frankfurter Bildungsstätte Anne Frank in Auftrag gegeben worden war.

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