Europäisches Parlament beschließt Resolution zur Antiterrorstrategie: mehr Anlasslosigkeit, mehr Zentralisierung, mehr Kontrolle

Statt klar gegen anlasslose, grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherungen Stellung zu beziehen, fordert das Parlament eine verstärkte EU-weite Nutzung von Instrumenten wie Passenger Name Record (PNR) und dem Terrorist Finance Tracking Programme (TFTP). Damit begibt es sich in Widerspruch zum Europäischen Gerichtshof (EuGH), der die Vorratsdatenspeicherung gerade wegen ihres anlasslosen Charakters als Verstoß gegen EU-Grundrechte verworfen hatte. Zudem empfiehlt das Parlament, den Datenaustausch zwischen nationalen Sicherheitsbehörden und europäischen Einrichtungen wie Europol zu institutionalisieren und zu intensivieren…Beitrag von Volker Tripp bei der Digitalen Gesellschaft zum Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2015 externer Link

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