Wie ein Begriff ins Gegenteil verkehrt wird: Gefährliche Rede vom „Rechtsstaat“

Buchcover: "Recht, Rechtsstaat und Gerechtigkeit. Eine Einführung" von Hermann Klenner (2016)„… Im Mai 2018 wurde ein Großaufgebot der Polizei zu einer Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen geschickt. Die Bewohner wehrten sich dort passiv gegen eine Abschiebung, die Polizei nahm den Betroffenen fest und schob ihn nach Italien ab, was der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl so kommentierte: „Bei uns setzen sich Polizei und Rechtsstaat durch.“ Kurz darauf sagte der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ nutze die Mittel des Rechtsstaates, um ihn zugleich „von innen heraus zu bekämpfen“. In den letzten Jahren lässt sich beobachten, dass der Begriff des „Rechtsstaats“ immer häufiger in politischen Diskussionen auf eine Art und Weise verwendet wird, die seinen eigentlichen Gehalt ins Gegenteil verkehrt. (…) Nicht nur in Bezug auf Abschiebungen wird der Rechtsstaatsbegriff in Anschlag gebracht. In einem Strafverfahren Mitte Februar 2019 gegen eine Aktivistin, die sich ihrer Räumung im Hambacher-Wald widersetzt hatte, begründete der zuständige Richter sein hartes Urteil von neun Monaten Jugendgefängnis ohne Bewährung mit dem Verweis darauf, dass der „Rechtsstaat“ ein deutliches Signal erwarte. (…) Die ordnungspolitische Vereinnahmung des Rechtsstaatsbegriffs hat nicht nur eine diskursive Funktion. Wenn der baden-württembergische Innenminister Strobl die Polizei und den Rechtsstaat umstandslos auf eine Stufe stellt, dann legitimiert er nicht nur die Handlungen der Polizei gegenüber jedweder Kritik, sondern er negiert gerade, dass der Rechtsstaat ebenjene Exekutive kontrollieren soll. Und wenn Dobrindt Rechtsanwälte unter den Begriff der Industrie subsumiert, unterstellt er ihnen pauschal eigennützige Interessen, obwohl sie gerade die wichtigsten Akteure sind, um für Betroffene von exekutiver Gewalt den Schutz des Rechtsstaates einzufordern. Die Effekte eines solchen Diskurses sind exekutive Exzesse und eine Verunglimpfung gerichtlichen Rechtsschutzes, der – das zeigt das Beispiel des Strafverfahrens gegen die Öko-Aktivistin – sogar Richter zu absurden Verwendungen des Rechtsstaatsbegriffs animiert. (…) Franz L. Neumann analysierte präzise, wie der Rechtsstaat schon in der Weimarer Republik durch Generalklauseln ausgehöhlt wurde, indem die Exekutive immer mehr Ermessensspielräume zur Verfügung hatte. (…) Eine intensive Debatte über die Schutzfunktionen des Rechtsstaats im 21. Jahrhundert, wie auch über seine immanenten Grenzen, gehört auf die Tagesordnung.“ Gastbeitrag von Maximilian Pichl vom 27. Februar 2019 bei Legal Tribune Online externer Link

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