Kommunisten „fertigmachen“ – in deutscher Justiztradition gegen 10 Angeklagte

Sind wir nicht alle ein bisschen § 129a?Den Angeklagten wird vorgeworfen, für die kleine türkische Kommunistische Partei TKP/ML Geld gesammelt, Abgesandte zum Parteikongress geschickt und den strategischen Weg der Gruppe mitbestimmt zu haben. Einmal im Jahr haben sie ein Sommercamp für den Nachwuchs organisiert. Im juristischen Sinne: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Strafbar nach Paragraf 129 b Strafgesetzbuch. Dafür sitzen die zehn nun in Haft: nicht nur Yesilcali, sondern auch eine Ärztin aus Nürnberg, die selbst Folteropfer behandelt hat. Auch sie unter Hochsicherheitsbedingungen. Nicht einmal der schwer kranke Yesilcali kommt frei. Immer wieder hat das Oberlandesgericht München den Antrag der Verteidigung abgelehnt, den Mann freizulassen. Immer wieder haben Psychiater ihn begutachtet und erklärt, er könne die Haft gerade noch aushalten, ohne dass die Gefahr des Suizids eintritt – wenn er jede Woche Besuch von seiner Familie bekommt, wenn er jeden Tag zweimal in den Hof darf, wenn er regelmäßig Psychotherapie bekommt. Doch das geschieht nicht. Die Frau von Mehmet Yesilcali arbeitet in der Nähe von Lausanne bei McDonald’s im Schichtdienst, sie ernährt die Familie, die Tochter geht in die Schule, und der kleine Sohn hat Anwesenheitspflicht in der Ecole Maternelle – von Montag bis Freitag. Aber am Wochenende ist keine Besuchszeit in der Haft. Die JVA hat es möglich gemacht, dass die Familie trotzdem am Samstag kommen kann – aber da können die Beamten des Landeskriminalamtes nicht, die an jedem Besuch teilnehmen müssen. So kommen Mutter, Tochter und Sohn höchstens einmal im Monat die 490 Kilometer gefahren“ – aus dem Bericht „“Vor eineinhalb Jahren war er ein höflicher, feingeistiger Mensch“ von Annette Ramelsberger am 21. Oktober 2017 bei der SZ Online externer Link, worin ausführlich eines der 10 Schicksale geschildert wird, die anderen kurz erwähnt.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=123261
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