Sicherheit für die „besseren Leute“: Polizei, Gentrifizierung und verdachtsunabhängige Kontrollen

Stop racial profiling!Im Zuge der Gentrifizierung wird der Ruf nach Sicherheit lauter. Auf diesen antworten Politik und Polizei häufig mit einer verstärkten Kontrolle vermeintlich Verdächtiger an bestimmten Orten und Plätzen, einer intensivierten Überwachung und der Ausweitung polizeilicher Befugnisse. Auch in Leipzig sind derartige verschärfte Kontrollmethoden zu beobachten. Verdachtsunabhängige Kontrollen an so deklarierten „gefährlichen Orten“, die Einrichtung von Kontrollbereichen und Videoüberwachung gehören ins „normale“ polizeiliche Repertoire. Zu dieser Problematik wird es am Mittwoch dem 29.11. eine Veranstaltung, organisiert vom kommunalpolitischen Forum Sachsen in Connewitz geben. Referieren wird dazu Roman Thurn, von der Ludwig-Maximilians-Universität München. Wir haben mit ihm im Vorfeld gesprochen“ – so der Ankündigungstext zum Beitrag „Zur Praxis polizeilicher Raumordnung“ von Radio Corax Halle am 28. November 2017 externer Link (dokumentiert im freie-radios.net). Siehe dazu auch eines – von sehr vielen möglichen – früheren Beispielen:

  • „Polizeirecht für die Schanze“ von Kai van Appen bereits am 06. Juni 2013 bei der taz externer Link, worin es zum „Hamburger Gefahrengebiet“ heißt: „Ursprünglich hatte die Stadt 60.000 Euro für die „Rückeroberung“ des Flora Parks bereitgestellt. Gelingen sollte sie – neben polizeilicher Repression – vor allem durch die Belebung der Grünanlage, beispielsweise durch Sport- oder Kulturveranstaltungen – ohne dass, so Steg-Geschäftsführer Brinkmann sich der Drogenhandel „in umliegende Parks“ verlagere. Eben das aber ist offensichtlich eingetreten. „Es ist eine rein repressive Maßnahme“, kritisiert die innenpolitische Sprecherin der Linkspartei, Christiane Schneider, den Griff zum Mittel Gefahrengebiet. Dieses ändere „nichts“ am Problem und werde „nur den Druck auf die Drogenkonsumenten verstärken“. Das Verwaltungsgericht hat im November 2012 erhebliche Zweifel daran geäußert, ob das Instrument Gefahrengebiet mit seinen weitreichenden Befugnissen für die Polizei überhaupt zulässig ist. In dem damaligen Verfahren ging es unter anderem darum, dass der Klägerin ein Aufenthaltsverbot erteilt worden war – für ihr eigenes Wohnviertel: die Schanze“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=124591
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