Polizeistaat BRD: „Du sollst Dir kein Bildnis machen“ (vom kurdischen Widerstand)

Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen RojavaMit alttestamentarischem Eifer wird in der BRD gegen Bilder und Embleme des kurdischen Widerstandes vorgegangen. Nicht neu, aber in jüngster Zeit verstärkt. Zur Freude des Herrn Erdogan, versteht sich – aber der müsste das ja auch längst gewohnt sein, dass er in der BRD gut bedient wird. Bilder von Gefangenen, die nach Gesetzen anderer Staaten verurteilt wurden, dürfen in der BRD durchaus gezeigt werden. Etwa sich volksnah gebender russischer Oligarchen. Oder chinesischer Aktivisten (sofern es nicht gerade VW-Arbeiter sind). Nicht aber der PKK, keine Embleme, nichts – weil: Die PKK ist ja eine Terrororganisation, hat der bundesdeutsche Staat so festgestellt (und dabei gibt es keine amtlich dekretierte Mitgliedschafts-Obergrenze von drei, wie in anderen aktuellen Fällen). Sie wendet ja Gewalt an (im Gegensatz zu libyschen Milizionären, die man bezahlt). Jetzt hat es Kerem Schamberger getroffen, gegen den eine Razzia samt Beschlagnahme demonstrativ durchgezogen wurde, obwohl er zu keinem Zeitpunkt leugnete, YPJ/YPG-Fahnen auf Facebook gepostet zu haben. Siehe dazu drei aktuelle Beiträge, eine kurze Meldung über europaweite Tätigkeit der BRD Polizei gegen oppositionelle aus der Türkei und Verweise auf bisherige Beiträge (nur einige von vielen) im LabourNet Germany:

  • „»Überrascht hat mich der Zeitpunkt«“ am 15. November 2017 in der jungen welt externer Link ist ein Gespräch von Gitta Düperthal mit Kerem Schamberger über die Polizei-Razzia, in dem er unter anderem zu den Gründen der Aktion ausführt: „Es geht um Einschüchterung. Die Nachricht lautet: Wenn Du Dich mit Kurden solidarisierst, dann stehen wir auch bei Dir vor der Tür. Ich selber habe ein großes Netzwerk. Bei Menschen, die weniger in der Medienaufmerksamkeit stehen, ist das anders. Deshalb muss eine Kampagne folgen, um Menschenrechte, Pressefreiheit und Freiheit der Wissenschaft in diesem Land zu schützen. (…) Die Berichterstattung war von Unverständnis für dieses Vorgehen der bayerischen Justiz geprägt. Pressevertreter sehen den Widerspruch: Frankreich, Großbritannien und die deutsche Bundeswehr kooperieren mit der YPJ/YPG im Rahmen der Anti-IS-Koalition. Andererseits kriecht die Bundesregierung mit ihrer Verfolgungspolitik gegen Kurden hierzulande dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in den Hintern, um ihre wirtschaftlichen Interessen gegenüber dem NATO-Bündnispartner Türkei nicht zu gefährden“.
  • „Deutsche Polizei und Justiz handeln ganz im Sinne Erdogans“ von Elke Dangeleit am 13. November 2017 bei telepolis externer Link, worin diese neuerliche Aktion so eingeordnet wird: „Die Münchner Justiz scheint im Gegensatz zur Berliner Justiz, die über zu viel Verfahren und Überlastung klagt, nicht ausgelastet zu sein: Auf Betreiben der Münchner Staatsanwaltschaft laufen deutschlandweit Ermittlungsverfahren gegen 190 weitere Facebook-Nutzer, die Posts von Schambergers Seite geteilt haben und auf denen Symboliken der YPG/YPJ zu sehen waren. Schon Mitte August hatte die Münchner Polizei mehrere Wohnungen wegen eines vergleichbaren Deliktes durchsucht und dabei vor allem Kommunikationsmittel beschlagnahmt. Ende Oktober wurde in München ein Verfahren gegen einen 17 jährigen(!) syrischen Kurden eröffnet, weil er ebenfalls „verbotene Symbole“ über Facebook veröffentlicht hat. Seit März diesen Jahren verfügte Innenminister de Maizière ein Verbot der Fahnen und Symbole der syrischen Kurden, obwohl die Volksverteidigungseinheiten YPG und die Frauenverteidigungseinheiten YPJ in den multiethnischen Syrian Democratic Forces (SDF) gemeinsam mit den USA erfolgreich gegen den IS kämpfen. Selbst der deutsche Geheimdienst arbeitet mit den SDF zusammen. Bei der Befreiung von Rakka führte eine Kommandantin der Frauenverteidigungseinheiten YPJ sogar das Kommando. Am 22.8.2017 entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt/M., dass die Auflage, bei einer Veranstaltung zum „Internationalen Solidaritätstag für Kobane“ im November 2016 keine Flaggen, Kennzeichen, Embleme oder Symbole der Organisationen PYD, YPG und YPJ zu zeigen sowie in Redebeiträgen oder durch Sprechchöre in Wort, Schrift und/oder Bild oder in sonstiger Weise für diese zu werben, rechtwidrig sei“.
  • „Hausdurchsuchung wegen Kurdenfahne“ von Sebastian Bähr am 14. November 2017 in neues deutschland externer Link fasst die Geschehnisse so zusammen: „Der Ermittlungsrichter begründete die Durchsuchung mit dem Zeigen von YPJ-, YPG- sowie PYD-Fahnen auf Schambergers Facebook-Profil. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Medien, dass es keine Anklage gab und die Ermittlungen von Amts wegen geführt werden. Bereits Mitte August hatte die Münchener Polizei mehrere Wohnungen vermeintlicher Kurdenunterstützer mit besagter Begründung durchsucht. Gegenüber »nd« zeigte sich Schamberger empört: »Mit solchen Hausdurchsuchungen macht sich die bayerische Polizei und Justiz zum Handlanger der AKP-Diktatur«, sagte der Kommunikationswissenschaftler und erklärte Marxist. Sie agiere damit ganz im Sinne des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, der immer wieder eine härtere Verfolgung von kurdischen Aktivitäten in Deutschland gefordert hatte. Laut Schamberger beschlagnahmten die Polizisten sein Handy, USB-Sticks sowie seinen Laptop“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=123983
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