[Edition Mezopotamya] Die in der BRD beschlagnahmten kurdischen Bücher werden neu aufgelegt, gegen das Verbot gekämpft

Dossier

Edition MezopotamyaAm 8. und 9. März 2018 war der Mezopotamien Verlag in Neuss Ziel einer massiven Hausdurchsuchung. Mit der Beschlagnahme von mindestens 4 LKW-Ladungen Material, soll die Arbeit nachhaltig behindert werden. Der Mezopotamien Verlag veröffentlicht in verschiedenen Sprachen Romane und Biografien von Menschen aus der kurdischen Bewegung, Bücher zur kurdischen Geschichte und zur Verbreitung der kurdischen Sprache sowie zahlreiche Schriften zu Idee und Praxis des Demokratischen Konföderalismus. Daraus konstruiert das Bundesinnenministerium der Verlag sei »dringend verdächtig, sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung gem. Art. 9 Abs. 2 GG zu richten: (seine) gesamte Geschäftstätigkeit unterstützt mit der PKK eine Organisation, die sich ihrerseits gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet«… Am 12. Februar 2019 ist der Verlag, ebenso wie der benachbarte MIR Musikvertrieb verboten worden. Beiden wird unterstellt, Unterorganisationen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) zu sein. Die wichtigsten der deutschsprachigen Titel des Mezopotamien Verlags sollen nun als „/*Edition Mezopotamya*/“ von den drei Verlagen Unrast (D), Mandelbaum (A) und Edition 8 (CH) neu aufgelegt und für den Buchhandel bis zur Frankfurter Buchmesse im Oktober 2019 wieder verfügbar gemacht werden“ – und unter vielen anderen unterstützt auch die Redaktion LabourNet Germany dieses Projekt. Siehe die Neuauflage wie die Vorgeschichte:

  • Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Mezopotamien Verlag und MIR Musikvertrieb auf Grundlage des PKK-Verbots – wir (lassen) kommentieren New
    • Gericht bestätigt Verbot kurdischer Verlage
      „Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der kurdischen Verlage Mezopotamien Verlag und MIR Multimedia bestätigt. (…) Am Mittwoch wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Mezopotamien Verlags und von MIR Multimedia gegen ihr Verbot durch das Innenministerium verhandelt. (…) Das Bundesverwaltungsgericht sah personelle Überschneidungen zwischen PKK und beiden Medienbetrieben als erwiesen an. Der Mezopotamien Verlag diene zudem der Verbreitung von PKK-Propaganda und der MIR Musikvertrieb der Finanzierung der PKK, hieß es in der Urteilsbegründung. Was mit dem wohl größten Archiv kurdischer Musik und etwa 50.000 Büchern geschieht, ist derzeit unklar. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass diese nun vernichtet werden. (…) Vor dem Gerichtsgebäude fand während der Verhandlung eine Solidaritätskundgebung statt, an der etwa siebzig Personen teilnahmen, darunter Autor:innen und Musiker:innen, die in den verbotenen Medienhäusern veröffentlicht haben. (…) Vor dem Prozess äußerten sich die Anwälte der beiden Medienvertriebe kritisch zum Verfahrensablauf, ihnen sei kein Zugang zu den beschlagnahmten Büchern gewährt worden, lediglich zu den Geschäftsunterlagen. Aus ihrer Sicht ist das Verbot der Kulturunternehmen nach dem Vereinsgesetz ein schwerwiegender Eingriff in die Kunstfreiheit und ein Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Verhältnismäßigkeit. Sie verwiesen etwa darauf, dass der Mezopotamien Verlag nicht nur Bücher in verschiedenen Sprachen zu kurdischer Geschichte, zur kurdischen Frauenbewegung und Schriften von Abdullah Öcalan veröffentlicht hat, sondern auch in türkische und kurdische Sprache übersetzte Romane und Klassiker der Weltliteratur sowie Kinderbücher. Keines des Werke wurde je beanstandet, es gab keinerlei Klagen aufgrund irgendwelcher Inhalte.“ Meldung bei AFN Deutsch vom 26. Januar 2022 externer Link
    • Kommentar dazu von Armin Kammrad vom 27. Januar 2022
      Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist gemessen an Art. 5 GG gleich aus mehreren Gründen kritikwürdig. Wird doch hier nicht eine bestimmte Meinung in einer spezifischen Publikation verboten, sondern grundsätzlich die Meinungsäußerung in den Strukturen bestimmter Verlage. So bleibt völlig ungeprüft, ob konkret überhaupt ein verfassungsrechtlich tragbarer Grund für eine Zensur besteht. Nach dem Grundgesetz reicht es nicht aus eine Meinung zu verbieten, die irgendwelche Regierungen, wie die türkischen derzeit, Probleme bereiten könnte. Maßstab bleibt hier das Grundgesetz, bzw. völkerrechtliche Verpflichtungen; die beliebte pauschale Einordnungen als „terroristisch“ der türkischen Regierung gehört nicht dazu. Das BVerwG scheint sich nicht darüber im Klaren zu sein, dass es den Vorwurf anti-kurdisch, also rassistisch zu sein, mit solchen Entscheidungen Vorschub leistet, wenn es sich erspart, die publizierte Meinung im Einzelnen zu bewerten. Denn bestimmte Meinungäußerungen umfassend zu verbieten, damit sich Außenstehende nicht einmal ein eigenes Bild machen können, hat nicht zuletzt in Deutschland eine unsägliche Tradition. So etwas nutzt im Falle der Kurden nur der kurdenfeindliche Politik der Erdogan-Regierung, deren Demokratie- und Menschenrechtsverständnis mehr als zweifelhaft ist. Aber schließlich hat man ja eine Flüchtlingsdeal, der nicht gefährdet werden soll, auch wenn der Partner alles andere als überzeugter Demokrat und Menschenrechtler ist.
      Wer übrigens das Glück hat noch Abdullah Öcalan „Jenseits von Staat, Macht und Gewalt“ lesen zu können (bzw. zu dürfen), wird dort nichts Verfassungsfeindliches finden. Aber vielleicht ist Öcalan Plädoyer gegen Krieg und Gewalt zur Durchsetzung von Machtinteressen vielleicht der wahre Grund, warum die türkische Regierung – im Einklang mit der Erdogan-freundlichen deutschen Haltung – nun besonders vehement gegen einen „Terror“ der PKK zu Felde zieht (bekanntlich werden sogar unbeliebte Menschenrechtler gerne in der Türkei als „Terrorunterstützer“ angeklagt). Allerdings stellt sich die Frage, ob man/frau nun auch in Deutschland eher wieder bestimmte Bücher verstecken sollte (immerhin: „Mein Kampf“ vom Adolf darf man nun doch, wenn auch nur in kommentierter Version, wieder offen lesen). Außerdem weist der Fall auch deutlich über die PKK hinaus, weil das BVerwG so bedenklich in den Prozess der Meinungsbildung durch Meinungsunterdrückung eingreift. Mir fallen übrigens einige Bücher ein, die man meinetwegen ruhig verbieten könnte. Warum z.B. durfte ein Sarrazin an Publikation seiner rassistischen Anschauung auch noch so gut verdienen? Natürlich stellt sich hier eine viel grundsätzliche Fragen: Ist es nicht für eine Demokratie überlebenswichtig, dass sich Meinungen durch faktenbasierte Auseinandersetzungen bilden – und nicht durch die staatliche Unterdrückung von Meinungen? Das BVerwG ist da offensichtlich anderer Ansicht.“ Wir danken!
    • Verbot von Mezopotamien Verlag und MIR Musikvertrieb bestätigt
      Am Ende der gestrigen Verhandlung der Klage der beiden Verlage hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts das Verbot bestätigt. Das Gericht sieht die beiden Medienhäuser als Teilstrukturen der PKK an. Eines der ursprünglichen Argumente, die Unternehmen hätten mit ihrem wirtschaftlichen Ertrag die PKK untersützt, wurde im Lauf des Verfahrens umgekehrt. Schließlich hieß es, der Mezopotamien Verlag sei von der PKK finanziell unterstützt worden. Ferner habe der Buchverlag mit dem Vertrieb von Büchern und Zeitschriften Propaganda für die PKK betrieben. Dass es sich nur bei einem Teil des vom Mezopotamien Verlag vertriebenen Schriftgutes um politische Literatur handelte, spielte keine Rolle. Dem Musikvertrieb wurde zwar schließlich keine Propagandatätigkeit bestätigt. Für die Bestätigung seines Verbots reichten personelle Überschneidungen und die gemeinsame Anschrift mit dem Mezopotamien Verlag. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich beim Geschäftsführer beider Verlagsgesellschaften um einen hohen PKK-Kader.
      Den Anwälten wurde während des gesamten Verfahrens kein Einblick in die beschlagnahmten Buchbestände oder in das Musikarchiv gewährt. Was mit dem beschlagnahmten Kulturgut geschehen soll, ist derzeit offenbar unklar. Die beiden Medienhäuser werden Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil einlegen. Für die Solidaritätserklärung waren in der kurzen Zeit mehr als hundert unterzeichnende Kultur- und Medienschaffende zusammengekommen. Danke!“ Meldung des Antiquariats Walter Markov vom 27.1.22 (per e-mail)
  • Prozessauftakt zum Verbot des kurdischen Mezopotamien Verlags am 26.01.2022 am Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) und Protestkundgebung / Solidaritätserklärung von über 100 Kultur- und Medienschaffenden (auch LabourNet)
    Über 100 kultur- und medienschaffende Einzelpersonen, Vereinigungen und Unternehmen haben eine Solidaritätserklärung für die beiden Medienhäuser Mezopotamien Verlag und MIR Multimedia unterzeichnet. Die Erklärung steht unter dem Motto „Gegen politische Zensur und die Einschränkung von Publikationsfreiheit und kultureller Vielfalt – für die Aufhebung des Verbots des Mezopotamien Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia“. Unter den Unterzeichnenden finden sich u.a. ein Präsidiumsmitglied des PEN-Zentrums Deutschland und Mitglieder des Bundesvorstandes des Verbandes deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Anlass der Solidaritätsbekundung ist der am 26.01.2022 stattfindende Termin vor dem Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) zur Verhandlung der Klage gegen das Verbot des Verlags und des Musikvertriebs. Siehe dazu:

    • Das Rojava-Solidaritätsbündnis Leipzig fordert die Aufhebung des Verbots der kurdischen Verlagshäuser Mezopotamien und MIR und ruft zur Kundgebung externer Link vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf am 26. Januar, 10 Uhr, Simsonplatz 1, Leipzig
    • Kulturschaffende fordern Aufhebung von Verbot kurdischer Verlagshäuser
      „„Gegen politische Zensur und die Einschränkung von Publikationsfreiheit und kultureller Vielfalt“ – Im Vorfeld des Prozesses für die Aufhebung des Verbots der Verlagshäuser Mezopotamien und MIR bekunden über hundert Kulturschaffende ihre Solidarität. Anlässlich des Prozesstermins zur Verhandlung der Klage für die Aufhebung des Verbots der kurdischen Verlagshäuser Mezopotamien und MIR haben mehr als hundert Einzelpersonen, Buchhandlungen, Verlage und andere kulturelle Einrichtungen eine Solidaritätserklärung abgegeben. Der Appell trägt den Titel „Gegen politische Zensur und die Einschränkung von Publikationsfreiheit und kultureller Vielfalt – für die Aufhebung des Verbots des Mezopotamien Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia“. Darin heißt es:
      Am 26. Januar wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Mezopotamien-Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia gegen ihr Verbot verhandelt. Beide in Neuss ansässigen Medienhäuser wurden 2019 vom Bundesinnenminister nach dem Vereinsgesetz verboten, da sie Teilorganisationen der in Deutschland verbotenen PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) seien und „der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK“ diene. „Mit ihrem wirtschaftlichen Ertrag“ seien die Aktionsmöglichkeiten der PKK „in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt“ worden, hieß es in der Begründung des Innenministeriums. So wie viele andere Medienhäuser in Deutschland, haben jedoch auch diese beiden nachgewiesenermaßen defizitär gewirtschaftet. Einem Buchverlag und einem Musikvertrieb terroristisches Handeln anzudichten, bedeutet einen harschen Eingriff in die demokratischen Grundrechte der Kunst-, Meinungs-, Presse- und Publikationsfreiheit. (…) Wir als Kultur- und Medienschaffende fordern die Aufhebung des Verbots der beiden Medienbetriebe und die Rückgabe des beschlagnahmten Materials, damit die Medienhäuser ihre Arbeit wieder aufnehmen können. Wir fordern die demokratischen Grundrechte der Kunst-, Meinungs-, Presse- und Publikationsfreiheit auch für die kurdischen Menschen in Deutschland ein. Und wir fordern ein Ende der Repression von Bundesregierung und türkischem Staat gegen kurdische Menschen und ihre Kultur.“ Beitrag vom 21.1.2022 bei ANF Deutsch externer Link samt der Liste der Unterzeichnenden, darunter Mag Wompel, LabourNet Germany – der Aufruf ist auch bei Civaka Azad dokumentiert externer Link
    • Prozessauftakt zum Verbot des kurdischen Mezopotamien Verlags am 26.01.2022
      Am 26.11.2022 beginnt der Prozess um das Verbot des kurdischen Mesopotamien Verlag und MIR Multimedia vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Den 2019 von Bundesinnenminister Seehofer verbotenen Medienvertrieben wird vorgeworfen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK zu dienen. Etwa 50.000 Werke kurdischer Kultur wurden beschlagnahmt. „Es ist einer Demokratie unwürdig traditionelles Liedgut sowie Geschichts- und Kinderbücher zu konfiszieren und wegzusperren.“ Kommentierte Zübeyde Zümrüt, Co-Vorsitzende von KON-MED in einer aktuellen Erklärung von KON-MED, dem größten kurdischen Dachverband in Deutschland. Bei der Vorbereitung Prozess bekamen die die Anwält*innen der Klage zunächst keine Akteneinsicht. Bis heute dürfen die Anwält*innen nur die Geschäftsunterlagen und nicht die beschlagnahmten Bücher oder das konfiszierte Musikarchiv sichten. Anlässlich des Prozesstermins haben mehr als hundert Einzelpersonen, Buchhandlungen, Verlage und andere kulturelle Einrichtungen eine Solidaritätserklärung abgegeben. Der Appell trägt den Titel „Gegen politische Zensur und die Einschränkung von Publikationsfreiheit und kultureller Vielfalt – für die Aufhebung des Verbots des Mezopotamien Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia“ KON-MED-Pressemitteilung vom 25.01.2022 (per e-mail) zur Erklärung zur Klage gegen das Verbot des Mezopotamien Verlags externer Link
    • Repression gegen Kurden: »Der Verfolgungswille des deutschen Staates ist enorm« – Kurdische Medienhäuser klagen gegen ihr Verbot. Aufruf für Solidaritätserklärung
      „Im Interview von Henning von Stoltzenberg in der jungen Welt vom 20. Januar 2022 externer Link erläutert der Antiquariat Esther Winkelmann die Gründe für seine Klage. „Das Antiquariat »Walter Markov« wirbt für eine noch zu veröffentlichende Solidaritätserklärung »gegen politische Zensur und die Einschränkung von Publikationsfreiheit und kultureller Vielfalt – für die Aufhebung des Verbots des Mezopotamien-Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia«. Was ist der Hintergrund? Am 26. Januar wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Verlags und des Musikvertriebs gegen deren Verbot verhandelt. 2018 war bei einer Hausdurchsuchung Lkw-weise Kulturgut in Form von Büchern, Instrumenten, einem Musikarchiv usw. beschlagnahmt worden; 2019 wurden die beiden Medienhäuser vom Bundesinnenminister verboten, weil ihnen unterstellt wurde, Teilorganisationen der in Deutschland verbotenen PKK (Arbeiterpartei Kurdistans, jW) zu sein. (…) In der BRD hat es immer mal wieder Verbote einzelner Buchtitel gegeben, oder es wurden Liedtexte auf den Index gesetzt. Aber dass früher schon mal ein ganzer Verlag oder ein Musikvertrieb verboten worden wären, wüsste ich nicht. Einem Buchverlag und einem Musikvertrieb terroristisches Handeln anzudichten, das ist ein krasser Eingriff in die Kunst- und Publikationsfreiheit. (…) Die Absurdität des Verbots der beiden Medienhäuser erscheint offensichtlich. Andererseits ist der Verfolgungswille des deutschen Staates gegenüber allem, was er als PKK-nah erachtet, so enorm, dass ich keine allzu große Hoffnung habe, dass die Klage gewonnen wird. Solange das PKK-Verbot in Deutschland besteht, werden kurdische Menschen und kurdische Kultur es hier schwer haben und immer wieder mit Repression konfrontiert sein. Darum bedarf es einer breiten Solidarität für die Kampagne zur Aufhebung des PKK-Verbots.“
  • [Edition Mezopotamya] Die in der BRD willkürlich beschlagnahmten kurdischen Bücher werden von drei Verlagen neu aufgelegt auf der Buchmesse Frankfurt vorgestellt
    EditionM_Vorschau : Edition MezopotamyaLiebe Mitherausgebende der Edition Mezopotamya, die Titel der Edition sind alle bis auf einen rechtzeitig zur Frankfurter Buchmesse da und werden bei den beteiligten Verlagen Unrast, Mandelbaum und Edition 8 an den Messeständen gezeigt. Das Wörterbuch wird wegen des flexiblen Einbands, der nicht rechtzeitig lieferbar war, leider erst in ca. 3 Wochen erscheinen. Die Bücher werden dann auch in den nächsten Tagen für den Buchhandel verfügbar sein. Am Samstag der Buchmesse (19.10.) findet abends im Frankfurter ‚Café Exzess‘ die Lange Lesenacht statt, bei deren Auftaktveranstaltung um 19.45 Uhr das Solidaritätsprojekt der Edition Mezopotamya vorgestellt wird…“ – aus der Rundmail der Verlage zur Veröffentlichung der Bücher zur Frankfurter Buchmesse, die auch LabourNet Germany als einer der vielen Mitherausgeber   erhielt. Siehe dazu auch:

    • Vorschau_Edition Mezopotamya ist der Katalog der Bücher, die im Herbstprogramm 2019 bei den drei Verlagen erscheinen
    • „Gegen Zensur, für Publikationsfreiheit!“ – Spendenaufruf für die Edition Mezopotamya : „Für die Wiederveröffentlichung von beschlagnahmten (jedoch nicht verbotenen) Büchern sind wir auf solidarische Spenden angewiesen. Es geht um den von Bundesinnenminister Horst Seehofer verbotenen kurdischen Mezopotamien Verlag„.
  • Solidarität mit kurdischer Kulturarbeit: Für die Verbreitung der Edition Mezopotamya werden Spenden gebraucht – gegen die willkürlichen Verbote des Innenministeriums 
    Es geht um den von Bundesinnenminister Horst Seehofer verbotenen kurdischen *Mezopotamien Verlag: Am 12. Februar 2019 ist der Verlag, ebenso wie der benachbarte MIR Musikvertrieb verboten worden. Beiden wird unterstellt, Unterorganisationen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) zu sein.
    Der Mezopotamien Verlag hat Bücher in verschiedenen Sprachen zu kurdischer Geschichte, zur kurdischen Frauenbewegung, die Schriften von Abdullah Öcalan sowie Romane, ein Sprachlehr- und ein Wörterbuch, Kinderbücher usw. veröffentlicht. Außerdem hat der Verlag viele Bücher auf türkisch und kurdisch aus anderen Verlagen vertrieben, darunter viele Klassiker der Weltliteratur. Keines der Bücher des Mezopotamien Verlags ist in der Vergangenheit in Deutschland verboten oder auch nur in irgendeiner Weise beanstandet worden. Dennoch wurden sie tonnenweise beschlagnahmt, ebenso die Bücher aus den anderen Verlagen – so dass sie für den Buchhandel und die Leser*innen nicht mehr erreichbar sind. Das werten wir als Zensur durch die Hintertür.
    Die wichtigsten der deutschsprachigen Titel des Mezopotamien Verlags sollen nun als „/*Edition Mezopotamya*/“ von den drei Verlagen Unrast (D), Mandelbaum (A) und Edition 8 (CH) neu aufgelegt und für den Buchhandel bis zur Frankfurter Buchmesse im Oktober 2019 wieder verfügbar gemacht werden
    “ – und unter vielen anderen unterstützt auch die Redaktion LabourNet Germany dieses Projekt. Siehe dazu auch die Erläuterung zum Spenden-Aufruf (samt notwendiger Angaben) und die Liste der Bücher die (je nachAufkommen) wieder heraus gegeben werden sollen: 

    • Spendenkonto:
      Verein z. Förderung kurdischer Kultur e.V. i.Gr.
      IBAN: DE78 4306 0967 1011 1214 00
      Verwendungszweck: Edition Mezopotamya
    • Die Anzahl der tatsächlich wieder aufgelegten Titel wird von der Höhe des zur Verfügung stehenden Betrages abhängig sein. Aus dem Buchverkauf rücklaufendes sowie ggf. überschüssiges Geld soll einem Solidaritätsfonds für die Prozesskosten des Mezopotamien Verlags und des MIR Musikvertriebs zur Verfügung gestellt werden. Denn die beiden Verlage unternehmen selbstverständlich rechtliche Schritte gegen ihr Verbot. Die wieder aufzulegenden deutschsprachigen Titel fügen wir als pdf-Datei im Anhang bei . Eine Gemeinschaftsedition der Verlage edition 8 – Zürich, Mandelbaum Verlag – Wien, Unrast Verlag – Münster
  • Die Bundesregierung begründet Verbote von Verlagen: Kurdische Musik ist Terror 
    „… Mit Verfügung vom 1. Februar hat das Bundesinnenministerium die auf die Verlegung und den Vertrieb von kurdischer Literatur und kurdischer Musik spezialisierten Medieneinrichtungen Mezopotamien-Verlag und MIR-Musik als angebliche Teilorganisationen der PKK verboten. Am 12. Februar wurden daraufhin die Geschäftsräume der beiden Neusser Kunst- und Kulturvertriebe durchsucht und sämtliches Inventar auf Weisung des Bundesinnenministers Horst Seehofer beschlagnahmt. Die kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag Simone Barrientos befragte die Bundesregierung nach dem Verbot der kurdischen Verlagshäuser. Auf fast alle Fragen antwortet die Bundesregierung mit nichtssagenden Floskeln und ausweichend. In einem Punkt wird sie jedoch überraschend klar, indem sie behauptet, MIR-Musik sei von der „PKK-Europaführung“ gegründet worden, um „einen kurdischen Musikmarkt zu entwickeln und diesen im Sinne der PKK nutzbar zu machen.“ Wie auch die Bundesregierung einräumt, wurden bei den Razzien im Februar 50.000 Gegenstände beider Verlage konfisziert. Dabei handelt es sich um den gesamten Bücherbestand, Musik-CDs, Archivmaterial, Instrumente, Geräte aus dem Tonstudio sowie technische Ausrüstungen. Jeglicher Bestand, ob klassische kurdische Musik oder Wörterbücher, wurden als Besitz einer „Teilorganisation der PKK“ beschlagnahmt. Mit diesem Konstrukt kann ein Kochbuch genauso aus dem Verkehr gezogen werden, wie Kindermärchen oder Grammatiken. Solch ein Vorgehen ist bisher vor allem gegen oppositionelle Medien in der Türkei bekannt…“ – aus der Meldung „Förderung kurdischer Kultur als „PKK-Aktivität“ verboten“ am 12. Juni 2019 bei der ANF externer Link, worin auch noch der Vorschlag gemacht wird, als nächstes terroristische Kochbücher zu beschlagnahmen…
  • Bundesinnenministerium erklärt Verbot des kurdischen Buchverlags Mezopotamien – erneute Durchsuchung
    • „Durchsuchungen: Mezopotamien Verlag und Mir-Musik verboten“ am 12. Februar 2019 bei der ANF externer Link ist die Meldung über den Willkürakt bei der kurdischen Nachrichtenagentur: „Die Polizei durchsucht seit den frühen Morgenstunden erneut den Mezopotamien Verlag und Mir-Musik. Die Durchsuchungen dauern weiter an. Nach Angaben des Innenministeriums handelt es sich um den Vollzug einer Verbotsverfügung. Das Ministerium erklärte, der Mezopotamien Verlag und MIR-Musik werden damit als „Teilorganisation der 1993 in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten und aufgelöst“. Der Innenminister Seehofer erklärte: „Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen.“…
    • „Klage gegen Verbot kurdischer Einrichtungen angekündigt“ am 12. Februar 2019 ebenfalls bei der ANF externer Link informiert: „Das Bundesinnenministerium hat heute den kurdischen Buchverlag Mezopotamien und den Musikvertrieb MIR verboten. Die Anwälte der Einrichtungen kündigen eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht an. Mit Verfügung vom 1. Februar 2019 hat das Bundesinnenministerium die auf die Verlegung und den Vertrieb von kurdischer Literatur und kurdischer Musik spezialisierten Unternehmen Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH sowie die MIR Multimedia GmbH als angebliche Teilorganisationen der PKK verboten. Aus diesem Grunde wurden am heutigen Tage erneut die Geschäftsräume der Unternehmen in Neuss durchsucht und Unterlagen sichergestellt. Bereits am 8. März 2018 wurden die beiden Kunst- und Kulturvertriebe durchsucht externer Link. Die gesamten Verlags- und Vertriebsräume wurden damals leergeräumt. Sichergestellt wurden mehr als acht LKW-Ladungen an Büchern und Musikträgern. Mitgenommen wurde darüber hinaus ein komplettes Tonstudio sowie das wohl weltweit größte Archiv an kurdischer Musik, das seit über einem Jahr in einem Lagerhaus weggeschlossen ist. Verlegt wurden von den betroffenen Unternehmen eine breite Palette an kurdischer Musik und kurdischer Literatur, aber auch Übersetzungen von Klassikern der Weltliteratur in kurdischer und türkischer Sprache. Begründet wurde die damalige Durchsuchung mit dem Verdacht der Unterstützung der PKK. Nunmehr wurden die beiden Unternehmen mit der Behauptung verboten, dass sämtliche betriebswirtschaftliche Aktivitäten der PKK zugutekommen würden. Aus der Verbotsverfügung geht allerdings hervor, dass das Innenministerium davon ausgeht, dass die beiden Gesellschaften defizitär gearbeitet hätten. Damit kommen die Gesellschaften als Einnahmequelle der PKK gerade nicht in Betracht. Vorgeworfen wird den Gesellschaften im Wesentlichen, dass über sie legale Periodika verteilt worden wären, die als PKK-Publikationen angesehen werden. Das breite Angebot der Buch- und Musikverlage wird in der Verbotsverfügung ausdrücklich außer Acht gelassen. Rechtsanwalt Dr. Stolle aus Berlin, der die betroffenen Unternehmen vertritt, erklärt dazu: „Mit der Verbotsverfügung sollen wichtige Stimmen der kurdischen Kultur in Deutschland mundtot gemacht werden. Dieses Verbot ist rechtlich nicht haltbar. Wir werden dagegen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht erheben“. Rechtsanwalt Fresenius aus Frankfurt/Main, der die betroffenen Unternehmen ebenfalls vertritt, erklärt weiter: „Die Zerschlagung jedes oppositionellen Mediums und das Verbot kritischer Kultur durch das Erdoğan-Regime wird vom Bundesministerium des Innern hinsichtlich der kurdischen Kultur auch auf Deutschland ausgeweitet. Erneut unterstützt damit die Bundesregierung die undemokratische Kurdenpolitik der Türkei.“…“
    • „Innenministerium verbietet kurdischen Verlag“ von Elke Dangeleit am 13. Februar 2019 bei telepolis externer Link hebt unter anderem zur verbotenen Verlagstätigkeit hervor: „Der Mezopotamien-Verlag wurde schon vor einem Jahr durchsucht und Bücher beschlagnahmt. Er wurde im Jahr 2000 gegründet und gibt Bücher zu politischer Theorie, zur kurdischen Geschichte und zur jesidischen Religion und Kultur heraus. Aber auch Sprachbücher, Kinderbücher und Romane befinden sich in seinem Sortiment, darunter Bücher von Abdullah Öcalan, Mehmet Uzun, Yaşar Kemal, Orhan Pamuk, Elif Şafak, Aslı Erdoğan, Selahattin Demirtaş und Amin Maalouf in kurdischer, türkischer und deutscher Sprache. Bücher von kurdischen und türkischen Autoren also, die in der Türkei verfolgt werden.  Auch Weltliteratur von Tolstoi, Stefan Zweig, Eduardo Galeano, Jack London, John Steinbeck, Victor Hugo, Dostojewski, Gogol, Chomski und Bookshin wurde beschlagnahmt. Der ebenfalls verbotene Musikverlag Mir Multimedia ist eine der wichtigsten Einrichtungen für kurdische Musik. Rund 500 CDs von vielen kurdischen Musikern und Musikerinnen hat er herausgegeben und Tausende Konzerte organisiert. In 35 Jahren hat der Musikverlag ein Archiv mit 500.000 kurdischen Liedern aufgebaut, die sie weltweit gesammelt hatten und das vor einem Jahr ebenfalls beschlagnahmt worden war. Keines der Bücher und keine der CDs stehen auf einer Indexliste von verbotenen Texten oder Musiktiteln. Das Verbot beruft sich, – ganz in Erdogan-Manier-, auf den Verdacht, der Verlag finanziere die PKK. Was noch zu beweisen ist und eine Beschlagnahmung legaler Bücher nicht rechtfertigt…
    • Siehe auch: „Zensor greift durch“ von Nick Brauns am 13. Februar 2019 in der jungen welt externer Link 
    • Interview „Findet die Willkür gegenüber Kurden in Deutschland ein Ende?“ am 18. Februar 2019 bei der ANF externer Link
    • „Wer hat Angst vor Büchern?“ von Sebastian Bähr am 12. Februar 2019 in neues Deutschland externer Link
  • Hausdurchsuchung beim Mezopotamien Verlag in Neuss im März 2018
    • Protestplakat MezopotamienVerlag März 2018„Solidaritätserklärung mit dem Mezopotamien Verlag“ am 12. März 2018 bei Civaka Azad externer Link ist die Dokumentation der Solidaritätserklärung von Verlagen und Buchhandlungen nach der Hausdurchsuchung beim Mezopotamien Verlag in Neuss. Darin heißt es unter anderem: „Wir erklären uns solidarisch mit den von der Durchsuchung betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Der Mezopotamien Verlag veröffentlicht in verschiedenen Sprachen Romane wie Biographien von Menschen aus der kurdischen Bewegung, Bücher zur kurdischen Geschichte und zur Verbreitung der kurdischen Sprache und v.a. auch zahlreiche Schriften zu Idee und Praxis des demokratischen Konföderalismus. Viel hat zu dieser Idee der seit 19 Jahren inhaftierte PKK-Vorsitzende Abdullah Öcalan beigetragen, dessen Schriften ebenfalls im Verlag erscheinen. Der demokratische Konföderalismus ist ein basisdemokratisches Gesellschaftsmodell, das zur Zeit in Nordsyrien aufgebaut wird. Dieses Projekt basiert auf der gleichberechtigten gemeinsamen Selbstverwaltung aller dort lebenden religiösen und ethnischen Gruppen sowie der Durchsetzung der Geschlechtergerechtigkeit. Es kann nicht zuletzt Modell für einen demokratischen Aufbau im gesamten Mittleren Osten sein. Wir können nicht erkennen, was sich daran gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten soll! Die Durchsuchung reiht sich ein in die in letzter Zeit immer massiver werdenden Repressionen gegen Vertreter*innen der kurdischen Bewegung in Deutschland: Verbote von Fahnen und Symbolen kurdischer Organisationen, immer mehr Demonstrationsverbote, Razzien – Maßnahmen, die ganz offensichtlich im Zusammenhang mit der engen politischen Verbundenheit zwischen Deutschland und dem NATO-Partner Türkei stehen. Verstehen wir es richtig, dass nach Meinung der Bundesregierung Völkerverständigung so zu funktionieren hat, dass üble politische Deals getätigt und Waffen an einen Staat geliefert werden, der einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg führt wie die Türkei im nordsyrischen Afrin? Wir fordern die Rückgabe der beschlagnahmten Materialien, damit der Mezopotamien Verlag und der Musikvertrieb Mir Multimedia weiterarbeiten können. Wir fordern die demokratischen Grundrechte der Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit auch für die kurdischen Menschen in Deutschland ein. Und wir fordern den sofortigen Stopp von Waffenlieferungen und dass die Bundesregierung sich endlich für das sofortige Ende der Angriffe auf Afrin einsetzt“.
    • „»Behörden haben den ganzen Verlag leergeräumt«“ am 14. März 2018 in der jungen welt externer Link ist ein Gespräch von Peter Schaber mit dem Übersetzer Reimar Heider über die Polizeistaats-Aktion gegen den Mezopotamien-Verlag, worin unter anderem festgehalten wird: „Großes Vorbild ist hier die Türkei. Kurdische Verlage haben sich im Exil in Europa angesiedelt – das geht ja auf die Verfolgungspolitik der Türkei Anfang der 1990er zurück. Es war eine Zeit, in der es völlig unmöglich war, dort irgend etwas auf Kurdisch herauszugeben. Kurdische Journalisten wurden damals nicht nur eingekerkert, sondern erschossen. Zu der Zeit verlagerte sich der Schwerpunkt kurdischer Publikationen ins Ausland. Und auch heute noch besteht die Notwendigkeit, Bücher und Musik im Exil herauszugeben. Die jetzige Praxis, legale Bücher in ihrer kompletten Auflage zu beschlagnahmen, ist total irre. Die Behörden haben ja den ganzen Verlag leergeräumt, das hat ja mehrere Tage gedauert. Es gab nie irgendwelche Strafverfahren wegen dieser Bücher. Insofern ist das nicht mehr als eine unglaubliche Schikane, die juristisch nicht zu rechtfertigen ist. Außerhalb der Türkei dürfte das einzigartig sein. Dazu kommt die Ironie des Vorgangs. Monatelang fährt die Bundesregierung Kampagnen wegen Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit in der Türkei, wenn es um bestimmte Journalisten geht. Und dann werden hier in Deutschland Verlage der kurdischen Opposition gegen Erdogan derartig schikaniert“.
    • „Die Angst vor dem geschriebenem Wort …“ am 09. März 2018 bei NAV-DEM externer Link ist die Presseerklärung des Verbandes  zu der Polizeirazzia beim  Buchverlag Mezopotamien in Neuss, worin es unter anderem heißt: „Seit gestern durchsuchen Polizeieinsatzkräfte aus Nordrhein-Westfahlen und Rheinland-Pfalz die Räumlichkeiten des Buchverlags Mezopotamien und des Musikunternehmens Mir Multimedia. Die Durchsuchungen werden auch heute fortgesetzt. Sieben LKW-Ladungen Bücher und andere Materialien wurden bisher beschlagnahmt. Der kurdische Dachverband NAV-DEM (Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland) verurteilt die Razzien und ruft zur Solidarität mit den betroffenen Einrichtungen auf. Ayten Kaplan, Ko-Vorsitzende des NAV-DEM, sieht mit den Razzien eine neue Stufe der Repression gegen die kurdische Bevölkerung in Deutschland erreicht. Sie erklärt: „Wir haben bereits zu dem Verbot des Newroz-Festes in Hannover erklärt, dass sich die Verbotspolitik der Bundesregierung nicht mehr bloß gegen politisch aktive Kurdinnen und Kurden richtet. Sie richtet sich mittlerweile gegen die kurdische Bevölkerung, ihre Kultur und Geschichte als Gesamtes. Dass nun tonnenweise kurdische Bücher und Musik-CDs durch deutsche Sicherheitsbehörden beschlagnahmt werden, beweist unsere Behauptung. Die Bundesregierung unterstützt mit ihrer Praxis aktiv eine Politik der Türkei, die auf die Auslöschung der kurdischen Identität abzielt. Doch wir lassen unsere Identität nicht verbieten. Und auch deshalb möchte ich an dieser Stelle nochmals klar machen, dass wir das diesjährige Newrozfest gemeinsam mit all unseren Freundinnen und Freunden eindrucksvoll begehen werden.“
    • „Erneuter Angriff auf die Presse- und Publikationsfreiheit! Es reicht!“ am 09. März 2018 beim Unrast-Verlag externer Link ist eine Solidaritätserklärung des Münsteraner Verlagskollektivs, worin unterstrichen wird: „Gestern und heute war der Mezopotamien Verlag in Neuss Ziel einer massiven Hausdurchsuchung. Mit der Beschlagnahme von mindestens 4 LKW-Ladungen Material, soll die Arbeit unserer Kolleg*innen nachhaltig behindert werden. Der Mezopotamien Verlag veröffentlicht in verschiedenen Sprachen Romane und Biografien von Menschen aus der kurdischen Bewegung, Bücher zur kurdischen Geschichte und zur Verbreitung der kurdischen Sprache sowie zahlreiche Schriften zu Idee und Praxis des Demokratischen Konföderalismus. Viel hat zu dieser Idee der seit 19 Jahren inhaftierte Vordenker der kurdischen Freiheitsbewegung Abdullah Öcalan beigetragen, dessen Schriften ebenfalls im Verlag erscheinen. Daraus konstruiert das Bundesinnenministerium der Verlag sei »dringend verdächtig, sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung gem. Art. 9 Abs. 2 GG zu richten: (seine) gesamte Geschäftstätigkeit unterstützt mit der PKK eine Organisation, die sich ihrerseits gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet«. Es ist absolut absurd: Gerade das gleichberechtigte friedliche Zusammenleben der Völker ist eines der Hauptziele der Idee des Demokratischen Konföderalismus, die von Öcalan seit Mitte der 1990er Jahre entwickelt wird. Der Unrast Verlag empfiehlt dem Bundesinnenministerium die Lektüre der beiden Bände »Gilgameschs Erben« von Abdullah Öcalan, die im Mai 2018 in einer überarbeiteten deutschen Übersetzung bei uns erscheinen werden“.

Siehe auch im LabourNet Germany zum Thema:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=155908
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