Stoppt das neue Polizeigesetz in Sachsen!

Dossier

Stoppt das neue Polizeigesetz in Sachsen! „… Der Gesetzesentwurf zeigt eine klare Linie: Mehr Überwachung in allen Bereichen des Privatlebens. Mehr Möglichkeiten für die Polizei, die Privatsphäre anzugreifen. Mehr Möglichkeiten für die Regierung, jede Art von Opposition zu unterdrücken. Und das alles noch vor den Landtagswahl 2019, die die AFD eventuell als eine der größten Kräfte im Landtag hervorbringen wird! Mehr Kameras mit Gesichtserkennung: Eine der Sachen, die besonders ins Auge fiel, war die Idee, mehr Kameras mit automatischer Gesichtserkennung an öffentliche Orte zu installieren. (…) Stell dir vor, dass ständig eine Person hinter dir hergeht und alles kontrolliert was du tust. Stalking richtig? Es ist rechtswidrig wenn Menschen das gegenüber anderen Menschen tun, aber es scheint in Ordnung zu sein, wenn der Staat es permanent tut...“ Dokumentation eines Flyers zur anstehenden Änderung des sächsischen Polizeigesetztes von und bei AND Anarchistisches Netzwerk Dresden externer Link vom 31.03.2018. Siehe dazu und zum Widerstand:

  • Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs: Teile des SächsPVDG müssen zum 30.06.2026 nachgebessert werden, da verfassungswidrig New
    Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat durch Urteil am 25. Januar 2024 entschieden, dass verschiedene Vorschriften des seit dem 1. Januar 2020 geltenden Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358) mit der Verfassung des Freistaates Sachsen nicht vereinbar sind. Der Normenkontrollantrag von 35 Mitgliedern des 6. Sächsischen Landtages, die den damaligen Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angehörten, hat teilweise Erfolg.     
    Der Verfassungsgerichtshof hat die beanstandeten Normen nicht für nichtig, sondern für mit der Verfassung des Freistaates Sachsen unvereinbar erklärt. Diese gelten damit – befristet bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber mit bestimmten Maßgaben des Verfassungsgerichtshofes – fort. Die in diesen Vorschriften eingeräumten Befugnisse verstoßen in ihrem Kerngehalt nicht gegen verfassungsrechtliche Vorgaben, nur deren konkrete Ausgestaltung bedarf in Teilen einer Nachbesserung. Hierfür wurde dem Sächsischen Landtag eine Frist bis zum 30. Juni 2026 gesetzt…“ Pressemitteilung vom 25.01.2024 beim Verfassungsgerichtshof Sachsen externer Link („Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen teilweise verfassungswidrig“)
  • Am Donnerstag, 25.1.24 fällt das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs: Kundgebung „Es bleibt dabei: Nein zum autoritären sächsischen Polizeigesetz“
    Am 25. Januar verkündet der Sächsische Verfassungsgerichtshof nach viereinhalb Jahren das Urteil zur abstrakten Normenkontrolle externer Link des sächsischen Polizeigesetzes. Entscheidenden Einwänden der Kläger*innen – die Linksfraktion und die grüne Fraktion im Landtag – wird das Gericht wohl folgen und die Regierung zu einer Überarbeitung verdonnern. Das aktuell geltende Polizeigesetz, noch von der damaligen CDU/ SPD-Regierung verabschiedet, ist mit umfangreichen Befugniserweiterungen für die Polizei ausgestattet worden. Diese Erweiterungen bedeuten zum Teil massive Eingriffe in die Grundrechte aller Menschen in Sachsen und ein weiterer Ausbau des autoritären Staates. Wir wollen am Donnerstag um 13 Uhr parallel zur Urteilsverkündung vor dem Gericht gegen das Polizeigesetz demonstrieren. Auch weil die aktuelle schwarz-grün-rote Regierung mit dem Entwurf eines neuen Versammlungsgesetzes in Sachsen bereits die nächste Beschneidung von Grundrechten und Befugniserweiterung für die Polizei plant. Kommt vorbei!Aufruf vom 22. Januar 2024 bei linxxnet externer Link zur Kundgebung zur Urteilsverkündung am Donnerstag, 25. Januar 2024, 13:00 Simsonplatz, Leipzig – siehe auch #le2501
  • Interview mit „Kooperation gegen Polizeigewalt“ zu Polizeigesetzen und polizeilichem Fehlverhalten: Tatsächliches Ausmaß von Polizeigewalt bleibt im Verborgenen 
    „Aus den Protesten gegen die Novellierung des sächsischen Polizeigesetzes entstand die „Kooperation gegen Polizeigewalt“ externer Link. Sie trägt als „Einzelfälle“ verbrämte Vorfälle von Polizeigewalt zusammen und untersucht die strukturelle Ebene des Problems. Menschen, die Polizeigewalt erlebt haben, soll Gehör verschafft und Unterstützung gegeben werden.“ Im Gespräch mit Constanze Kurz bei Netzpolitik am 8. Februar 2021 stellt die Kooperation ihre Arbeit vor externer Link: „… Polizeigewalt gehört zum Alltag vieler Menschen dazu, nicht nur hier in Deutschland, sondern auf der ganzen Welt. Einige Vorfälle im letzten Jahr, wie beispielsweise der Mord durch Polizisten an George Floyd in den USA oder die Aufstände gegen die brutal agierende Spezialeinheit SARS in Nigeria, haben dies noch einmal stark verdeutlicht. Es handelt sich folglich um ein globales Problem, mit verschiedenen Facetten in unterschiedlichen Ländern. Jedoch handelt es sich bei diesen um bekanntgewordene Fälle. Die tatsächliche Anzahl und Qualität von Polizeigewalt bleibt zumeist im Verborgenen. Für uns ist Gewalt durch Polizist*innen ein systematisches Problem, welches bisher noch zu wenig thematisiert und skandalisiert wurde. (…) Wir beziehen uns bei unserer Arbeit besonders auf Polizeigewalt in Deutschland. Über das tatsächliche Ausmaß der Gewalt durch Beamt*innen in Deutschland kann bisweilen wenig empirisch und objektiv festgestellt werden, da die Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium keine empirische Untersuchung der Polizeiarbeit erlauben. Somit gibt es wenige aktuelle Daten, beispielsweise über Anzahl und Ausformung von Polizeigewalt. Für uns ist es wichtig, natürlich nur in einem kleinen Rahmen, da anzusetzen und Gewalt durch Polizist*innen zu protokollieren, um Daten zu erfassen, welche wir anschließend empirisch auswerten, um endlich Licht ins Dunkel zu bringen und damit eventuelle Veränderungsprozesse anstoßen zu können. Was jedoch klar festgestellt wurde, ist, dass zum Beispiel rassistische Polizeikontrollen Alltag für viele Menschen sind. Polizeigewalt bringt, laut einer Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, einige spezifische Aspekte mit, die sie für Betroffene sehr belastend macht. Dazu gehört die scheinbare Legitimation durch das sogenannte Gewaltmonopol des Staates. Gewalt durch Polizeibeamte wird durch die Mehrheit der Bevölkerung nicht in Frage gestellt und als gerechtfertigt erlebt – auch wenn sie das nicht ist. Das schränkt die Bereitschaft von Zeug*innen, sich einzumischen und zu helfen, stark ein. Doch nicht nur in dem Moment, in welchem Polizeigewalt selbst geschieht, sondern auch danach können Betroffene kaum Hilfe erwarten. Weder von den Ermittlungsbehörden, die ihnen die Gewalt angetan haben, noch von einer Staatsanwaltschaft, die im nächsten Fall wieder auf gute Zusammenarbeit mit der Polizei angewiesen ist. So entsteht ein Gefühl tatsächlicher Hilflosigkeit, welches für Menschen, die Polizeigewalt erleben, weitreichende Folgen im alltäglichen Leben haben kann: psychische Störungen, körperliche Verletzungen, Jobverlust oder Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Polizeigewalt ist also ein sehr großes Problem. (…) Mit unserer Crowdfunding-Kampagne haben wir Geld gesammelt, um die Miete für unser Büro in Dresden für ein Jahr zu finanzieren. Darüber hinaus dient ein Teil dazu, die Kosten für Informationsmaterialien und Server zu decken. Unser Büro wird eine Anlaufstelle für Personen sein, die Polizeigewalt (mit)erlebt haben. Es ist ruhig, geschützt und bietet einen Raum, offen über Erfahrungen zu reden und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Im Anschluss können wir, je nach Wunsch der Betroffenen, mit medialer Aufmerksamkeit, psychologischer oder anwaltlicher Unterstützung weiterhelfen…“
  • [Verfassungsbeschwerde gegen SächsPVDG] Ausufernde Überwachung, Gesichtserkennung und Handgranaten für die Polizei 
    „Im Dezember 2020 haben wir Verfassungsbeschwerde gegen das novellierte Sächsische Polizeigesetz (SächsPVDG) erhoben. Gemeinsam mit Journalist*innen, Rechtsanwält*innen, einem Fußballfan und einer Sozialarbeiterin klagen wir gegen schärfere Überwachungsinstrumente. (…) Konkret wenden wir uns gegen längerfristige Observationen durch Polizeibeamte, den Einsatz verdeckter Ermittler*innen und von Vertrauenspersonen, Abhör- und Ortungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung sowie Datenerhebungen mit Bezug zu Telekommunikation und Internetnutzung. Das neue Sächsische Polizeigesetz erlaubt es der Polizei langfristig Menschen zu observieren, sie außerhalb der Wohnung abzuhören und zu orten (§ 63) oder sogar zur polizeilichen Beobachtung auszuschreiben (§ 60 Abs. 2). Ausreichend dafür ist bereits der Verdacht, dass eine Person in Zukunft irgendwann einmal eine „zumindest ihrer Art nach konkretisierte Straftat von erheblicher Bedeutung“ begeht. Als Straftat von erheblicher Bedeutung kommt nach dem Gesetz prinzipiell jede Straftat in Betracht, die organisiert begangen wird und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören – sogar Bagatelldelikte wie Beleidigungen. Auch die Überwachung von Telekommunikationsverkehr und Internetnutzung (§ 66) ermöglicht das neue Polizeigesetz, wobei hier an Straftatbestände angeknüpft wird, die ihrerseits bereits weit im Vorfeld einer Straftat liegen. Bei einer solchen Vorverlagerung von Eingriffsbefugnissen in das „Vorfeld des Vorfelds“ kann es ausreichen, dass eine Person Kontakte zu Straftäter*innen hat, um in den Fokus der Polizei zu geraten. Zusätzlich darf die sächsische Polizei nun auch Vertrauenspersonen einsetzen (§ 64), um Menschen auszuspähen. Angesichts der vielfältigen Probleme beim Einsatz von V-Personen, drastisch offenbart durch den NSU, sind gesetzliche Schutzvorkehrungen nötig – die das Gesetz aber gerade nicht enthält. Das verletzt das Rechtsstaatsprinzip. (…) Ein deutschlandweites Novum stellt die Befugnis zur intelligenten Videoüberwachung (§ 59) dar. Die Polizei darf danach nicht nur Videoaufzeichnungen anfertigen, sondern diese auch automatisiert mit polizeilichen Daten abgleichen. Dies schließt laut der Gesetzesbegründung den Abgleich von besonders sensiblen biometrischen Daten (Gesichtserkennung) ein. Dadurch wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, weil die Maßnahme ohne konkreten Anlass zulässig ist. Die intelligente Videoüberwachung erstreckt sich auf das gesamte Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern (§ 59 Abs. 1 Satz 1). Das umfasst etwa die Hälfte der Fläche des Freistaats. Eine Überprüfung der Anordnung sieht das Gesetz erst nach sechs Monaten vor (§ 59 Abs. 3 Satz 2). (…) Schließlich richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz von Kriegswaffen wie Handgranaten durch die Polizei (§ 40 Abs. 4). Das verletzt nicht nur die verfassungsrechtlich gebotene Trennung von Militär und Polizei, sondern auch die Menschenwürde. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Staat nicht zwischen den Leben Unschuldiger abwägen. Das macht er jedoch, wenn er beim Einsatz von Handgranaten den Tod Unschuldiger in Kauf nimmt…“ Beitrag von Janina Zillekens von der Gesellschaft für Freiheitsrechte vom 28. Dezember 2020 externer Link mit Spendenaufruf, siehe dazu:

    • Beschwerde gegen Überwachung: Dem Bundesverfassungsgericht liegt eine Klage gegen das sächsische Polizeigesetz vor 
      Das seit Anfang des vergangenen Jahres geltende sächsische Polizei­gesetz räumt der Polizei weitgehende Befugnisse ein. Mehrere Personen haben deshalb kürzlich Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. (…)Die Verfassungsbeschwerde hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) koordiniert. Sie richtet sich gegen verdeckte polizeiliche Maßnahmen, die 2019 zulässig wurden: längerfristige Observation, Überwachung von Telekommunikation und Internetnutzung, der Einsatz von V-Personen und verdeckten Ermittlern durch die Polizei sowie Abhör- und Ortungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung. Zudem erlaubt Sachsen als einziges Bundesland die sogenannte intelligente Videoüberwachung im Grenzbereich, bei der auch Gesichtserkennung angewandt werden darf. Das soll der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität dienen. Der Bereich, der so überwacht werden darf, umfasst fast 50 Prozent der Fläche Sachsens. Bereits als die damalige Landesregierung aus CDU und SPD das Gesetz plante und verabschiedete, gab es heftige Kritik (Handgranaten für die sächsische Polizei externer Link). Ein Bündnis von 40 Organisationen protestierte gegen die Novellierung. Die Fraktionen der beiden Oppositionsparteien Bündnis 90/ Die Grünen und »Die Linke« stellten einen Antrag auf Normenkontrolle vor dem sächsischen Verfassungsgericht. Für die Verhandlung gibt es allerdings noch keinen Termin. Die Grünen gehören seit 2019 zur Regierungskoalition, halten aber an der Klage fest. Die GFF kritisiert unter anderem, wann bestimmte Maßnahmen ergriffen werden dürfen. Beispielsweise kann die Polizei die Telekommunikation von Personen überwachen, wenn Tatsachen »die Annahme rechtfertigen, dass sie in absehbarer Zeit eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Straftat von erheblicher Bedeutung begehen« werden. »Für viele Maßnahmen reichen letztlich Verdachtsmomente, dass irgendwann in Zukunft mal eine Straftat begangen werden könnte«, sagt der Jurist David Werdermann im Gespräch mit der Jungle World. Er arbeitet bei der GFF und koordiniert das Beschwerdeverfahren. »Dadurch, dass die Polizei weit im Vorfeld einer konkreten Straftat tätig werden darf, muss sie fast zwangsläufig ihre Entscheidung auf das soziale Umfeld oder die ideologische Neigung der betroffenen Person stützen«, sagt er. (…) Das sächsische Staatsministerium des Innern verweist auf Anfrage der Jungle World auf »umfassende Transparenz- und Kontrollmechanismen«, die im neuen Polizeigesetz enthalten seien. Werdermann von der GFF fordert hingegen eine regelmäßige Kontrolle des polizeilichen Maßnahmenkatalogs. »Nach einem Terroranschlag wird immer Symbolpolitik betrieben und die Befugnisse der Polizei werden erweitert«, sagt er. »Aus grundrechtlicher Sicht wäre es wünschenswert, alle paar Jahre zu prüfen, ob man die Regelungen wirklich braucht.«Artikel von Marie Gogoll vom 21.01.2021 bei der Jungle World externer Link
  • Direkt vom Landtag zum Gericht: Grüne und LINKE planen Verfassungsklage gegen sächsisches Polizeigesetz (Trotzdem Demo am 8.4.19 in Dresden) 
    „… Es steht freilich zu erwarten, dass die Koalition dem »Geist der Freiheit« nicht nachgibt. Zu lange haben beide Parteien um das Gesetz gerungen, das vor allem die CDU als Prestigeprojekt betrachtet und unbedingt vor der Wahl am 1. September beschlossen sehen möchte. Der Zeitplan ist bereits arg angespannt, nachdem man sich unlängst noch einmal zu Nachbesserungen durchgerungen hat: Die SPD gab nach einer Intervention von Polizeigewerkschaftern beim Thema Bodycams nach, die CDU willigte ein, eine Beschwerdestelle vom für die Polizei zuständigen Innenministerium in die Staatskanzlei zu verlagern. So richtig zufrieden ist keine der beiden Seiten mit dem Gesetz. Die SPD konnte die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte nicht durchsetzen, die CDU die sogenannte Quellen-TKÜ. Das, was man sich gegenseitig abgerungen hat, soll nun aber am kommenden Mittwoch in trockene Tücher gebracht werden. Die Opposition warnt freilich eindringlich davor. (…) Beide Fraktionen halten es in wesentlichen Punkten für verfassungswidrig, zum Beispiel bei Videoüberwachung und automatisierter Gesichtserkennung. In diesem Punkt werden die Bedenken der Opposition auch vom obersten Datenschützer Sachsens, Andreas Schurig, geteilt. In einem Schreiben an die Vorsitzenden von Innen- und Rechtsausschuss kritisierte er die geplante Kennzeichenerfassung. Sachsen plant diese in einem 30 Kilometer breiten Streifen entlang der Grenze zu Polen und Tschechien. Schurig verweist auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter anderem zum neuen Polizeigesetz in Bayern und merkt an, die sächsischen Regelungen entsprächen nicht den Vorgaben des Gerichts…“ Artikel von Hendrik Lasch vom 03.04.2019 beim ND online externer Link
  • Kein Polizeigesetz! externer Link Teil der Proteste von „Polizeigesetz stoppen!“ in Sachsen
  • Demo am 8.4.19 in Dresden: Polizeigesetz stoppen! Grundrechte verteidigen! Raus auf die Straße gegen Sicherheits- und Rechtspopulismus! 
    Sachsen 2019, und die Serie rechter Skandale in diesem Bundesland bricht nicht ab. Damit sind nicht nur die allwöchentlichen Pegida-Demonstrationen, die Hetzjagden in Chemnitz oder die Selbstenttarnung des NSU im Jahr 2011,  sondern auch die Verstrickung der sächsischen Behörden in all diese Fälle gemeint. Ob Kontakte von sächsischen Polizisten:innen zur Terrorgruppe Freital, Beamt:innen mit Nazisymbolen, wie während einer antifaschistischen Demonstration in Wurzen im September 2017, oder Polizisten:innen die offen Ihre Sympathie für Pegida auf deren Demonstrationen zeigen: Der sächsische Polizeiapparat hat ein großes rechtes Problem und das stinkt  vom Kopfe her. So spricht Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar bei allen diesen Vorfällen der letzten Jahre immer noch von Einzelfällen und lässt keinerlei Kritik an seinen Strukturen zu. (…) Im Angesicht dieser offensichtlichen Parteinahme des sächsischen Polizeiapparates wird im September 2019 der neue Sächsische Landtag gewählt. Noch vor dieser Wahl wird von Seiten der Landesregierung, also von CDU und SPD versucht mit allen Mitteln, ein neues Polizeigesetz zu verabschieden. Ein regides Gesetz, welches der #Pegizei mehr Handhabe gegen ihre politischen Gegner:innen gibt. Im schlimmsten Fall wird es unter einer völkisch-konservativen Koalition aus CDU und AfD zur Anwendung kommen. Ein ähnlicher Kurs ist in der gesamten Bundesrepublik Deutschland festzustellen (…) Auch in Sachsen soll das neue Polizeigesetz als Vorzeige- und Prestigeprojekt der sächsischen Staatsregierung herhalten. Es soll nicht nur die Handlungsfähigkeit der Regierung demonstrieren sondern auch dem irrationalen Ruf nach vermeintlich mehr Sicherheit von AfD und Pegida nachgeben. Es beinhaltet viele Verschärfungen, welche direkt in die Bürger:innenrechte von allen im Freistaat lebenden Personen eingreifen. Wir werten dies nicht zuletzt als billigen Stimmenfangversuch der CDU, die Angst hat ihre Wähler noch weiter nach Rechts zu verlieren. (…) Als Begründung für das Gesetz wird die anhaltende Gefahr durch Terrorismus und Schwerkriminalität vorgeschoben. Jedoch steht dies im klaren Widerspruch zu einer seit über 20 Jahren rückläufigen Kriminalitätsstatistik, sowohl in der gesamten BRD als auch in Sachsen. Dabei sind CDU und SPD bereit, bis an die Grenzen der Verfassungsmäßigkeit und zum Teil auch darüber hinaus zu gehen. Darüber hinaus sollen die Befugnisse zur präventiven Überwachung der Telekommunikation ausgeweitet und die Videoüberwachung ganzer Innenstädte ermöglicht werden. (…) Zusätzlich wird im Polizeigesetz der Gefahrenbegriff aufgeweicht und die Eingriffsvoraussetzungen massiv gesenkt. Die Grenzen zwischen Polizei und Geheimdienst verschwimmen zusehends. (…) Pegida und AfD Wähler*innen sind nicht die Einzigen in diesem Land und doch scheint es als würden die Politiker*innen von CDU und SPD nur diese Stimmen hören. Deshalb rufen wir alle Menschen auf, am 8.04.2019 mit uns gemeinsam in Dresden auf die  Straße zu gehen und der Staatsregierung zu zeigen, wie viele Menschen nicht mit einer Politik zunehmender Überwachung und Verdächtigung einverstanden sind. Zusammen fordern wir den Sächsischen Landtag auf, das Polizeigesetz nicht zu verabschieden…“ Aus dem Aufruf beim Bündnis PegizeigesetzStoppen externer Link zur Demo am 8. April 2019, 18 Uhr, Albertplatz – #noPolg #polizeigesetzstoppen #pegizeigesetzstoppen #dd0804
  • Wieviel Überwachungsstaat steckt im neuen Polizeigesetz? 
    Sachsen bekommt ein neues Polizeigesetz. Ein brisantes Vorhaben. Die Rechte der Ordnungshüter werden ausgeweitet. Wie gläsern werden wir und wie stark schränkt uns das ein? Exakt hakt nach.“ Video des Beitrags im MDR-Nachrichtenmagazin Exakt am 27.03.19 externer Link
  • Polizeigesetz Sachsen: Digitalcourage kritisiert Beschränkung der Anhörung und Bodycams 
    Die Grundrechtsorganisation Digitalcourage legt zur Neustrukturierung des Sächsischen Polizeirechts folgende Stellungnahme externer Link vor und kritisiert darüber hinaus, dass die Sachverständigenanhörung am 13. März 2019 im Sächsischen Landtag auf Body-Cams (§ 57) beschränkt wurde, obwohl zahlreiche unbeantwortete Kritikpunkte, grundrechtliche Bedenken und Fragen zur Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der Neustrukturierung vorliegen. (…) Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der geplanten Neustrukturierung und aufgrund der nicht nachvollziehbaren Beschränkung der Sachverständigenanhörung am 13. März 2019 muss sich diese Stellungnahme im Weiteren auf den Einsatz sogenannter Body-Cams nach § 57 SächsPVDG-ÄA beschränken.“ Pressemitteilung vom 12.3.2019 externer Link, siehe weitere Informationen von und bei Digitalcourage:

  • Aktionswoche gegen das Polizeigesetz vom 11.3. – 16.3.2019 
    Vom 11. bis 16. März 2019 ruft das Bündnis „Polizeigesetz stoppen!“ gemeinsam mit Sachsens Demokratie zu einer Aktionswoche gegen das Polizeigesetz auf. Das Bündnis „Polizeigesetz stoppen!“ hat in Zusammenarbeit mit Sachsens Demokratie in den vergangenen Monaten mehrfach auf die Gefahren und Probleme im neuen Polizeigesetz und den damit verbundenen Eingriffen in die Grundrechte aufmerksam gemacht. Mit zahlreichen Veranstaltungen, Podiumsdiskussionen,  Informationsmaterial, einer Aktionswoche mit Straßentheater im November 2018 und mehreren Demonstrationen mit tausenden Protestierenden haben die Aktivist:innen gemeinsam mit den Bürger:innen des Freistaates Sachsens immer wieder einen Raum geschaffen, um sich inhaltlich mit der Bedeutung unserer Grundrechte und den geplanten Verschärfungen auseinanderzusetzen. Da die Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes in Sachsen nun nicht wie geplant im März stattfindet, nimmt das Bündnis dies als Anlass, um noch einmal mit aller Deutlichkeit seinen Protest gegen das Vorhaben der Staatsregierung auszudrücken. Im Rahmen der Aktionswoche finden deshalb folgende Veranstaltungen statt…“ Aufruf und Termine beim Bündnis Sachsens Demokratie – Polizeigesetz Stoppen! externer Link
  • Warteschleife dank »Bodycam« – Sächsische Opposition setzt nach Änderungen am Polizeigesetz zusätzliche Anhörung durch 
    „An Urteilen von Experten zum neuen sächsischen Polizeigesetz herrscht alles andere als Mangel. Fast ein Dutzend Fachleute wurden Anfang November vom Innenausschuss des Landtages gehört: Polizisten und Gewerkschafter, eine Vertreterin von Pro Asyl, ein ehemaliger Innensenator. Von den Ausführungen konnten sich sowohl die Autoren des Gesetzentwurfs wie dessen Kritiker bestätigt fühlen. Ein Experte meinte, Gefahren für Freiheitsrechte lauerten »hinter jeder Ecke«; Praktiker klagten, das Gesetz bleibe »weit hinter den Anforderungen zurück«. Nun allerdings müssen noch einmal Fachleute zu dem Gesetzentwurf gehört werden, an dem CDU und SPD seit Monaten feilen und den die Koalition eigentlich im nächsten Monat im Landtag beschließen wollte. Dieser Zeitplan ist hinfällig. Der Grund dafür findet sich in einem 26 Seiten umfassenden Papier, das die Regierungsfraktionen kurz vor den finalen Beratungen in den Ausschüssen vorlegten. Darin sind zwei Neuerungen festgehalten, zu denen sich die Fachleute im November noch nicht äußern konnten, weil sich CDU und SPD zu dem Zeitpunkt noch nicht darauf geeinigt hatten. So genannte »Bodycams«, die Polizisten am Körper tragen und zur Aufzeichnung von Einsätzen nutzen können, sollen nun doch flächendeckend und nicht nur im Rahmen eines bereits in Leipzig laufenden Probelaufs eingesetzt werden. Und eine Beschwerdestelle der Polizei, die bisher im Innenministerium angesiedelt war, soll in die Staatskanzlei verlegt werden…“ Beitrag von Hendrik Lasch bei neues Deutschland vom 17. Februar 2019 externer Link
  • Sächsisches Polizeigesetz: Autoritärer Kompromiss – beflügelt die Mobilisierung für die Demo „Grundrechte verteidigen! Polizeigesetz Sachsen stoppen!“ am Samstag, 26. Januar in Dresden 
    Sächsische CDU und SPD einigen sich auf Polizeigesetz – trotz starker Kritik an Einschränkung von Bürgerrechten Die Regierungskoalition aus CDU und SPD in Sachsen hat einen Kompromiss zum neuen Polizeigesetz verkündet. Das Gesetz soll im März vom Landtag verabschiedet werden, wie am Dienstag nach einer Sitzung des Koalitionsausschusses beschlossen wurde. Wesentliche Differenzen bezüglich der Ausarbeitung des Gesetzes bleiben jedoch noch bestehen – sowohl zwischen SPD und CDU als auch innerhalb der Sozialdemokraten. Abstriche bei ihren Forderungen mussten vorerst beide Parteien machen. Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Kontrolle verschlüsselter Nachrichten und bei der Online-Durchsuchung von Computern Verdächtiger konnte sich die CDU nicht vollends durchsetzen. Die Bodycams für Polizisten sollen im Stadium eines Modellversuches bleiben. Die SPD wiederum scheiterte beim Polizeigesetz mit ihrer Forderung, eine Kennzeichnungspflicht für Beamte einzuführen. Kritiker bemängeln insgesamt eine starke Verschärfung der Sicherheitsgesetze und befürchten Eingriffe in Bürgerrechte. (…) Die sächsische Sektion des Deutschen Journalistenverbands (DJV) bemängelte Gefahren für Medienschaffende. Der Berufsverband sehe in dem Polizeigesetz »eine Einschränkung des journalistischen Zeugnisverweigerungsrechtes«, heißt es in einer jüngst veröffentlichten Stellungnahme. Der DJV gehe davon aus, dass die geplante Sammlung von personenbezogenen Daten unzulässig sei, wenn es Anhaltspunkte gebe, dass in ein durch Berufsgeheimnisse geschütztes Vertrauensverhältnis eingegriffen wird. In der Zivilgesellschaft ist der Unmut über das geplante Polizeigesetz ebenso groß. Das Bündnis »PolizeigesetzStoppen« ruft für Samstag zu einer Demonstration in Dresden auf. 13 Uhr soll sich am Wiener Platz versammelt werden, danach will man unter dem Motto »Grundrechte verteidigen« durch die Innenstadt laufen. Laut den Veranstaltern haben sich über 40 Organisationen dem Bündnis angeschlossen…“ Artikel von Sebastian Bähr vom 24.01.2019 beim ND online externer Link, siehe dazu auch die aktuelle PM von Digitalcourage externer Link

  • Sachsen braucht nicht mehr Überwachung und Polizeibefugnisse, sondern Sicherheit, soziale Gerechtigkeit und mehr Rechte für Bürgerinnen und Bürger! – alternative Anhörung am 19.1. und Demo am 26.1. – 
    Die Grundrechteorganisation Digitalcourage begrüßt die Entscheidung, dass das umstrittene neue Polizeirecht für Sachsen voraussichtlich erst ab März 2019 im Landtag beraten und abgestimmt wird. Nach Ansicht von Digitalcourage müssen in Folge der massiven Kritik am Entwurf die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der geplanten Änderungen grundlegend neu geprüft werden. Auf erhebliche Gefahren und Mängel des Entwurfs weisen unter anderem Amnesty International, der Deutsche Journalisten-Verband, Digitalcourage, die Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht, die JuSos, die Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie, sowie die Oppositionsparteien hin. Die eingereichten Stellungnahmen benennen zahlreiche konkrete verfassungsrechtliche Bedenken, Gefahren für Grundrechte, ungenügende Begründungen der geplanten Änderungen sowie vage Formulierungen für polizeiliche Überwachung und Eingriffe. Digitalcourage kritisiert den Kurs der Repressions- und Überwachungspolitik, den die Regierungskoalition aus CDU und SPD mit der geplanten Reform verfolgt. Digitalcourage fordert angesichts der massiven Kritik am neuen Polizeirecht und den schwerwiegenden Grundrechtseingriffen: Die Verschärfung des Polizeirechts von Sachsen ist abzubrechen. Für die Ziele der Reform müssen mildere Lösungen, auch in der Sozialpolitik, systematisch gesucht und geprüft werden. Die Prüfungen und Begründungen für eine Reform des Polizeirechts müssen transparent, faktenbasiert und für die Bevölkerung nachvollziehbar und überprüfbar erfolgen. Alle kritischen Stellungnahmen müssen Punkt für Punkt ausführlich, schriftlich und öffentlich beantwortet werden. Zur Evaluierung des Überwachungsdrucks gegen die Bevölkerung muss eine Überwachungsgesamtrechnung für den Freistaat Sachsen erstellt werden…“ Pressemitteilung vom 17.1.2019 externer Link, siehe dazu:

    • Filmrundgang zum neuen Polizeigesetz am 18. Januar 2019 17:00
      Was haben die Änderungen am neuen Polizeigesetz mit G20, mit der Waffenverbotszone auf der Leipziger Eisenbahnstraße und mit der Realität politisch aktiver Menschen zu tun? Warum könnte sich ab dem 1. Februar alles verändern? Und wie sah der Protest gegen das Gesetz bis jetzt eigentlich aus? Diese Fragen wollen wir uns gemeinsam auf einem offenen Filmrundgang durch die Leipziger Innenstadt am 18. Januar stellen. In drei Stationen werden wir inhaltliche Probleme des Gesetzes und vergangene Aktionen aus dem Bündnis thematisieren und Vergleiche ziehen zu anderen Aspekten, die es mit sich bringt, wenn Staat und Polizei zunehmend autoritärer werden…“ Einladung bei der Aktionsseite gegen das Polizeigesetz externer Link
    • 19. Januar: Offene Anhörung in Dresden
      Um eine breite gesellschaftliche Debatte zu ermöglichen, sind Sachverständige und Betroffene zu einer alternativen Anhörung zum neuen Polizeirecht eingeladen. Zeit: Samstag, 19.01.2019 ab 14:00 Uhr, Ort: Volkshaus Dresden (Richard-Teichgräber-Saal), Schützenplatz 14. Siehe Anschreiben externer Link und mehr Informationen (Es wird einen Livestream geben) bei Sachsens Demokratie externer Link
  • Polizeigesetz Sachsen: tschechische, polnische und deutsche Kritik an geplanter Gesichtserkennung im Grenzgebiet 
    „Gemeinsam mit unserer tschechischen Partnerorganisationen IURE und der polnischen Panoptykon Foundation kritisieren wir die geplante präventive automatische Gesichtserkennung im Grenzgebiet zwischen Sachsen, Tschechien und Polen scharf. Der Entwurf für ein neues Sächsisches Polizeirecht wird am Montag, 12. November 2018 im sächsischen Landtag im Rahmen einer Expertenanhörung diskutiert. In einer Stellungnahme kritisiert Digitalcourage darüber hinaus den Kurs der Überwachungspolitik, den die Regierungskoalition aus CDU und SPD mit der geplanten Reform verfolgt. (…) Digitalcourage kritisiert in einer Stellungnahme unter anderem § 59 des geplanten neuen Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG): „Einsatz technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität“.„Die geplante Grenzüberwachung verhängt über große Teile Sachsens eine Art Ausnahmezustand und ist ein Akt des Misstrauens gegenüber unseren tschechischen und polnischen Nachbarn“, sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Artikel 12 der Verfassung des Freistaates fordert grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit – nicht präventive, automatisierte Überwachung.“ (…) Zur intensiven Überwachungszone vorgesehen sind 30 % bis 50 % der gesamten Fläche des Freistaats, genauer: nahezu die gesamten Landkreise Görlitz, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Erzgebirgskreis, weite Teile des Vogtlandkreises sowie des Landkreises Mittelsachsen. Das definierte Grenzgebiet erstreckt sich bis Dresden und Chemnitz…“ Mitteilung von Digitalcourage vom 9. November 2018 externer Link mit der Bitte um Unterzeichnung des Appells gegen innere Aufrüstung. Siehe dazu auch die ausführliche Stellungnahme von Digitalcourage e.V. vom 12.11. 2018 zum „Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen“ vom 18.09.2018, Drucksache 6/14791 externer Link
  • [Aktionswoche 10.-18.11.2018] Gegen die autoritäre Politik der Staatsregierung. NEIN zum neuen Polizeirecht für Sachsen! #NoPolG / Demonstration am 17.11. um 14 Uhr in Dresden  
    • Bündnis Polizeigesetz stoppen! ruft anlässlich der öffentlichen Anhörung der neuen Polizeigesetze zu landesweiter Aktionswoche auf / Demonstration am 17.11. um 14 Uhr in Dresden 
      Am 12. November findet im Innenausschuss des Sächsischen Landtages eine Anhörung zur geplanten Novellierung des Polizeirechts statt. Die von den Fraktionen eingeladenen Sachverständigen werden dort ihre Einschätzung zu dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf abgeben. Das Bündnis Polizeigesetz stoppen! lehnt das Gesetzespaket aus Polizeivollzugsdienstgesetz und Polizeibehördengesetz in aller Deutlichkeit ab und fordert den Landtag auf, es nicht zu verabschieden. Aus diesem Grund kündigt das breite Bündnis aus Initiativen, Vereinen und Parteien eine landesweite Aktionswoche an. (…) Über 15.000 Menschen haben sich bereits an einer Petition beteiligt, die von der am Bündnis beteiligten Initiative für Versammlungsfreiheit gestartet wurde. Unser Aufruf zum Protest gegen die Gesetze wird von unseren 40 Mitgliedsorganisationen und über 30 weiteren Vereinen und Initiativen unterstützt. In Dresden, Leipzig, Chemnitz und Ostsachsen bestehen bereits lokale Vernetzungen, die Veranstaltungen und Aktionen organisieren, um noch mehr Menschen über die geplanten Gesetze im Rahmen der Aktionswoche zu informieren…“ Pressemitteilung vom 6.11.2018 vom und beim Bündnis Polizeigesetz stoppen! externer Link , siehe auch den Aufruf des Bündnisses Polizeigesetz stoppen! externer Link
    • Das Bündnis „Polizeigesetz stoppen!“ ruft zu Aktionswoche vom 10. bis 18. November 2018 auf externer Link
  • [Flyer] Wer jetzt nicht aufpasst… 
    Die Freund*innen von Knüppel und Wumme haben Großes vor. Die drohende Gefahr soll nun neuerdings hinter jeder Ecke lauern, und der Zugriff jederzeit erfolgen. Sie wollen mit dem neuen Polizeigesetz mehr Befugnisse, mehr Überwachung, mehr Fußfesseln, mehr Kontrollbereiche, mehr Elektroschocker, mehr Maschinengewehre, mehr Wachpolizei, mehr Knüppel, mehr Büttel, mehr Kameras, mehr Panzer und natürlich weniger Kennzeichnung. Und warum sollte der Herr Kommissar, bei all der Bedrohung im Einsatz, eigentlich keine Handgranaten haben dürfen? Passend dazu wird aktuell darüber diskutiert, dass die AfD in Sachsen stärkste Partei werden könnte. Dabei wird in Sachsen schon seit 1989 rechte Politik von der CDU gemacht, auf deren Mist dieses Gesetz gewachsen ist. Doch wir wollen uns hier gar nicht an allen im Polizeigesetz enthaltenen Schweinereien abarbeiten, sondern den Anlass nutzen, die Gesellschaft und die Politik, in der es entsteht zu kritisieren…“ Flyer auf der Aktionsseite „Kein Polizeigesetz!“ externer Link
  • [Polizei und Sicherheitswirtschaft] Intransparente Kooperation 
    Zur Zeit regt sich erheblicher Widerstand gegen das neue sächsische Polizeiaufgabengesetz (PAG). Auch in puncto Datenschutz ist das sächsische PAG mehr als mangelhaft, da es eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an nichtöffentliche Stellen, beispielsweise an private Sicherheitsdienste, erlaubt. Basierend auf einem landesweiten Kooperationsvertrag arbeitet die sächsische Polizei im Freistaat besonders eng mit der Sicherheitswirtschaft zusammen, was nicht ohne Folgen bleibt: Entgegen des Grundgesetzes nehmen in Sachsen Sicherheitsfirmen »hoheitliche Aufgaben« wahr – und das bereits seit Jahren…“ Beitrag von Thomas Brunst vom 6.10.2018  – wir danken!
  • [Petition] Grundrechte schützen – Neues Polizeigesetz in Sachsen verhindern! 
    „… Sie wollen in Sachsen die Befugnisse der Polizei erheblich ausweiten. Treten die Regelungen so in Kraft, würden unsere Grundrechte als Bürger*innen massiv eingeschränkt. Damit sind wir nicht einverstanden. Deshalb fordern wir: Stoppen Sie unverzüglich die zwei neuen Polizeigesetze!Petition an Innenminister Wöller (CDU) und Innenminister Seehofer (CSU) bei weAct externer Link
  • Bündnis gegen sächsisches Polizeigesetz gegründet – Ein Zusammenschluss aus 150 Gruppen will Novellierung verhindern 
    „In Sachsen formiert sich Widerstand gegen die geplante Reform des Landespolizeigesetzes. Dazu wurde am Dienstag in Leipzig das Bündnis »Polizeigesetz stoppen!« gegründet, teilte der Zusammenschluss am Mittwoch mit. Demnach nahmen rund 150 Vertreter verschiedener Vereine, Verbände und Initiativen an dem Treffen teil. Eine weiteres Treffen ist für den 26. Juni geplant. Alle Bürger seien eingeladen, sich zu beteiligen. Ziel des Treffens sei gewesen, eine breite Vernetzung verschiedener gesellschaftlicher Akteure in Sachsen zu erreichen und »ein breites Bündnis gegen die geplanten bürgerfeindlichen Ausweitungen der Eingriffs- und Überwachungsbefugnisse der Polizei aufzustellen«. In Sachsen formiere sich »breiter Widerstand gegen die repressive Entwicklung und einen Staat, für den offensichtlich jeder verdächtig ist«, so das Bündnis…“ Beitrag vom 30. Mai 2018 von und bei neues Deutschland online externer Link, siehe das Bündnis externer Link, leider nur bei Fratzebuch
  • Kampagne gegen das neue Polizeigesetz in Sachsen
    Die Initiative “Sachsens Demokratie” rief vor Kurzem die Kampagne “Polizeistaat Sachsen?” ins Leben, um die Durchsetzung eines neuen Entwurfes des sogenannten “Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetztes” zu verhindern. “Der Gesetzgebungsprozess ist extrem intransparent. Wir wollen Menschen die Möglichkeit geben, zu erfahren was mit diesem Gesetz verändert werden soll und möglichst viel Widerstand dagegen organisieren”, so Noah Seifert. Wenn dieser Entwurf so umgesetz wird, gefährdet das die körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit von Menschen. Es entzieht ihnen jede Kontrolle über ihre informationelle Selbstbestimmung und muss sie in ihren eigenen Wohnungen jederzeit behördliche Angriffe fürchten lassen. Das Gesetz ist ein Angriff auf unsere Grundrechte und die Grundfesten des Zusammenlebens. So würde das neue Gesetz unter Anderem die Videoüberwachung noch mehr ausweiten: Auch die Polizeibehörden, also die Kommunen, sollen künftig mit Kameras überwachen dürfen. Kennzeichen, Ort, Zeit und Fahrtrichtung von Autos soll die Polizei zu bestimmten Anlässen automatisch erfassen dürfen. In grenznahen Gebieten soll sogar automatische Gesichtserkennung ermöglicht werden. Der Öffentliche Raum wird so immer mehr überwacht. Der Staat soll überall zuschauen können“ – aus der Pressemitteilung „Polizeistaat Sachsen?“ des Sachsens-Demokratie.net vom 11. Mai 2018 externer Link aus Anlass von Protestaktionen im Rahmen der Kampagne gegen dieses neue Gesetz.
  • Der Entwurf für das neue Polizeigesetz in Sachsen wurde geleaked – und das steht drin 
    Handgranaten, Videoüberwachung mit automatischer Gesichtserkennung, elektronische Fußfessel und keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten: Die Landesregierung Sachsen hat einen Entwurf für ein neues Polizeigesetz erstellt, der BuzzFeed News vorliegt. Das Gesetz erinnert in Teilen an das zuletzt viel diskutierte Bayerische Polizeigesetz. Aktuell hat die Landesregierung neun Verbände und Institutionen um eine Stellungnahme zu dem Entwurf gebeten. Im Herbst 2018 soll dieser dann im Kabinett verabschiedet und danach in den Landtag eingebracht werden. In Kraft treten soll das Gesetz wohl erst in der zweiten Jahreshälfte 2019. Das sind die geplanten Neuregelungen…“ BuzzFeed News veröffentlicht am 25. April 2018 den kompletten Entwurf für das neue Gesetz externer Link
  • Sachsen: Mehr Sozialpolitik statt Repression! Der Widerstand gegen Demokratieabbau und das neue sächsische Polizeigesetz wächst 
    „… Bisher sind nur erste Überlegungen für die Verschärfungen des sächsischen Polizeigesetzes bekannt, die sich am bayerischen Gesetz orientieren. Noch werden zwischen den sächsischen Regierungsparteien SPD und CDU die Details ausgehandelt. Doch die Entwürfe zeigen, dass der Law-and-Orderkurs in Sachsen fortgesetzt werden soll. Zur Straftatenverhütung wird ein ganzes Bündel neuer oder erweiterter Befugnisse geschaffen. Hierzu gehören breitere Observationsmöglichkeiten, neue Durchsuchungsbefugnisse sowie strafbewehrte Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote. Ebenso ist eine Norm für die elektronische Aufenthaltsüberwachung von „Gefährdern“ mittels Fußfessel enthalten. Die Videotechnologie erhält neue Einsatzgebiete, so auf Verkehrsrouten, die der grenzüberschreitenden Kriminalität zur Verschiebung von Diebesgut oder als Tatorte beispielsweise des Menschenhandels dienen. Die automatisierte Auswertung der Daten etwa mittels Gesichtserkennung eröffnet neue Maßnahmenkonzepte. Der Widerstand gegen das sächsische Polizeigesetz wächst. Kürzlich hat sich die Initiative PolizeistaatSachsen / #SachsensDemokratie gegründet. Sie moniert, dass die Debatte über das neue Polizeigesetz bisher nicht öffentlich geführt wurde…“ Artikel von Peter Nowak vom 22. April 2018 bei telepolis externer Link

Siehe auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=130100
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