Das Hamburger Oberlandesgericht hat am 6. Februar 2019 Musa Aşoğlu zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt

Verirteilt zu fast 7 Jahren vom Oberlandsgericht Hamburg -M. Asoglu im Februar 2019Gegen den in der Türkei geborenen Mann mit niederländischer Staatsangehörigkeit läuft seit Januar 2018 ein Verfahren vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Angeklagt ist Aşoğlu nach Paragraf 129b Strafgesetzbuch wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation. Ihm wird eine führende Rolle in der »Revolutionären Volksbefreiungspartei/Front« (DHKP/C) vorgeworfen. Die Kommunisten leisten Stadtteilarbeit in den Armenvierteln türkischer Großstädte und übernehmen auch immer wieder Verantwortung für bewaffnete Aktionen. Vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP/C war Aşoğlu bereits im Jahr 2007 durch ein belgisches Gericht frei gesprochen worden. Für die Hamburger Boulevardmedien war er schon vor der Urteilsverkündung schuldig. »Was wird jetzt aus dem Terrorfürsten?«, titelte die »Hamburger Morgenpost« im Dezember 2016, als Aşoğlu in der Hansestadt verhaftet worden war. Damit übernahm die Zeitung die Diktion des türkischen Innenministeriums und der türkischen Justiz, die ein Kopfgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro auf Aşoğlu ausgesetzt hatten…“ – aus dem Beitrag „Gerichtsprozess nach türkischem Geschmack“ von Peter Nowak bereits am 16. Dezember 2018 in neues deutschland externer Link in einer zusammenfassenden Bewertung dieses Schauprozesses. Zum Prozess gegen Musa Aşoğlu ein Beitrag zum Verlauf und eine Erinnerung an die Bedeutung zum Prozessauftakt:

  • „Bundesanwaltschaft fordert 7 Jahre und 6 Monate für Musa Aşoğlu“ am 01. Februar 2019 im Political Prisoners.net externer Link zum Prozessverlauf unter anderem  (vor der Urteilsverkündigung, die der Forderung der Staatsanwaltschaft faktisch nachkam): „1.Von der Bundesanwaltschaft wird ihm Aktivitäten wie die Organisierung von Grup Yorum Konzerten, Kundgebungen, Schulungen und Demonstrationen, Gründung von Vereinen vorgeworfen. Damit werden alle diese politischen Tätigkeiten einer politisch-militärischen Organisation wie der „DHKP-C“ zugeordnet. Alle Aktivitäten einem bewaffneten Zusammenhang zuzuordnen, ist nichts Neues in der Widerstandsbekämpfung. 2. Die Anklageschrift gegen Musa basiert überwiegend auf den Kronzeugen Alaatin Ateş Denunziationen. Ateş ist Doppelagent des BND und des türkischen Geheimdienstes MIT und trat schon in mehren Verfahren und belastete viele Genoss*innen schwer. 3.Im Selbstleseverfahren sollen digitale Dateien von den Verfahrensbeteiligten außerhalb der Gerichtsverhandlung gelesen werden, ohne das sie als Ganzes im Verfahren behandelt werden. Das sind überwiegend Datenträger vom BKA sowie von deutschen und türkischen Geheimdiensten in deutscher Sprache, die teilweise fehlerhaft übersetzt worden sind bzw. gefälscht worden. Alle diese Dokumente müssen von den Gerichtsdolmetscher*innen den Gefangenen in ihren Zellen übersetzt werden. Es hat sich in den Verfahren gezeigt, das die Dolmetscher*innen nicht immer richtig übersetzen…“
  • „Chance für Solidarität“ am 27. Februar 2018 von Peter Nowak in seinem Blog externer Link zur Kontinuität solcher Anklagen: „… Doch oft wird vergessen, dass ein Großteil der politischen Gefangenen in Deutschland heute migrantische Linke aus der Türkei und Kurdistan sind. Gegen sie wird mit dem Paragraphen 129b ermittelt, der die »Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland« unter Strafe stellt. 2008 wurde das erste Mal mit diesen Paragraphen linker Widerstand im Ausland vor deutschen Gerichten abgeurteilt. Fünf vermeintliche Mitglieder der türkischen kommunistischen DHKP-C wurden vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht angeklagt und verurteilt – ein Pilotverfahren. 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK nach dem Paragraphen 129b angeklagt werden können. Davon wird seitdem reichlich Gebrauch gemacht. Die Aktivitäten der kurdischen Bewegung, die ihre bisherigen traditionsmarxistisch-leninistischen Positionen in den letzten 20 Jahren einer gründlichen Revision unterzog, sich dem Demokratischen Konföderalismus zuwandte und den Kämpfen der Frauen einen großen Stellenwert zuschreibt, werden von der deutschen Justiz mit dem Terrorismusvorwurf belegt…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=144000
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